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11/17 spezial bAV
Gesetzliche
Altersrente
bekräftigt Rentenreform der
Großen Koalition von 2007:
•
Weichen für Entwicklung
des Renteneintrittsalters
bis 67 J., des Rentenni-
veaus und der Rentenbei-
träge bis 2030 gestellt
•
will Rentenkommission
einsetzen, die Vorschläge
zur Weiterentwicklung der
Rente ab 2030 erarbeiten
soll
•
gesetzliche Altersrente
bleibt zentrale Säule,
Betriebsrente und private
Vorsorge ergänzende
Pfeiler
•
Stabilisierung des
Rentenniveaus bis 2030
mindestens auf dem heu-
tigen Wert von 48 %
•
Rentenbeiträge sollen
nicht über 22 % steigen
•
Einbeziehung nicht
versicherter Selbststän-
diger, mittelfristig aller
Erwerbstätigen
•
Rentensystem soll ab
Mitte der 20er-Jahre
übergangsweise durch
zusätzliche Steuermittel
und eine Verbreiterung
der Versichertenbasis
stabilisiert werden
•
Anhebung des Renten-
niveaus auf 53 %
•
Verbesserung der
rentenrechtlichen
Anerkennung von Aus-
bildungs-, Pflege- und
Kindererziehungszeiten
•
Einbeziehung aller
Erwerbstätigen
•
schrittweise Anhebung
der Beitragsbemes-
sungsgrenze bis zur
völligen Abschaffung
•
Rückführung des Ren-
teneintrittsalters auf
höchstens 65 J.
•
Abschaffung eines festen
Renteneintrittsalters
•
Einführung eines persön-
lichen Vorsorgekontos,
das gesetzliche, betriebli-
che und private Altersvor-
sorge zusammenfasst
•
Selbstständige sollen für
Basisabsicherung nach
eigener Wahl sorgen
•
Stabilisierung des Ren-
tenniveaus auf dem aktu-
ellen Wert, Rentenbeitrag
soll in angemessenem
Verhältnis stehen
•
schrittweise Einbezie-
hung aller Erwerbstätigen
•
Renteneintrittsalter
von 67 J. soll bestehen
bleiben, Teilrente ab 60
J. eingeführt werden
•
Schaffung von Bürger-
fonds für öffentliche
Verwaltung, die für
betriebliche und private
Vorsorge geöffnet sind
Grund
sicherung
k. A.
Solidarrente für langjährig
Beschäftigte, die 10 %
über der lokalen Grundsi-
cherung liegt
solidarische Mindestrente
für alle Rentner mit
einem Nettoeinkommen
von unter 1.050 Euro
Zusammenfassung der
Grundsicherung und an-
derer Sozialleistungen im
„liberalen Bürgergeld“
steuerfinanzierte Garan-
tierente als Mindestab-
sicherung oberhalb der
Grundsicherung
Erwerbs
minderungs-
renten
•
Zurechnungszeiten zwei-
fach erhöht
•
plant weitere Verbesse-
rungen
Verbesserungen für alle
betroffenen Rentner
•
Zugang erleichtern
•
Abschläge streichen
•
Zurechnungszeiten
anheben
Stärkung der Renten
Abschaffung jeglicher
Abschläge
Renten
angleichung
Ost-West
schrittweisen Prozess in
diesem Jahr gestartet
k. A.
sofortige vollumfängliche
Umsetzung
Vereinheitlichung der
Grundlagen für die gesetz-
liche Rente
Prozess fortsetzen
Betriebliche
Altersvor
sorge
Attraktivität der bAV durch
Betriebsrentenstärkungsge-
setz erhöht
Verpflichtung zur bAV,
wenn tarifvertragliche
Lösungen nicht ausreichen
•
überwiegende
Finanzierung durch
Unternehmen
•
keine Enthaftung der
Arbeitgeber
•
keine Doppelverbeitra-
gung bei Beiträgen zur
Krankenversicherung
•
liberalisierte Anlagevor-
schriften, Zuschüsse für
Niedrigverdiener und
Verzicht auf Doppelver-
beitragung bei Beiträgen
zur Krankenversicherung
für alle bAV-Konzepte
•
Berechnungszeitraum
für handelsrechtlichen
Abzinsungssatz auf 12 J.
verlängern
•
Bewertung der Pensi-
onsrückstellungen in der
Handels- und Steuerbi-
lanz vereinheitlichen
•
Verpflichtung zur bAV
für Beschäftigte und
Arbeitgeber, letztere mit
Zuschüssen
•
Abschaffung der Entgelt-
umwandlung
Private
Alters-
vorsorge
k. A.
staatlich gefördertes Stan-
dardprodukt einführen
Überführung der Riester-
Rente in die gesetzliche
Altersrente
•
Ausweitung der Anlage-
möglichkeiten für Bürger
und Versorgungsträger
•
Verbesserung der
Vergleichbarkeit von
Produkten
Förderung von Geringver-
dienern
BUNDESTAGSWAHL 2017 – DIE WAHLVERSPRECHEN
Neue Impulse für die Altersversorgung – die Wahlversprechen der zur Koalition
stehenden Parteien könnten für Bewegung in der Rentenpolitik sorgen.
k. A. = keine Angaben, Quelle: Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2017