15
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
11/17 spezial bAV
Verschiebung der finanziellen Aufwen-
dungen für die private Altersversorgung
zugunsten der bAV bewirken wird.
Durch die Reform ist zunächst eine
umfangreiche Beratung und Zusam-
menarbeit mit den Sozialpartnern er-
forderlich. Die frühzeitige Einbindung
des Pensionsfonds als eine mögliche
Einrichtung der bAV (EbAV) erleichtert
die spätere Implementierung und die
kostengünstige Verwaltung. Neben per-
sönlichen Beratungsangeboten werden
automatisierte und intelligente Bera-
tungsprozesse über neue digitale Platt-
formen sehr wichtig sein. Diese sollten
leistungsfähige Administrations- und
Kundenportale einbeziehen, um auch
hier die Kosten niedrig zu halten. Vor
diesem Hintergrund treibt Zurich zu-
sammen mit der Deutscher Pensions-
fonds AG Lösungsmodelle voran.
Wir sehen die garantiefreie Auslegung
der Betriebsrentenreform als Chance,
gemeinsam mit den Sozialpartnern Lö-
sungen für die Sozialpartnerrente zu
entwickeln und auch die „alte bAV-Welt“
weiter zu stärken.
Lars Golatka, Zurich Gruppe
Sinnvolle Maßnahme, um Altersarmut
zu mildern
Wir sehen das Betriebsrentenstärkungs-
gesetz als sehr sinnvolle Maßnahme, die
dazu beitragen wird, über eine Stär-
kung der bAV künftige Altersarmut
zu mildern. Insbesondere kleine und
mittelständische Betriebe, in denen die
bAV bislang noch weniger verbreitet ist,
sollen von den neuen Regelungen profi-
tieren. Dass diese notwendig und richtig
sind, belegt auch unser aktueller Axa-
Deutschland-Report, demzufolge insge-
samt nur 34 Prozent der Erwerbstätigen
in Deutschland zurzeit überhaupt eine
betriebliche Altersversorgung besitzen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
bietet große Chancen für verschiedene
Zielgruppen zum Aufbau einer ergän-
zenden Altersversorgung. Dies gilt für
neue, insbesondere aber auch für beste-
hende, Versorgungswerke, so etwa durch
die neuen steuerlichen Förderungen
oder die verpflichtende Weitergabe der
Sozialversicherungsersparnis an den
Arbeitnehmer. Auch die Ausweitung der
Fördergrenzen für die steuerliche Ab-
zugsfähigkeit ist gerade für Gutverdiener
extrem interessant. Der hierdurch ge-
wonnene finanzielle Spielraum lässt sich
dann beispielsweise nutzen, um die bAV
durch eine kollektiv organisierte und da-
mit ebenfalls sehr interessante Berufs-
unfähigkeitsabsicherung zu ergänzen.
Sicherlich hervorzuheben ist, dass nun
auch niedrige Einkommensgruppen von
der bAV profitieren können.
Mit der neuen „Zielrente“ in der reinen
Beitragszusage ohne Garantien ergeben
sich in der bAV für Tarifvertragsparteien
ganz neue Möglichkeiten – aber auch
Herausforderungen. Denn die neue Welt
erfordert auch neue Ansätze bei Pro-
duktgestaltung und Beratung. So muss
die reine Beitragszusage ohne Garan-
tien interessante, aber auch realistische
und stabile Renditen für die sogenannte
Zielrente sicherstellen. Sie sollte zudem
gerade in der Rentenphase nur gewis-
sen Schwankungen unterliegen. Inte-
ressierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer
sollten daher gezielt Anbieter mit umfas-
senden Fähigkeiten in der Kapitalanlage
sowie insbesondere im Asset-Liability-
Management (ALM) wählen. Nur so
lassen sich prognostizierte Zielrenten
erreichen und langfristig sicherstellen,
beispielsweise über die intelligente Ge-
staltung kollektiver Puffer.
Da die reine Beitragszusage über Tarif-
verträge vereinbart werden muss, sind
zudem eindeutige Regelungen für alle
Beteiligten wichtig, so beispielsweise ob
und wie bestehende Versorgungen in-
tegriert oder mögliche Option-Out-Pro-
zesse geregelt werden. Je ausgeprägter
die Standardisierung, desto einfacher
sind automatisierte Prozesse zu imple-
mentieren, die mehr Effizienz und damit
geringe Verarbeitungskosten generie-
ren. Dank digitaler Lösungen sind hier
unverändert hochwertige Informations-
und Beratungsangebote für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer möglich.
Mit dem neuen Betriebsrenten-
stärkungsgesetz wurde ein Gesetz
verabschiedet, das die Intention des Ge-
setzgebers – eine erhöhte Verbreitung
der bAV – bestätigen wird. Zahlreiche
Hinderungsgründe wurden beseitigt
und Verantwortlichkeiten im Rahmen
des Sozialpartnermodells neu vergeben.
Die Impulse müssen nun durch die Ver-
antwortlichen gesetzt werden, wobei die
Tarifvertragsparteien eine große Verant-
wortung tragen. Und wie ein Blick in die
Niederlande zeigt, sind bei konsequenter
Nutzung der neuen Gestaltungsspielräu-
me sehr erfolgreiche und nachhaltige
bAV-Modelle auf tarifvertraglicher Basis
möglich.
Dr. Patrick Dahmen, Axa Konzern AG
„Eine Chance, mit den Sozialpartnern
gemeinsam Lösungen zu entwickeln.“
Lars Golatka, Leiter Geschäftsbereich betriebliche Altersversorgung,
Zurich Gruppe Deutschland, und Vorstand der Deutschen Pensionsfonds AG
„Das neue Gesetz bietet verbesserte Be-
dingungen, um Mitarbeiter durch bAV
stärker an das Unternehmen zu binden.“
Dr. Patrick Dahmen, Vorstandsmitglied Axa Konzern AG, Ressort Vorsorge