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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
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holen eine Selbstauskunft des Selbst-
ständigen dazu ein, ob ein Anteil von
mindestens 20 Prozent des Umsatzes von
anderen Unternehmen stammt. Wieder
andere Unternehmen geben keine festen
Zusagen über das Auftragsvolumen oder
klären ihren Fachbereich hinsichtlich
der Risiken bei der Beauftragung von
Selbstständigen auf.
Geänderte Gesetzeslage
Bei 37 Prozent der befragten Unterneh-
men hat sich der Umgang mit Selbst-
ständigen in den vergangenen fünf
Jahren verändert. Die Auslöser dafür
waren in den meisten Fällen Änderun-
gen der Gesetzeslage und das Risiko der
Scheinselbstständigkeit. In der Folge
haben zahlreiche Firmen verschärfte
Prüfprozesse eingeführt, die Compli-
ance überarbeitet oder den Einsatz von
Selbstständigen stark beschränkt. Auf
der anderen Seite steht eine mindestens
ebenso große Anzahl an Unternehmen,
die ihre Zusammenarbeit mit Selbst-
ständigen ausgebaut haben, um auf den
schwierigen Bewerbermarkt zu reagie-
ren oder mehr Flexibilität zu erreichen.
Die AÜG-Reform von April 2017 hat
nach Aussage von 35 Prozent der be-
fragten Unternehmen den Einsatz von
Selbstständigen erschwert. Das heißt im
Umkehrschluss, dass sich 65 Prozent als
Keine Maßnahme
Die Grafik zeigt, was Firmen tun, um sich in der einen oder anderen Form gegen Schein-
selbstständigkeit abzusichern. Nur drei Prozent ergreifen keine Maßnahmen.
QUELLE: PERSONALMAGAZIN, SOFTGARDEN, 2017
SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT VERMEIDEN
Mehrfachantworten möglich, Angaben in Prozent
Beschränkung der Einsatzdauer
Vertragliche Regelung
Ausschließlich Einsatz von Selbst-
ständigen mit gesichertem Status
Zuarbeit von extern/
kein Arbeitsplatz im Unternehmen
Maßnahmen sind mir nicht bekannt
Sonstige Maßnahmen
Selbstständige kommen oft
dann zum Einsatz, wenn das
Unternehmen keine Ange-
stellten mit den gesuchten
Qualifikationen findet.
© KASTO / ADOBE STOCK
Wie die Umfrage weiter zeigt, ist die
Absicherung vor der Scheinselbststän-
digkeit ein zentrales Thema in den
Unternehmen. Nur drei Prozent der be-
fragten Firmen haben keine Maßnahmen
ergriffen, um Scheinselbstständigkeit zu
vermeiden. Am häufigsten sind vertrag-
liche Regelungen, gefolgt von einem aus-
schließlichen Einsatz von Selbstständigen
mit gesichertem Status, einer Beschrän-
kung der Einsatzdauer und der Zuarbeit
von externen Stellen – ohne Arbeitsplatz
im Unternehmen (siehe Grafik).
Die Freitextantworten unter dem
Punkt „Sonstiges“ berichten von weite-
ren Maßnahmen zur Vermeidung von
Scheinselbstständigkeit: Zahlreiche Un-
ternehmen klären die Frage durch ein
Statusfeststellungsverfahren bei der
Deutschen Rentenversicherung. Andere
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