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RECHT
_MASSENENTLASSUNG
personalmagazin 02/17
D
ie Erstattung der Massen-
entlassungsanzeige ist seit
jeher ein ungewisses Terri-
torium. Nachdem das Bun-
desarbeitsgericht (BAG) nach einigen
Entscheidungen rund um das Konsul-
tationsverfahren, das heißt die erforder-
liche Beteiligung des Betriebsrats, hin
und her entschieden hat, hat nun die
Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende Ok-
tober 2016 neue Formulare für die Mas-
senentlassungsanzeige online gestellt.
Neu ist das Formular mit der Bezeich-
nung „BA-KSchG 1 12/2015“. Anders als
diese Angabe vermuten lässt, wurden
Von
Anne Dziuba
und
Kathrin Bürger
Ignorieren oder riskieren?
TREND.
Die Agentur für Arbeit hat ein neues Formular für die Massenentlassungs
anzeige veröffentlicht. Die Anforderungen bringen Arbeitgeber aber in ein Dilemma.
die Formulare von der Agentur jedoch
nicht am Ende des Jahres 2015, sondern
erst im Oktober 2016 ausgetauscht.
Dabei wurde nicht nur das bisherige
Formular überarbeitet, sondern auch die
Anlage „Berufsgruppen“ („BA-KSchG 2a
05/2014“) vollständig abgeschafft. Statt-
dessen findet sich in Ziffer 3.1 des neuen
Formulars eine Tabelle. Darin sollen je-
weils die Berufsklasse (fünfstellige DEÜV-
Nummer: der Tätigkeitsschlüssel, nach
dem die Arbeitnehmer bei der Sozialver-
sicherung gemeldet sind und nach der
bei der Massenentlassungsanzeige einge-
ordnet wird), die Anzahl der in der Regel
im Betrieb beschäftigten Personen dieser
Berufsklassen (also DEÜV-Nummer) und
die davon zu entlassende Mitarbeiterzahl
sowie das Datum der Kündigung und die
Kündigungsfrist angegeben werden.
Problematisch ist die Abweichung
der im Formular verwendeten Bezeich-
nungen von den Erfordernissen des § 17
Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Neues Formular, neue Begriffe: aus
„Entlassung“ wird „Kündigung“
Das neue Formular der Agentur spricht
nicht mehr von Entlassungen, sondern
von Kündigungen. In den daneben ste-
henden Angaben erklärt die Agentur,
unter dem Begriff „Kündigung“ sollten
sowohl Aufhebungsverträge als auch
Kündigungen zusammengefasst wer-
Anzeige bei der Agentur:
Ein neues Formular für
Massenentlassungen
sorgt bei Arbeitgebern für
Schwierigkeiten.
© MICHAEL BAMBERGER