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          Allerdings, warum klappt es nicht
        
        
          schon heute? Sicher, oft verhindern etwa
        
        
          arbeitsvertragliche Verschwiegenheits-
        
        
          klauseln, dass sich Mitarbeiter bereits
        
        
          untereinander über ihr Entgelt unterhal-
        
        
          ten. Dabei hat das LAGMecklenburg (Az.
        
        
          2 Sa 183/09) bereits 2009 entschieden:
        
        
          „Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer
        
        
          verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergü-
        
        
          tung auch gegenüber Arbeitskollegen
        
        
          Verschwiegenheit zu bewahren, ist un-
        
        
          wirksam, da sie den Arbeitnehmer daran
        
        
          hindert, Verstöße gegen den Gleichbe-
        
        
          handlungsgrundsatz im Rahmen der
        
        
          Lohngestaltung gegenüber dem Arbeit-
        
        
          geber erfolgreich geltend zu machen.“
        
        
          Klar, ein Einzelfall. Jedoch, bestätigen
        
        
          Experten allgemein, sind diese Klau-
        
        
          seln bei genauem Hinsehen nicht selten
        
        
          unwirksam. Daher die These: Eventuell
        
        
          wollen Mitarbeiter (noch) gar nicht, dass
        
        
          jeder weiß, was sie (nicht) verdienen?
        
        
          Wie auch immer: Das Entgeltgleich-
        
        
          heitsgesetz wird wohl kommen, Unter-
        
        
          nehmensolltensichalsoumtransparente
        
        
          Leistungskriterien kümmern. Ein Gehalt
        
        
          auf dieser Basis dürfte zumindest relativ
        
        
          für mehr Zufriedenheit sorgen und die
        
        
          gesetzlichen Forderungen nach Lohn-
        
        
          gleichheit leichter erfüllen.
        
        
          Hierbei handelt es sich
        
        
          lediglich um Blindtext an-
        
        
          stelle des späteren Texts.
        
        
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