personalmagazin 1/2018 - page 67

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nung gefordert. Nachfolgend soll
exemplarisch ein interessanter lohn­
steuerrechtlicher Aspekt dargestellt
werden: die Möglichkeit, aufgrund
bestimmter Anlässe die steuerfreie
Umschichtung von Entgelt in Beiträ­
ge zur bAV teils beträchtlich zu er­
höhen. Die Rede ist von den Erweite­
rungen der „Vervielfältigungsregel“.
Hier wurden nicht nur die Mög­
lichkeiten erweitert, Abfindungen
zugunsten einer bAV steuerfrei um­
zuwandeln. Hinzugekommen sind
Möglichkeiten, nach bestimmten
Zeiten des Ruhens des Arbeitsver­
hältnisses nachträglich steuerfreie
Einmalzahlungen vorzunehmen. Das
nachträgliche Einzahlungsvolumen
beträgt pro vollem Kalenderjahr, in
dem das Arbeitsverhältnis ruhte, bis
zu acht Prozent der BBG RVWest. Zu­
dem können bis zu zehn Jahre nach­
geholt werden (siehe Grafik).
Fazit und Relevanz:
Die lohnsteu­
errechtlichen Möglichkeiten der
Vervielfältigungsregelungen sind
hochattraktiv und wirken anders als
andere Änderungen im neuen Sys­
tem der bAV ab dem 1. Januar 2018.
Damit belegt die Lohnsteuer bei
unserem rechtsübergreifenden Ver­
gleich zur Relevanz von Gesetzesän­
derungen den ersten Platz.
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Ein kurioser Fall einer Betriebsprüfung zeigt: Sogar trockene Brötchen kön-
nen Anlass für heftige juristische Auseinandersetzungen werden.
Im Bericht aus einer Lohnsteuerprüfung ging es um Folgendes: Ein Unterneh-
men hat täglich 150 Brötchen öffentlich zugänglich für Mitarbeiter, Kunden und
Gäste angeboten. Die Brötchen wurden in größerem Umfang von Mitarbeitern
in der Frühstückspause verzehrt. Der Lohnsteuerprüfer sah darin die Gewährung
eines Frühstücks, das mit dem amtlichen Sachbezugswert versteuert wurde. Ein
anderes Verständnis vom kulinarischen Wert eines trockenen Brötchens hatte
das Finanzgericht Münster, das lapidar feststellte: „Zu den Mindeststandards
eines Frühstücks gehört nach dem allgemeinen Sprachgebrauch neben Brötchen
und Getränken auch ein entsprechender Brotaufstrich.“ Zu Ende ist der Bröt-
chenfall damit allerdings nicht, denn die Finanzverwaltung legte Revision ein.
Trockene Brötchen als Frühstück?
URTEIL
THOMAS MUSCHIOL
ist
Fachautor und Rechtsan-
walt mit Schwerpunkt im
Arbeits- und betrieblichen
Sozialversicherungsrecht in Freiburg.
© RAY / ADOBE STOCK
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