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Thema Entgeltgleichheit beziehungs-
weise Gender Pay Gap aus einer explizit
rechtlichen Warte.
Die Unterscheidung zwischen einer
rechtlichen und einer (ökonomisch-) sta-
tistischen Perspektive ist grundlegend
für das Verständnis der Gender-Pay-
Gap-Thematik im Allgemeinen und im
Hinblick auf betriebliche Prüfverfahren
im Besonderen. Statistische Analysen,
wie sie etwa das Statistische Bundesamt
(Destatis) und das Institut der deutschen
Wirtschaft Köln (IW) für die Gesamtwirt-
schaft erstellen, bereinigen die Entgelt-
lücke beziehungsweise versuchen zu
erklären, welche strukturellen Faktoren
ursächlich für diese sind.
Ursächlich für die Lohnlücke sind
demnach laut Destatis „erklärbare
Strukturunterschiede“, wie schlechtere
Zugangschancen von Frauen hinsicht-
lich bestimmter Berufe oder Karriere-
stufen, die möglicherweise ebenfalls das
Ergebnis benachteiligender Strukturen
sind. Der bereinigte Gender Pay Gap
beträgt laut Destatis aktuell sechs Pro-
zent, er wird nur alle vier Jahre, zuletzt
2014, erhoben. Diese Zahl besagt, dass
nur dieser Teil des Gender Pay Gaps auf
eine möglicherweise diskriminierende
Entlohnungspraxis zurückgeführt wer-
den könnte. Das IW kommt auf einen
noch niedrigeren Wert für die bereinigte
Lohnlücke.
Solche statistische Analysen geben je-
doch keine Auskunft darüber, ob Frauen
und Männer auf der Ebene konkreter
Tätigkeiten in einem Betrieb „bei glei-
cher oder gleichwertiger Arbeit“ (Artikel
157 AEUV) das gleiche Entgelt erhal-
ten. Soll etwa erklärt werden, warum
in der Destatis-Studie zum Verdienst
unterschied von Frauen und Männern in
der Leistungsgruppe „Arbeitnehmer in
leitender Stellung“ die nicht bereinigte
Lohnlücke seit Jahren zuungunsten der
Frauen überdurchschnittlich hoch aus-
fällt, helfen solche Berechnungen nicht
weiter – und laden selbst das Statis
tische Bundesamt nach eigenen Worten
zu „Vermutungen“ ein.
Prüfverfahren eg-check:
Analyse konkreter Tätigkeiten
Aus rechtlicher Perspektive ist allein
auf Basis eines Vergleichs konkreter
Tätigkeiten in einem Betrieb zu klären,
wie ein unterschiedlicher Verdienst von
Frauen und Männern begründet wird
und ob er gerechtfertigt ist. Auf der
Analyseebene konkreter Tätigkeiten
setzt das Verfahren eg-check ein. Es fußt
nach Erklärung seiner Entwicklerinnen
Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Joch-
mann-Döll auf diskriminierungsfreien
Verfahren der Arbeitsbewertung und
nimmt für sich in Anspruch, geltendes
nationales wie internationales Recht
zum Entgeltgleichheitsgrundsatz zu be-
rücksichtigen.
Die Antidiskriminierungsstelle des
Bundes (ADS) setzt eg-check seit einigen
Jahren bei der Zertifizierung von Unter-
nehmen ein, die ihr Entgeltsystem bezie-
hungsweise Teilbereiche des Systems im
ADD-ON
Den Fragenkatalog zur Evaluierung von
Arbeitsbewertungsverfahren des
Bundesfamilienministeriums finden
Sie in unserer App.