personalmagazin 10/2017 - page 70

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RECHT
_ENTGELTTRANSPARENZ
personalmagazin 10/17
M
it dem „Gesetz zur För-
derung der Transparenz
von Entgeltstrukturen“
sind Betriebe mit mehr als
500 Beschäftigten aufgefordert, Verfah-
ren zur Überprüfung und Herstellung
von Entgeltgleichheit einzusetzen. Un-
klarheit herrscht in der Praxis, welche
Verfahren dafür geeignet sind. Eine ur-
sprüngliche geplante Zertifizierung der
Prüfverfahren durch die Antidiskrimi-
nierungsstelle des Bundes wurde vom
Gesetzgeber letztlich doch nicht über-
Von
Rainer Spies
nommen. Stattdessen ist der Arbeitgeber
nun nach den §§ 17 und 18 „frei in der
Wahl der Analysemethoden“.
Auch Arbeitsbewertungsverfahren
unterliegen der Prüfung
Zum Knobeln regt zunächst die Formu-
lierung an, dass Gegenstand der Ana-
lyse mittels eines Prüfverfahrens nicht
nur die betrieblichen Entgeltregelungen
und Entgeltbestandteile sind, sondern
auch die diesen zugrunde liegenden
Arbeitsbewertungsverfahren – sofern
solche vom Betrieb überhaupt genutzt
werden. Beispiel für ein Arbeitsbewer-
tungsverfahren ist etwa die Funktions-
bewertungsmethodik „IPE“ von Mercer.
Bewertet werden damit Funktionen
anhand der Faktoren „Einfluss“, „Kom-
munikation“, „Innovation“ und „Kennt-
nisse & Fähigkeiten“. Hinzu kommt
der Faktor „Risiko“ bei Funktionen, die
besonderen potenziellen Verletzungen
und dem Risiko ausgesetzt sind, erheb-
liche Schäden beim Mitarbeiter zu ver-
ursachen. Natürlich setzen auch andere
Vergütungsberatungen Stellenbewer-
tungssysteme ein.
Doch was unterscheidet ein betrieb-
liches Prüfverfahren qualitativ von
einemArbeitsbewertungsverfahren? Ein
Sprecher des Bundesfamilienministeri-
ums teilt mit: „Arbeitsbewertungsver-
fahren und betriebliche Prüfverfahren
sind zwei Seiten einer Medaille.“ Im
Gegensatz zu einem Arbeitsbewertungs-
verfahren überprüfe ein Prüfverfahren,
„ob das angewandte Arbeitsbewertungs-
verfahren Benachteiligungspotenziale
enthält und ob diese Potenziale auch
ausgenutzt werden.“ Ein Beispiel hier-
für sind besser entlohnte Tätigkeiten
in Tarifverträgen, die in der Regel eher
von Männern erfüllt werden, wie etwa
schwere körperliche Arbeit oder Verant-
wortung für Maschinen.
Betriebliche Prüfverfahren sollen
Lohnlücke zeigen
Wie Arbeitsbewertungsverfahren auf
ihre Geschlechtsneutralität hin im Ein-
zelnen überprüft werden können, er-
klärt ein Fragenkatalog des Bundesfa-
milienministeriums (siehe App-Kasten).
Eine solche Evaluierung betrachtet das
Komplizierte Prüfverfahren
AUSWAHL.
Zur Überprüfung der Entgeltgleichheit im Betrieb gibt es unterschiedliche
Verfahren. Welches sich am besten eignet, kommt auf die Zielsetzung an.
© MJGRAPHICS /SHUTTERSTOCK.COM
Die Entgeltlücke muss
geschlossen werden.
Betriebliche Prüfverfahren
sollen dabei helfen.
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