personalmagazin bAVspezial 11/2017 - page 18

18
SPEZIAL BAV
_RIESTERRENTE
spezial bAV 11/17
Riestern in der bAV wird sinnvoll
NOVUM.
Die Reform der Betriebsrente sieht auch eine stärkere Förderung der Riester-
Modelle vor. Damit könnte sich die Riester-Rente erstmals auch in der bAV lohnen.
D
er Gesetzgeber hat mit dem
Betriebsrentenstärkungsge-
setz (BRSG), das im Kern ein
neues Sozialpartnermodell
für die bAV bringt, auch flankierende
Maßnahmen zur besseren Verbrei-
tung betrieblicher Vorsorge ergriffen.
Neben der verstärkten Förderung von
Geringverdienern bis 2.200 Euro Brut-
Von
Detlef Pohl
toeinkommen und Einführung eines
maßgeblichen Freibetrags für alle, die
im Alter auf Grundsicherung des Staates
angewiesen sind, ist dies vor allem eine
Aufwertung der Riester-Vorsorge.
Zum Hintergrund: Die 2002 einge-
führte staatliche Förderung kapitalge-
deckter Vorsorge sollte ein Ausgleich
für die parallel verordneten Kürzungen
bei der gesetzlichen Rente durch den da-
maligen Arbeitsminister Walter Riester
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
sein. In der privaten Vorsorge nahmen
dies bislang rund 16 Millionen Bundes-
bürger an, doch in der betrieblichen
Altersversorgung (bAV) scheiterte das
Riester-Modell bisher. Nun könnte es
auch in der betrieblichen Altersversor-
gung erstmals sinnvoll sein.
Vereinfacht gesagt kann jeder Arbeit-
nehmer, der in die gesetzliche Rentenkas-
se einzahlt, auch riestern, entweder privat
oder über den Betrieb. Darüber hinaus
gibt es noch Regelungen für bestimmte
Berufsgruppen wie Auszubildende oder
Selbstständige. Auch wenn man selbst
nicht erwerbstätig ist, lässt sich eventuell
über den Ehepartner mitriestern. Riester-
Verträge lohnen sich vor allem, weil der
Staat die Vorsorgepläne bezuschusst.
Die Förderung besteht aus Zulagen und
Steuervorteilen. Die jährliche Grundzu-
lage pro Person beträgt derzeit 154 Euro,
die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende
2007 geborene Kinder und 300 Euro für
ab 2008 geborene Kinder.
Die Höhe des Steuervorteils hängt vom
Einkommensteuersatz ab: Man darf ma-
ximal vier Prozent des rentenversiche-
rungspflichtigen Einkommens in einen
Riester-Vertrag einzahlen und von der
Steuer absetzen. Dabei gilt eine Höchst-
grenze von 2.100 Euro pro Jahr. Der Steu-
ervorteil wird allerdings um die Höhe
der Zulagen vermindert. Bei mehreren
Kindern ist die Zulage oft höher als der
Steuervorteil. So profitieren kinderreiche
Familien von den Zulagen und Alleinste-
hende vor allem vom Steuervorteil.
Dennoch ist die Riester-Förderung
an ihre Grenzen gekommen, zumal die
anhaltend niedrigen Zinsen die Erträ-
Ex-Arbeitsminister
Walter Riester ist
Namensgeber der
Riester-Förderung.
In der bAV war sie
bisher nicht nach-
gefragt.
© IMAGO/IPON
1...,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17 19,20,21,22,23,24,25,26,27,28,...36
Powered by FlippingBook