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            RECHT
          
        
        
          _MASSENENTLASSUNG
        
        
          personalmagazin  02/17
        
        
          D
        
        
          ie Erstattung der Massen-
        
        
          entlassungsanzeige ist seit
        
        
          jeher ein ungewisses Terri-
        
        
          torium. Nachdem das Bun-
        
        
          desarbeitsgericht (BAG) nach einigen
        
        
          Entscheidungen rund um das Konsul-
        
        
          tationsverfahren, das heißt die erforder-
        
        
          liche Beteiligung des Betriebsrats, hin
        
        
          und her entschieden hat, hat nun die
        
        
          Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende Ok-
        
        
          tober 2016 neue Formulare für die Mas-
        
        
          senentlassungsanzeige online gestellt.
        
        
          Neu ist das Formular mit der Bezeich-
        
        
          nung „BA-KSchG 1 12/2015“. Anders als
        
        
          diese Angabe vermuten lässt, wurden
        
        
          Von
        
        
          
            Anne Dziuba
          
        
        
          und
        
        
          
            Kathrin Bürger
          
        
        
          Ignorieren oder riskieren?
        
        
          
            TREND.
          
        
        
          Die Agentur für Arbeit hat ein neues Formular für die Massenentlassungs
        
        
          anzeige veröffentlicht. Die Anforderungen bringen Arbeitgeber aber in ein Dilemma.
        
        
          die Formulare von der Agentur jedoch
        
        
          nicht am Ende  des Jahres 2015, sondern
        
        
          erst im Oktober 2016 ausgetauscht.
        
        
          Dabei wurde nicht nur das bisherige
        
        
          Formular überarbeitet, sondern auch die
        
        
          Anlage „Berufsgruppen“ („BA-KSchG 2a
        
        
          05/2014“) vollständig abgeschafft. Statt-
        
        
          dessen findet sich in Ziffer 3.1 des neuen
        
        
          Formulars eine Tabelle. Darin sollen je-
        
        
          weils die Berufsklasse (fünfstellige DEÜV-
        
        
          Nummer: der Tätigkeitsschlüssel, nach
        
        
          dem die Arbeitnehmer bei der Sozialver-
        
        
          sicherung gemeldet sind und nach der
        
        
          bei der Massenentlassungsanzeige einge-
        
        
          ordnet wird), die Anzahl der in der Regel
        
        
          im Betrieb beschäftigten Personen dieser
        
        
          Berufsklassen (also DEÜV-Nummer) und
        
        
          die davon zu entlassende Mitarbeiterzahl
        
        
          sowie das Datum der Kündigung und die
        
        
          Kündigungsfrist angegeben werden.
        
        
          Problematisch ist die Abweichung
        
        
          der im Formular verwendeten Bezeich-
        
        
          nungen von den Erfordernissen des § 17
        
        
          Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
        
        
          Neues Formular, neue Begriffe: aus
        
        
          „Entlassung“ wird „Kündigung“
        
        
          Das neue Formular der Agentur spricht
        
        
          nicht mehr von Entlassungen, sondern
        
        
          von Kündigungen. In den daneben ste-
        
        
          henden Angaben erklärt die Agentur,
        
        
          unter dem Begriff „Kündigung“ sollten
        
        
          sowohl Aufhebungsverträge als auch
        
        
          Kündigungen zusammengefasst wer-
        
        
          Anzeige bei der Agentur:
        
        
          Ein neues Formular für
        
        
          Massenentlassungen
        
        
          sorgt bei Arbeitgebern für
        
        
          Schwierigkeiten.
        
        
          © MICHAEL BAMBERGER