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08/16 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
dritten und des achten Lebensjahres
muss der Arbeitgeber zustimmen.
Mehr Möglichkeiten hat der Arbeitneh-
mer, dessen Kind nach dem 1. Juli 2015
geboren ist. So kann er die Elternzeit ein-
seitig auf drei Zeitabschnitte verteilen. Ei-
ne Verteilung auf weitere Zeitabschnitte
ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
möglich. Der Arbeitnehmer kann bis zu
24 Monate Elternzeit zwischen dem drit-
ten Geburtstag und dem vollendeten ach-
ten Lebensjahr des Kindes in Anspruch
nehmen. Sofern es sich hierbei um den
dritten Abschnitt der Elternzeit handelt,
kann der Arbeitgeber die Inanspruch-
nahme innerhalb von acht Wochen nach
Zugang des Antrags aus dringenden be-
trieblichen Gründen ablehnen.
Nachneuer Rechtslage bedarf dieÜber-
tragung eines Teils der Elternzeit nicht
mehr der Zustimmung des Arbeitgebers.
Er sollte daher bei der Einstellung von
Arbeitnehmern mit Kindern zwischen
vier und acht Jahren beachten, dass Ar-
beitnehmer für jedes Kind noch 24 Mo-
nate Elternzeit beanspruchen können.
Bestimmtheit des Elternzeitverlangens
Will ein Arbeitnehmer Elternzeit gel-
tend machen, muss dies hinreichend
bestimmt geschehen. Sofern der Arbeit-
nehmer die Elternzeit für den Zeitraum
bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
des Kindes in Anspruch nimmt, muss
er erklären, für welche Zeiten innerhalb
von zwei Jahren Elternzeit genommen
werden soll. Daher sind die konkreten
Daten für Beginn und Ende anzugeben.
Wenn Mütter – wie regelmäßig – im
direkten Anschluss an die Schutzfrist
des § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz El-
ternzeit nehmen, verlängert sich der
Zeitraum der Elternzeit jedoch nicht. Die
Zeit der Mutterschutzfrist wird auf die
Begrenzung der Elternzeit angerechnet.
Teilzeit während Elternzeit
Während der Elternzeit haben Arbeit-
nehmer einen Anspruch auf Elternteil-
zeit, wenn bestimmte Voraussetzungen
(siehe Kasten) erfüllt sind. Bei der An-
kündigungsfrist ist wieder zu unter-
scheiden, ob das Kind vor dem 1. Juli
2015 oder später geboren wird: Für ein
bis zum 30. Juni 2015 geborenes Kind
beträgt die Ankündigungsfrist sieben
Wochen. Bei danach geborenen Kindern
ist zu unterscheiden: Für den Zeitraum
bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
des Kindes beträgt die Ankündigungs-
frist sieben Wochen. Für den Zeitraum
zwischen dem dritten Geburtstag und
dem vollendeten achten Lebensjahr be-
trägt die Ankündigungsfrist 13 Wochen.
Der Antrag muss den Beginn der El-
ternzeit und den Umfang der verringer-
ten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte
Verteilung der verringerten Arbeitszeit
soll ebenso angegeben werden. Will der
Arbeitgeber die beanspruchte Verringe-
rung oder Verteilung der Arbeitszeit ab-
lehnen, muss er dies innerhalb von vier
Wochen tun und schriftlich begründen.
Nach wie vor umstritten ist, ob der
Arbeitgeber sich im Rechtsstreit nur auf
die entgegenstehenden dringenden be-
trieblichen Gründe stützen darf, die er
im Ablehnungsschreiben näher beschrie-
ben hat, oder ob er im Arbeitsgerichts-
prozess weitere Gründe nachschieben
darf. Arbeitgeber sollten daher im Ab-
lehnungsschreiben sämtliche in Betracht
kommenden Gründe benennen.
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage
gilt für alle ab dem 1. Juli 2015 gebore-
nen Kinder eine Zustimmungsfiktion,
falls der Arbeitgeber das Teilzeitver-
langen nicht frist- oder formgerecht zu-
rückweist. Arbeitgeber sollten daher bei
Eingang des Elternzeitverlangens die
Fristen (vier oder acht Wochen) nach § 15
Abs. 7 Bundeselterngeld und Elternzeit-
gesetz notieren, um eine drohende Zu-
stimmungsfiktion im Auge zu behalten.
Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit
Auch während der Elternzeit entstehen
Urlaubsansprüche. Jedoch kann der Ar-
beitgeber den Erholungsurlaub, der dem
Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zu-
steht, für jeden vollen Kalendermonat
der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen,
außer der Arbeitnehmer leistet Eltern-
teilzeit bei seinem Arbeitgeber.
Die Kürzung erfolgt nicht automa-
tisch, sondern der Arbeitgeber muss sie
erklären. Laut BAG kann er jedoch nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
den Erholungsurlaub nicht mehr wegen
Elternzeit kürzen (Urteil vom 19.5.2015,
Az. 9 AZR 725/13). Arbeitgeber sollten
daher beachten, dass die Kürzungserklä-
rung dem Arbeitnehmer während des Ar-
beitsverhältnisses zugeht und dass der
Zugang nachgewiesen werden kann.
DR. THOMAS LEISTER
ist
Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Partner bei Osborne
Clarke in München.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Elternteilzeit während der Elternzeit. Welche
Voraussetzungen dabei (kumulativ) zu erfüllen sind.
1. Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, unabhängig von
der Anzahl der Personen in Berufsbildung.
2. Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
3. Die regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von
nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des
Monats verringert werden.
4. Dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
5. Der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber vor Beginn der Teilzeittätigkeit
rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Voraussetzungen in der Elternzeit
TEILZEIT
1...,55,56,57,58,59,60,61,62,63,64 66,67,68,69,70,71,72,73,74,75,...84
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