personalmagazin 10/17
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RECHT
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NEWS
Höherer Wert
Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nun stehen die voraussichtli-
chen Sachbezugswerte für das kommende Jahr fest: Ab dem 1. Januar 2018 werden sich die Monatswerte für die freie Verpflegung voraus-
sichtlich auf 246 Euro und für die freie Unterkunft voraussichtlich auf 226 Euro erhöhen.
Geringerer Wert
Die Insolvenzgeldumlage soll zum 1. Januar 2018 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt werden. Das sieht die
Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018 vor. Der Bundesrat muss der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
noch zustimmen. Die Insolvenzgeldumlage wurde bereits zum Januar 2017 von 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent reduziert.
Mehrwert
Zur Durchführung der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) müssen Hochschulen verschiedene Meldungen an Kranken-
kassen abgeben. Dieses Meldeverfahren läuft nach wie vor auf Papier. Der GKV-Spitzenverband und die Hochschulrektorenkonferenz wollen
nun aber erste Gespräche für ein maschinelles Studenten-Meldeverfahren aufnehmen, um vom aufwendigen Papierverfahren zu entlasten.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Eigenartige Arbeitsverhältnisse
NACHGEHAKT
Die Kommissare waren über Jahre eine
Institution in der Krimiserie „Der Alte“ – bis
die Produktionsfirma 2014 ihre auf einzelne
Folgen befristeten Verträge nicht mehr er-
neuerte. Die Rede ist von den Schauspielern
Markus Böttcher – in der Rolle von Werner
Riedmann – und Pierre Sanoussi-Bliss, alias
Kommissar Axel Richter. Beide klagten bis
zum Bundesarbeitsgericht (BAG) und mo-
nierten eine unzulässige Kettenbefristung.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter argu-
mentierten nun anders (Az. 7 AZR 864/15):
Die Befristung des zuletzt geschlossenen
Vertrags – nur dieser war Gegenstand der
juristischen Auseinandersetzung – sei gemäß
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Teilzeitbefristungs-
gesetz sachlich gerechtfertigt. Wegen der
Eigenart der Arbeitsleistung – also den
Besonderheiten in der Film- und Fernsehin-
dustrie – sei eine wiederkehrende Befristung
des Arbeitsverhältnisses möglich. Denselben
Sachgrund hatte übrigens auch das LAG
Rheinland-Pfalz herangezogen – in einem
ähnlich prominenten, wenn auch weniger
künstlerischen Fall: der des Profifußballers
Heinz Müller, der sich bei Mainz 05 einklagt.
Hierzu steht das Urteil des BAG noch aus.
Änderung beim Datenaustausch
für Entgeltersatzleistungen
U
m Entgeltersatzleistungen zeitnah und richtig zu berechnen, be-
nötigen die Sozialversicherungsträger Informationen über die
Höhe des Arbeitsentgelts. Die Übermittlung erfolgt mit dem „Da-
tenaustausch Entgeltersatzleistungen“ (DTA EEL). Ab Januar 2018 wird
die neue Version 9 des Datensatzes umgesetzt, die Bundesministerien
haben bereits eine Genehmigung dafür erteilt. Die Änderungen umfassen
zum Beispiel einen neuen Meldegrund („99“), um sicherzustellen, dass
die Sozialversicherungsträger mögliche Rückantworten korrekt an den Ar-
beitgeber adressieren. Auch werden die Voraussetzungen für Anfragen zu
Vorerkrankungen verändert – um deren Anzahl zu reduzieren – sowie die
Beantwortung vereinfacht. Weitere Punkte sind zudem: Künftig meldet der
Sozialversicherungsträger automatisch das Ende der Entgeltersatzleistung
an den Arbeitgeber, wenn die Leistungsdauer endet. Und: das bisherige
Prognosefeld für weitergewährtes Arbeitsentgelt entfällt, das künftig über
ein anderes Eingabefeld zu erfassen sein wird.
Der Datenaustausch für Ersatz-
leistungen der Beschäftigten
wird weiterentwickelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an