personalmagazin 8/2016 - page 62

personalmagazin 08/16
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RECHT
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NEWS
Beschlossen
Mindestens neun oder höchstens 8,77 Euro: Das waren Forderungen zur Höhe des Mindestlohns. Nun hat die Mindest-
lohnkommission die Lohnuntergrenze ab dem Jahr 2017 auf 8,84 Euro festgesetzt. Die Hoffnung der Gewerkschaften erfüllt dies zwar nicht,
dennoch steigt der Mindestlohn künftig mehr, als dies der Tarifindex – als der im Mindestlohngesetz vorgesehene Regelfall – vorsieht.
Diskutiert
Rückkehr zur alten Regelung oder neue Lösung? Über die Beitragsfälligkeit wird mal wieder diskutiert – gerade weil die alte
Regelung – danach waren Beiträge erst am 15. des Folgemonats fällig – leichter umsetzbar war. Momentan ist spätestens der drittletzte
Bankarbeitstag des Monats entscheidend, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Entgelt erzielt wurde. Nun liegt dazu auch
ein Gutachten des Statistischen Bundesamts im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats vor, das verschiedene Modelle bewertet.
Aufgehoben
Der im Frühjahr 2016 getroffene Beschluss der Spitzenverbände der Sozialversicherung zur Unterbrechungsmeldung bei El-
ternzeit wird wieder aufgehoben. Hintergrund: Es fehlt die Möglichkeit einer gesetzlichen Klarstellung mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Mutterschutz für Männer?
NACHGELESEN
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wird
angepasst. Neben Schülerinnen und
Praktikantinnen, die künftig ins MuSchG
einbezogen werden, sollten aber auch
Männer die Ohren spitzen. Denn: „Eine
Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede
Person, die schwanger ist oder ein Kind
geboren hat oder stillt, unabhängig von
dem in ihrem Geburtseintrag angege-
benen Geschlecht“ (§ 2). Und in der
Gesetzesbegründung ist nachzulesen:
„Damit gelten auch für Personen ohne
Geschlechtseintrag und männliche Per-
sonen die Vorschriften des MuSchG, so-
fern sie schwanger sind, ein Kind gebä-
ren oder stillen.“ Stillende Männer, das
mag manche vielleicht zum Schmunzeln
anregen. Zum ernsten Hintergrund der
Regelung ist jedoch nachzulesen: Es sei-
en nun auch Personen mit männlichem
Geschlechtseintrag erfasst, „die ihren
Personenstand nach dem Transsexuel-
lengesetz ihrem Geschlecht angepasst
haben und ein Kind bekommen.“
Brexit-Folgen für Entsendungen
N
ach dem Referendum ist vor dem Austritt: Die Briten haben sich
entschieden, doch welche arbeitsrechtlichen Folgen würde ein Brexit
mit sich bringen? Nachdem noch nicht einmal absehbar ist, wann
Großbritannien den formalen Antrag auf einen EU-Austritt stellen wird, sind
Antworten darauf natürlich offen und abhängig davon, wie die künftigen
Regeln endgültig aussehen werden. Dennoch: Es bleibt etwa die Frage nach
der Arbeitnehmerfreizügigkeit, also ob auch künftig jeder Unionsbürger ohne
zusätzliche Hürden – im Vergleich zu britischen Arbeitnehmern – auf der In-
sel arbeiten darf. Und Entsendungen? „Die bekannte Entsendepraxis wird sich
zwangsläufig ändern“,
stellt Omer Dotou von
der BDAE-Gruppe im In-
terview auf
de/personal fest. Seine
Empfehlung: „Entsandte
Mitarbeiter in Großbri-
tannien sowie britische
Expats in Deutschland
sollten umgehend die er-
worbenen Rentenansprü-
che oder Wartezeiten
dokumentieren lassen.“
Der Brexit: Die recht-
lichen Folgen sind
noch völlig unklar.
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