personalmagazin bAVspezial 11/2017 - page 9

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Über den Anspruch auf Entgeltumwand-
lung werden die Arbeitgeber ab 2018
mit den neuen Fördervorschriften und
damit einem erheblichen Umsetzungs-
aufwand konfrontiert, auch wenn sie die
SV-Ersparnis erst bei neuen Vereinba-
rungen ab 2019 zu 15 Prozent abgeben
müssen.
„Allein die Ermittlung des Umfangs
der weiterzugebenden Ersparnis ist
wegen der vielen individuellen Fak-
toren eine Herausforderung“, blickt
der Arbeitgeberverband Gesamtmetall
voraus. Tarifverträge können allerdings
in vollem Umfang abweichende Rege-
lungen treffen. Viele Flächentarifverträ-
ge beinhalten abweichende Regelungen,
bis hin zur Möglichkeit des Einbehalts
der Ersparnis. „Tarifgebundene Unter-
nehmen sollten deshalb nicht voreilig
handeln“, rät Tacke.
Wichtig: Ab 2018 bietet das BRSG die
Möglichkeit, Opting-out-Modelle vor
dem Hintergrund der gesetzlichen Rah-
menvorgaben rechtssicher vereinbaren
zu können, allerdings nur auf tarifver-
traglicher Grundlage. Ob sich Opting-out
durchsetzt, hängt von den Regelungen
in den Tarifverträgen ab. „Wenn es den
Tarifvertragsparteien gelingt, vereinfa-
chende, beratungs- und haftungsarme
Rahmenregelungen zu treffen, kann
Opting-out künftig eine größere Rolle
spielen“, prophezeit Tacke.
Fazit: Die Versprechungen aus dem
Koalitionsvertrag, die bAV insgesamt zu
stärken, werden mit dem Sozialpartner-
modell nicht erfüllt. Die nächste Bundes-
regierung sollte sich solche Punkte wie
höhere Freistellung von SV-Beiträgen für
Betriebsrentner, Abbau der Komplexität
und Berücksichtigung angemessener
Beratungskapazitäten für die bAV vor-
nehmen, statt die gesetzliche Rentenver-
sicherung zu stärken, was angesichts
der demografischen Entwicklung zum
Scheitern verurteilt ist.
DETLEF POHL
ist diplomier-
ter Journalist, Buchautor und
Moderator. Er schreibt seit
25 Jahren über Vorsorge,
Versicherungen und Recht.
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