personalmagazin 2/2017 - page 59

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02/17 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
davon, flächendeckend und nachhal-
tig betriebliche Gesundheitsförderung
(BGF) zu betreiben – als Gründe gelten
insbesondere zu hohe Kosten und Pro-
bleme, den richtigen Ansprechpartner
für Unterstützungsangebote zu finden.
Beiden Hindernissen will das Präven-
tionsgesetz begegnen: mit finanzieller
Unterstützung und enger Zusammenar-
beit von gesetzlicher Kranken-, Unfall-,
Renten- und Pflegeversicherung, um Be-
triebe beim betrieblichen Gesundheits-
management (BGM) zu unterstützen.
Sozialversicherungsträger werden zu
Netzwerkpartnern
Ein hehres Anliegen, wenn man be-
denkt, dass die unterschiedlichen Sozi-
alversicherungsträger seit jeher unter-
schiedliche Aufgaben und Blickwinkel
auf die betriebliche Gesundheit haben
– wie kann eine Zusammenarbeit dieser
Akteure überhaupt funktionieren?
Für die gesetzliche Unfallversiche-
rung und die Krankenversicherung,
erklärt Fritz Bindzius, Leiter Unterab-
teilung Gesundheit bei der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung, gäbe
es eine Verpflichtung zur Zusammenar-
beit schon seit 1996. Neu sei also nur die
Einbindung von gesetzlicher Rentenver-
sicherung und Pflegeversicherung bei
der Prävention.
Wobei sich allerdings schnell zeigt,
dass der Begriff der Prävention von den
einzelnen Trägern unterschiedlich be-
setzt ist: Aus Sicht der Unfallversiche-
rung erfasst der Präventionsauftrag, so
Bindzius, eine funktionierende Arbeits-
schutzorganisation als wesentliche und
wichtige Basis für den gesamten Bereich
Sicherheit und Gesundheit bei der Ar-
beit. Die Krankenkassen, ergänzt Sabine
Voermans, orientieren sich bei der Pri-
märprävention am Leitfaden Prävention,
der ihre betrieblichen Handlungsfelder
wie gesunde Ernährung, Bewegung,
Entspannung und Suchtvermeidung
verbindlich festlegt, und unterstützen
Betriebe außerdem bei den Themen der
Verhältnisprävention, also der gesund-
heitsförderlichen Arbeitsgestaltung.
Erst seit Kurzem gibt es auch von
der gesetzlichen Rentenversicherung
Angebote zur Krankheitsvorbeugung,
beispielsweise den sogenannten „Fir-
menservice“ (hierzu Personalmagazin
8/2016, Seite 50ff). Stets jedoch, be-
tont Susanne Weinbrenner, erfolgen
die Leistungen weiterhin als Individu-
alleistungen, also auf den einzelnen
Arbeitnehmer bezogen, nicht als BGF
im Betrieb. „Wir bieten eben nicht Ver-
hältnisprävention an, sondern Verhal-
tensprävention. Ich denke aber, dass das
eine wunderbare Ergänzung sein kann,
weil die beiden Dinge durch die gemein-
same Vorgehensweise im Rahmen der
Präventionsstrategie ideal verknüpft
werden können.“
Vorteile durch die so geschaffenen Ver-
bindungsmöglichkeiten der Prävention
in der Arbeitsumgebung (Verhältnisprä-
vention) und der Verhaltensprävention
sieht auch Christian Graf. Er ist Abtei-
lungsleiter Produktentwicklung, Versor-
gungsmanagement, Prävention bei der
Barmer und sieht durch den im Präven-
tionsgesetz verankerten Setting-Ansatz
Arbeitswelt nun zwei Zugänge zu den
Versicherten: „Zum einen kommen wir
natürlich in der Verhaltensprävention
„Durch die gemeinsame
Vorgehensweise kann
der Präventionsansatz
der Rentenversicherung
eine wunderbare Ergän-
zung finden.“
Dr. Susanne Weinbrenner,
Deutsche Rentenversicherung
© LUX-FOTOGRAFEN.DE, JANET RIEDEL
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