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          02/17  personalmagazin
        
        
          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
        
        
        
          davon, flächendeckend und nachhal-
        
        
          tig betriebliche Gesundheitsförderung
        
        
          (BGF) zu betreiben – als Gründe gelten
        
        
          insbesondere zu hohe Kosten und Pro-
        
        
          bleme, den richtigen Ansprechpartner
        
        
          für Unterstützungsangebote zu finden.
        
        
          Beiden Hindernissen will das Präven-
        
        
          tionsgesetz begegnen: mit finanzieller
        
        
          Unterstützung und enger Zusammenar-
        
        
          beit von gesetzlicher Kranken-, Unfall-,
        
        
          Renten- und Pflegeversicherung, um Be-
        
        
          triebe beim betrieblichen Gesundheits-
        
        
          management (BGM) zu unterstützen.
        
        
          Sozialversicherungsträger werden zu
        
        
          Netzwerkpartnern
        
        
          Ein hehres Anliegen, wenn man be-
        
        
          denkt, dass die unterschiedlichen Sozi-
        
        
          alversicherungsträger seit jeher unter-
        
        
          schiedliche Aufgaben und Blickwinkel
        
        
          auf die betriebliche Gesundheit haben
        
        
          – wie kann eine Zusammenarbeit dieser
        
        
          Akteure überhaupt funktionieren?
        
        
          Für die gesetzliche Unfallversiche-
        
        
          rung und die Krankenversicherung,
        
        
          erklärt Fritz Bindzius, Leiter Unterab-
        
        
          teilung Gesundheit bei der Deutschen
        
        
          Gesetzlichen Unfallversicherung, gäbe
        
        
          es eine Verpflichtung zur Zusammenar-
        
        
          beit schon seit 1996. Neu sei also nur die
        
        
          Einbindung von gesetzlicher Rentenver-
        
        
          sicherung und Pflegeversicherung bei
        
        
          der Prävention.
        
        
          Wobei sich allerdings schnell zeigt,
        
        
          dass der Begriff der Prävention von den
        
        
          einzelnen Trägern unterschiedlich be-
        
        
          setzt ist: Aus Sicht der Unfallversiche-
        
        
          rung erfasst der Präventionsauftrag, so
        
        
          Bindzius, eine funktionierende Arbeits-
        
        
          schutzorganisation als wesentliche und
        
        
          wichtige Basis für den gesamten Bereich
        
        
          Sicherheit und Gesundheit bei der Ar-
        
        
          beit. Die Krankenkassen, ergänzt Sabine
        
        
          Voermans, orientieren sich bei der Pri-
        
        
          märprävention am Leitfaden Prävention,
        
        
          der ihre betrieblichen Handlungsfelder
        
        
          wie gesunde Ernährung, Bewegung,
        
        
          Entspannung und Suchtvermeidung
        
        
          verbindlich festlegt, und unterstützen
        
        
          Betriebe außerdem bei den Themen der
        
        
          Verhältnisprävention, also der gesund-
        
        
          heitsförderlichen Arbeitsgestaltung.
        
        
          Erst seit Kurzem gibt es auch von
        
        
          der gesetzlichen Rentenversicherung
        
        
          Angebote zur Krankheitsvorbeugung,
        
        
          beispielsweise den sogenannten „Fir-
        
        
          menservice“ (hierzu Personalmagazin
        
        
          8/2016, Seite 50ff). Stets jedoch, be-
        
        
          tont Susanne Weinbrenner, erfolgen
        
        
          die Leistungen weiterhin als Individu-
        
        
          alleistungen, also auf den einzelnen
        
        
          Arbeitnehmer bezogen, nicht als BGF
        
        
          im Betrieb. „Wir bieten eben nicht Ver-
        
        
          hältnisprävention an, sondern Verhal-
        
        
          tensprävention. Ich denke aber, dass das
        
        
          eine wunderbare Ergänzung sein kann,
        
        
          weil die beiden Dinge durch die gemein-
        
        
          same Vorgehensweise im Rahmen der
        
        
          Präventionsstrategie ideal verknüpft
        
        
          werden können.“
        
        
          Vorteile durch die so geschaffenen Ver-
        
        
          bindungsmöglichkeiten der Prävention
        
        
          in der Arbeitsumgebung (Verhältnisprä-
        
        
          vention) und der Verhaltensprävention
        
        
          sieht auch Christian Graf. Er ist Abtei-
        
        
          lungsleiter Produktentwicklung, Versor-
        
        
          gungsmanagement, Prävention bei der
        
        
          Barmer und sieht durch den im Präven-
        
        
          tionsgesetz verankerten Setting-Ansatz
        
        
          Arbeitswelt nun zwei Zugänge zu den
        
        
          Versicherten: „Zum einen kommen wir
        
        
          natürlich in der Verhaltensprävention
        
        
          „Durch die gemeinsame
        
        
          Vorgehensweise kann
        
        
          der Präventionsansatz
        
        
          der Rentenversicherung
        
        
          eine wunderbare Ergän-
        
        
          zung finden.“
        
        
          Dr. Susanne Weinbrenner,
        
        
          Deutsche Rentenversicherung
        
        
          © LUX-FOTOGRAFEN.DE, JANET RIEDEL