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ORGANISATION
_VERGÜTUNG
personalmagazin 02/17
Verkehrsanbindung wohnt. Ein dritter
Mitarbeiter hätte sowieso lieber ein E-
Bike. Ähnlich sieht es bei Kita-Zuschuss,
Home-Technik-Programm, Verpflegungs-
zuschuss oder ähnlichem aus.
Aspekt Innovationen: Neuerungen heute
schon bedenken.
Gewisse Systeme, An-
gebote oder Einstellungen nutzen sich
ab, neue Trends wecken neue Bedürf-
nisse. Im Bereich der Fitnessangebote
kommen beispielsweise 44-Euro-Fit-
ness-Club-Cards Mitarbeitern, die viel
unterwegs sind, mehr entgegen als der
Zuschuss zum ortsansässigen Fitness-
verein. Als Alternative sollte auch der
steuer- und sozialversicherungsfreie
Betrag von 500 Euro für Prävention,
Gesundheits- und Ernährungsberatung
mit bedacht werden.
Aspekt Flexibilität: Mitarbeiter wollen flexi-
bel bleiben.
Cafeteria-Modelle, bei denen
die Mitarbeiter frei wählen und über „ih-
re Bausteine“ entscheiden können, erhö-
hen die Akzeptanz bei den Mitarbeitern.
Ihre Mitarbeiter kennen ihre eigenen Be-
dürfnisse am besten. Und auch Angebote
verändern sich. Halten Sie Ihre Angebote
möglichst flexibel, um den Zeitgeist
nicht zu verschlafen. Viele Produkte, wie
Gesundheitsangebote oder Restaurant-
schecks, werden inzwischen auch digital
angeboten. Und auch die Produktgeber
und Lieferanten ändern Strukturen, An-
gebote, Qualität und Service oder verlas-
sen sogar den Markt. Austauschbarkeit
muss hier gesichert sein.
Die richtige Strategie zur Einführung
Zu viele Wünsche und Produkte? Wer
soll das recherchieren, konzipieren und
letztlich verwalten? Mit der richtigen
Vorgehensweise wird es funktionieren.
Starten Sie eine pragmatische interne
Benefit-Analyse. Nutzen Sie dazu eine
einfache Checkliste und die Hinweise
in diesem Beitrag. Im Zweifel ziehen Sie
einen professionellen Berater für einen
halben Tag hinzu, der über Know-how
verfügt und den Blick von außen wahrt.
Über zusätzliche, vor allem kurzfris
tige, Mitarbeiterbudgets verfügen heute
die wenigsten Unternehmen. Trotzdem
muss frischer Wind Einzug halten. Aus
diesem Grund nutzen viele Unterneh-
men gern gesetzlich definierte steuer-
und sozialversicherungsfreie Bausteine,
sogenannte Netto-Benefits.
Es empfiehlt sich zuallererst das
System, das heißt den rechtlichen Rah-
men, zu durchdenken. Danach sollten
Produktlösungen maximal flexibel ge-
staltet werden, um den sich ändernden
Bedürfnissen, Produkten und Lieferanten
jederzeit Rechnung zu tragen (Produk-
tunabhängigkeit). Lassen Sie sich also
möglichst nicht auf einen „schnellen“
Produktverkauf ein. Er könnte nicht gese-
hene negative Nachwirkungen erzeugen.
Smarter Einstieg bei der NTT Security
Empfehlenswert ist es, den Einstieg
smart und einfach zu halten, um erste
Erfahrungen zu sammeln sowie Mitar-
beiter und interne Schnittstellen nicht
zu überlasten. Danach kann man Zug
um Zug nachlegen und sich als Arbeitge-
ber interessant halten. Wie ein solcher
smarter Einstieg erfolgen kann, zeigt
das Beispiel der NTT Security (Ger-
many) GmbH. Hier wurde das Projekt
Netto-Benefits mit nur zwei Bausteinen
im November 2016 an fünf Standorten
gestartet. Die ersten Rückmeldungen
der Mitarbeiter zeigten hohes Interesse,
die Ergebnisse entsprachen den Erwar-
tungen von Geschäftsführung, HR und
Projektbeauftragten. Die größten Beden-
ken galten zu Beginn der Einführung
den rechtlichen Fragestellungen, der
laufenden Verwaltung und den Kosten.
Christine Meier, Interimsleiterin und
VIDEO
Wie eine Nettolohnoptimierung funkti-
oniert, können Sie sich auch in einem
Video über unsere App erklären lassen.
© VIMEO
Bruttoaufwand des Arbeitgebers
88,00 Euro 44,00 Euro davon gewünschter
Nettozufluss (50 %)
44,00 Euro ArbN Steuer (30 %)
+ ArbN SV (20 %) = 50 % Abga-
benlast Arbeitnehmer
zuzüglich Lohnnebenkosten von ca.
22,5 % auf 88,00 Euro
19,80 Euro
Aufwand Gesamt Arbeitgeber
107,80 Euro
Differenz zu 44,00 Euro LSt. + SV
freiem Sachbezug (bei identischem
Kaufkraftzufluss)
63,80 Euro
monatlich
765,60 Euro jährlich
1.148.400,00 Euro x 1.500 Mitarbeiter
17.226.000,00 Euro x 15 Jahre
Vereinfachtes Rechenbeispiel bei Ziel 44 Euro Bonus netto.
Die Rechnung zeigt den Aufwand für Lohn- und Lohnnebenkosten aus Sicht des Arbeit-
gebers, wenn er dem Mitarbeiter 44 Euro netto zukommen lassen möchte, zum Beispiel
anstelle einer Gehaltserhöhung.
RECHENBEISPIEL NETTO-BENEFITS
QUELLE: BETRIEBLICHE BENEFITS GMBH & CO. KG
LSt. = Lohnsteuer
SV = Sozialversicherung