personalmagazin bAVspezial 11/2017 - page 6

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SPEZIAL BAV
_BETRIEBSRENTENREFORM
spezial bAV 11/17
Veränderungen in der bAV
INDIKATOREN.
Die Reform der bAV ist seit Juli Gesetz. Mit der Sozialpartner-Rente
kommt eine neue Versorgungsform hinzu. Die Folgen bedürfen genauerer Prüfung.
ohne Haftung des Arbeitgebers („pay
and forget“) geben.
Dabei werden auch nicht-tarifge-
bundene Firmen zugelassen (durch
Bezugnahme auf Branchen-bAV-Tarif-
verträge). Nach dem Willen der Koaliti-
on sollen sie das „Tarifmodell und die
Versorgungskasse der Branche nutzen
dürfen“. Diese nachträglich ins Gesetz
eingefügte Soll-Vorschrift lautet: „Die
mit der Beitragszusage neu entstehen-
den Versorgungseinrichtungen sollen
D
as Betriebsrentenstärkungs-
gesetz (BRSG) passierte im
Frühsommer nach monate-
langem Hickhack relativ ge-
räuschlos die letzten parlamentarischen
Hürden und tritt zum 1. Januar 2018 in
Kraft. Herausgekommen ist allenfalls
das, was man in der Mathematik als
kleinsten gemeinsamen Nenner be-
zeichnet.
Von
Detlef Pohl
Das Gesetz spaltet sich in zwei Teile:
Zum einen bringt es Verbesserungen
bei den bisherigen fünf Durchführungs-
wegen, zum anderen schafft es mit der
Sozialpartner-Rente eine zusätzliche
Versorgungsform, die einen System-
bruch darstellt: Die Sozialpartner dür-
fen künftig auf tariflicher Grundlage
reine Beitragszusagen einführen, wobei
Mindest- oder Garantieleistungen ver-
boten sind. Stattdessen soll es Versor-
gungen ohne Garantien (Zielrente) und
© PHOTOCREO MICHAL BEDNAREK / SHUTTERSTOCK.COM
Schönfärberei hilft nicht:
Die Folgen des neuen
Betriebsrentengesetzes
erweisen sich als vielfältig.
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