personalmagazin bAVspezial 11/2017 - page 31

31
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
11/17 spezial bAV
von EU-Bürgern aus anderen Staaten re-
geln. Für die bAV ist beispielsweise die
steuerliche Behandlung relevant. Derzeit
regeln sogenannte Doppelbesteuerungs-
abkommen, wie die Versorgungsansprü-
che aus dem Königreich in Deutschland
steuerlich zu behandeln sind und um-
gekehrt. Damit ist sichergestellt, dass
die Versorgungsleistungen nur einmal
besteuert werden – in der Regel in dem
Staat, in dem der Pensionär seinen Le-
bensabend verbringt.
Alle Steuer- und Sozialversicherungsab-
kommen werden nach dem Brexit entwe-
der sofort ungültig oder müssen mit einer
Übergangszeit neu verhandelt werden.
Schon heute ist es nicht einfach, Ansprü-
che aus britischen Pensionsplänen bezie-
hungsweise das darin enthaltene Kapital
nach Deutschland zu transferieren. Das
könnte nach dem Brexit noch schwieriger
werden oder sogar mit erheblichen steuer-
lichen Nachteilen versehen sein – von den
Auswirkungen durch Währungsschwan-
kungen ganz abgesehen.
Fazit: Ab sofort ist höchste
Aufmerksamkeit geboten
Der Ausgang der Austrittsverhandlungen
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ab-
sehbar. Doch ist heute schon klar, dass
sich gravierende Änderungen in allen
Fragen von Arbeitsplatz, sozialer Sicher-
heit und Kapitalmarkt ergeben werden.
Unsicherheit herrscht auch in Bezug
auf Neueinrichtung oder Umgestaltung
von Versorgungslösungen – hier macht
sich seit dem Referendum eine große Zu-
rückhaltung bemerkbar. Unternehmen
mit Beteiligungen, Tochtergesellschaften
oder Niederlassungen und Arbeitnehmer
in Großbritannien sollten die Verhand-
lungen zum EU-Austritt genau verfolgen,
um sich frühzeitig auf die Veränderun-
gen einstellen zu können.
MICHAEL HOPPSTÄDTER
ist
Geschäftsführer der Longial
GmbH.
Nach Vorarbeit der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA hat die EU-Kommission am
29. Juni 2017 einen Vorschlag für das europaweite, private Altersvorsorgeprodukt PEPP
(„Pan European Personal Pension Product“) vorgelegt. Auch für die bAV gibt es Pläne.
Die Kommission verfolgt damit das Ziel, mit einer EU-weit einheitlichen, attraktiven
Lösung mehr EU-Bürger zum Aufbau einer privaten Altersversorgung zu animieren. Das
soll durch kostengünstige, transparente Lösungen erreicht werden. Vertriebskosten sollen
aufgrund eines Online-Vertriebs nahezu entfallen. Eine Vielzahl von Anbietern wie Ban-
ken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, (staatliche) Pensionseinrichtungen und
Versorgungskassen sollen einen entsprechenden Wettbewerb untereinander sicherstellen.
PEPP kann in jeden Mitgliedsstaat mitgenommen und dort weitergeführt werden.
Zudem ist geplant, dass alle fünf Jahre ein kostenloser Wechsel des Anbieters, der Anla-
geoption und sogar der Auszahlungsmodalität (Rente, Einmalzahlung, eine Kombination
davon oder regelmäßige Entnahmen) möglich ist.
Europäischer Rahmen mit DC-Framework
Aufbauend auf den Erfahrungen mit PEPP für die private Altersversorgung hat EIOPA
bereits das nächste Altersvorsorgeprojekt im Blick: Auch für die bAV wünscht sich die
Behörde eine EU-weite Lösung für beitragsorientierte betriebliche Versorgungslösungen
für europäische Arbeitgeber. Dies soll im Rahmen eines DC Framework („Pan-European
Occupational Defined Contribution Framework“) umgesetzt werden.
Multinational agierende Unternehmen streben zunehmend eine „Policy“ für Sozialleistun-
gen, so auch für betriebliche Versorgungsleistungen, an. Im aktuellen Rechtsrahmen der
jeweiligen EU-Staaten ist das nur sehr eingeschränkt möglich. Auch die Übertragung einer
betrieblichen Versorgungszusage von einem Mitgliedsstaat in einen anderen ist nahezu
unmöglich, in jedem Fall aber mit gravierenden Hindernissen versehen. Als Beispiel seien
hier wieder die Unterschiede im Steuerrecht der einzelnen Mitgliedsländer genannt.
Hier setzt der DC-Framework an: Ein Versorgungswerk, das in allen Mitgliedsstaaten
eingesetzt werden kann und bei dem ein Wechsel eines Arbeitnehmers von einem
Mitgliedsstaat in einen anderen in der Verwaltung des Versorgungswerkes nicht kom-
plizierter ist als aktuell der Wechsel eines Arbeitnehmers von einer Abteilung in eine
andere. Das vereinfacht die Verwaltung, reduziert Verwaltungskosten und erhöht die
Transparenz für die Arbeitnehmer.
Europa sucht die einheitliche Versorgung
AUSBLICK
Großbritannien spaltet sich
ab – das erschwert die Al-
tersversorgung von Expats.
© SASHKIN / SHUTTERSTOCK.COM
1...,21,22,23,24,25,26,27,28,29,30 32,33,34,35,36
Powered by FlippingBook