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11/17 spezial bAV
vielen Einkommensbereichen ins Leere
gehen. Leider ist jene Erweiterung nicht
sozialversicherungsrechtlich flankiert;
dies gilt auch für die Ausdehnung der be-
reits heute möglichen Vervielfältigung
und die neue Möglichkeit, bei ruhendem
Arbeitsvertrag unterlassene Beiträge
nachzuholen.
Jüngste Berechnungen des Instituts
für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)
zeigen, dass durch das BRSG in der Tat
Geringverdiener sowie Familien mit Kin-
dern stärker gefördert werden als in der
Vergangenheit. Besonders geeignet ist
für diese Zielgruppe nach Inkrafttreten
des BRSG oftmals der Abschluss eines
bAV-Riester-Vertrags, weshalb das IVFP
davon ausgeht, dass bereits mittelfristig
mit einiger Dynamik bei diesen Gruppen
zu rechnen sein wird.
Alles in allem ist das BRSG gelungen
und wird die bAV voraussichtlich wie-
der richtig attraktiv machen. Auf diese
Weise kann die oben genannte Haupt-
zielgruppe des Gesetzes sogar erreicht
werden. Etliche Details müssen aller-
dings in nächsten Schritten unbedingt
verbessert werden.
Prof. Dr. Thomas Dommermuth und
Thomas Schiller, Institut für Vorsorge und
Finanzplanzung GmbH
Deutlich mehr Licht als Schatten
Im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
sehe ich deutlich mehr Licht als Schat-
ten – vor allem mit Blick auf die Kapital-
anlage. Der Verzicht auf Garantien und
Mindestleistungen im Sozialpartnermo-
dell ist ein Kulturwandel in der betrieb-
lichen Altersvorsorge.
Die Arbeitnehmer werden profitieren,
weil das eingezahlte Kapital künftig
langfristig eine höhere Rendite erzielen
kann. Da der Arbeitgeber seinen Beschäf-
tigten im Sozialpartnermodell keine
feste Rentenhöhe mehr zusagt, können
die Beiträge stärker als bisher in chan-
cenorientierte Anlageformen, wie zum
Beispiel Aktien, investiert werden. Das
ist wichtig und richtig. Denn im anhal-
tenden Niedrigzinsumfeld können wir
uns Garantien schlicht nicht mehr leis
ten. Sie verhindern, dass zusätzliches
Vorsorgekapital zur Schließung der Ren-
tenlücke aufgebaut werden kann.
Diesen Vorteil, den der Verzicht auf
Garantien bedeutet, gilt es aber zukünf-
tig klar und verständlich zu kommunizie-
ren. Arbeitnehmern muss transparent
erläutert werden, was sich durch die Re-
form verändert, und zwar vor allem die
Chance auf langfristig höhere Renditen
und mehr Vorsorgevermögen.
Denn letztendlich geht es um mehr als
den Kapitalerhalt bei Renteneintritt. So
berücksichtigen etwa Mischfonds, die
in eine Vielzahl von Anlageklassen in-
vestieren, das hohe Sicherheitsbedürfnis
der Anleger, also den Kapitalerhalt zum
Renteneintritt, und kombinieren es mit
der notwendigen Renditeoptimierung
durch die flexible Kapitalanlage. Diese ist
nicht durch Garantien eingeschnürt. So
lassen sich hohe Vermögen für den Ru-
hestand eines Arbeitnehmers aufbauen.
Allerdings gibt es nach wie vor einige
offene Baustellen. Dazu gehört, dass das
Sozialpartnermodell nicht alle Arbeit-
nehmer beziehungsweise Arbeitgeber
automatisch mit ins Boot holt. Denn laut
aktuellen Schätzungen gilt für mehr als
jeden zweiten Arbeitnehmer in Deutsch-
land kein Branchentarifvertrag. Zwar
können sich diese Unternehmen voraus-
sichtlich an die Tarifabschlüsse des So-
zialpartnermodells anlehnen, doch eine
beidseitige Verpflichtung gibt es nicht.
Wünschenswert ist deshalb ein allge-
meines Opting-Out-Modell nach dem
Vorbild von Großbritannien. Zum ei-
nen würden sich alle Arbeitnehmer mit
diesem wichtigen Thema beschäftigen
und zum anderen könnte damit eine
flächendeckende Einführung der Ent-
geltumwandlung viel eher erreicht wer-
den. Wer nicht an der bAV teilnehmen
möchte, muss sich aktiv dagegen aus-
sprechen. Damit ließe sich der Durch-
dringungsgrad der bAV nachhaltig erhö-
hen – vor allem auch in kleineren und
mittleren Betrieben. Dort ist der Bedarf
am größten.
Michael Hennig, Fidelity International
Wird weiteren Schwung in den Ab-
schluss von Betriebsrenten bringen
Das
Betriebsrentenstärkungsgesetz
wird weiteren Schwung in den Ab-
schluss von Betriebsrenten bringen.
Denn es schafft positive Impulse dank
zusätzlicher Förderbeiträge und Verein-
fachungen bei der Betriebsrente.
Gerade Bezieher kleiner Einkommen
und Beschäftigte in kleinen und mitt-
leren Unternehmen sollen von diesen
neuen Regelungen profitieren. Positiv
hervorzuheben ist insbesondere die
Einführung von Freibeträgen bei der An-
rechnung auf die Grundsicherung und
der sogenannte Förderbetrag für Gering-
verdiener mit einem Monatseinkommen
von unter 2.200 Euro. Die Erhöhung des
steuerlichen Dotierungsrahmens im §3
Nr.63 EStG leistet einen wichtigen Bei-
trag zur Komplexitätsreduktion. Die
„Der Verzicht auf Garantien und Min-
destleistungen ist ein Kulturwandel.“
Michael Hennig, stellvertretender Leiter Investment- und Pensions
lösungen bei Fidelity International
„Die Menschen haben nun die Gewiss-
heit: Bei einer Riester- und Betriebsren-
te haben sie im Alter auch was davon.“
Katrin Wahl, Unternehmenskommunikation, Allianz Deutschland AG