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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
• mit Sachbezugswerten bewertet wer-
den,
• mit besonderen Bewertungsvorschrif-
ten bewertet werden,
• unter den Rabattfreibetrag (1.080
Euro pro Jahr) fallen.
Mitarbeiter-Cards:
Eine besondere Form des Sachbezugs
Letztlich sind Mitarbeiter-Cards nichts
anderes als eine Art Warengutschein –
auf Basis der Sachbezugsfreigrenze von
44 Euro. Ein Warengutschein, der bei
einem Dritten einzulösen ist, stellt nur
dann einen Sachbezug dar, wenn dieser
zum Bezug einer bestimmten Ware oder
Dienstleistung berechtigt. Der Gutschein
kann dabei in Euro ausgestellt sein. Der
Wert des Warengutscheins bleibt steuer-
und beitragsfrei, wenn der Mitarbeiter
die 44-Euro-Freigrenze noch nicht mit
anderen Sachbezügen ausschöpft.
vom „üblichen Endpreis am Abgabeort“
und umfasst dabei zum Zeitpunkt der
Abgabe der Ware oder der Dienstleistung
alle Preisbestandteile einschließlich der
Umsatzsteuer, die für den Erwerb des
Sachbezugs nötig waren. Dieser orts-
übliche Preis ist allerdings im Zeitalter
des Internets nicht mehr ganz so einfach
darzustellen. Daher gilt:
• Wird ein Sachbezug in einem Laden-
geschäft direkt vor Ort erworben, so darf
die Bewertung um einen ortsüblichen
Preisnachlass reduziert werden. Da in
der Praxis oft Preisnachlässe gewährt
werden, ist ein standardisierter, pauscha-
ler Abschlag von vier Prozent erlaubt.
• Wird ein Sachbezug allerdings zum
jeweils günstigsten Preis im Internet
erworben, so ist dieser ohne einen
weiteren Abzug anzusetzen, da davon
auszugehen ist, dass sich ortsübliche
Abschläge durch den Vergleich im Netz
bereits verloren haben.
Die so ermittelten Sachbezüge (siehe
Kasten „Beispiele“) bleiben steuer- und
sozialversicherungsfrei, wenn sie einen
Betrag von monatlich 44 Euro pro Mitar-
beiter nicht überschreiten (siehe Beispiele
1 und 2). Dabei ist eine Umrechnung in
einen Jahresbetrag nicht zulässig, weil
es sich bei der Freigrenze um einen Mo-
natsbetrag handelt. Nicht ausgeschöpfte
Beträge können daher nicht auf andere
Monate „übertragen“ werden.
Wichtig ist zudem, dass für die Einhal-
tung der Freigrenze alle gewährten Be-
standteile in Summe zusammengefasst
werden. Mehrere nach dieser Methode
zu bewertende Sachbezüge sind also zu
addieren. Um alle Bestandteile zu erken-
nen, ist eine stetige Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung vorzunehmen, die
neben den Kassenbuchungen meist auch
alle sonstigen Rechnungen sowie even-
tuell über die Reisekosten eingehende
Belege sieht (siehe Beispiel 3).
Zu beachten ist, dass bestimmte Posi-
tionen nicht in die 44-Euro-Freigrenze
einbezogen werden müssen, etwa Sach-
bezüge, die
• pauschalversteuert werden,
Zuletzt haben sich Unternehmen vermehrt damit beschäftigt, das Nettoentgelt ihrer
Mitarbeiter zu optimieren. In einer Serie lesen Sie in den kommenden Ausgaben
Details zu interessanten Bausteinen hierfür.
Heutzutage nutzen Unternehmen verschiedenste Varianten, um sich als attraktiver Ar-
beitgeber zu präsentieren: Bauen die einen auf Feel-Good-Manager, schwören andere auf
vermeintlich skurril ausgestattete Büroflächen – sei es über Rutschen zwischen Stockwer-
ken oder über Schreibtische, die mit einem Laufband versehen sind. Unternehmen nutzen
unterschiedliche Mittel, weil die Instrumente selten auf alle Arbeitnehmer gleich attraktiv
wirken. Was aber abseits der Trends nach wie vor – unabhängig der Motivationstheorien
von Herzberg oder Maslow – anwendbar scheint, sind finanzielle Anreize. Zumal es nicht
nur darum geht, neue Mitarbeiter zu gewinnen, sondern auch darum, als Arbeitgeber für
die Belegschaft spannend zu bleiben.
Daher haben sich in den vergangenen Jahren einige Unternehmen bereits sogenannte
Nettoentgeltoptionen zunutze gemacht. Sie lassen dem Mitarbeiter einen möglichst
hohen Nettolohn zukommen – unter Abzug von möglichst wenig Steuern und Sozialver-
sicherungsanteilen. Viele dieser Ansätze helfen dabei, die Mitarbeiter ans Unternehmen
zu binden. Denn schließlich bietet nicht jeder Arbeitgeber solche Bausteine zur Lohnop-
timierung an – zumal diese selten bei einem Wechsel auf den neuen Arbeitgeber zu
übertragen sind.
Auch bei Mitarbeitern mit höherem Einkommen entfaltet die Optimierung Wirkung. Zu-
mal: Stehen Mitarbeiter der Veränderung skeptisch gegenüber, können Maßnahmen, an
denen auch Führungskräfte teilhaben, eine vertrauensbildende Akzeptanz entwickeln.
Aber: Betrachtet man die Bausteine der Lohnoptimierung, so ist bei der Auswahl Vorsicht
geboten. Es gibt in den deutschen Lohnsteuerrichtlinien nach Aussagen vieler Lohnop-
timierer mehr als 80 Ansätze für die Reduzierung der Steuerlast. Rein rechtlich ist dies
durchaus korrekt. Doch wenn Sie zunächst weitere HR-Mitarbeiter einstellen müssen, um
diese Instrumente und deren Umsetzung zu betreuen und zu verwalten, stellt sich schnell
die Frage nach einem vernünftigen Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Zudem ist
es von großer Bedeutung, die Maßnahmen steuerlich korrekt zu aktivieren, um ein böses
Erwachen in Prüfungen zu verhindern.
Daher: Freuen Sie sich auf die kommenden Serienteile. Sie eröffnen weitere Möglichkei-
ten der Individualisierung für ihre Mitarbeiter.
Serie: Bausteine der Lohnoptimierung
HINTERGRUND
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