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09/15 personalmagazin
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DER ANWALTSVERTRETER
Gerade im Deutschen Anwaltsverein
(DAV) hat sich Stefan Lunk zuletzt
einen Namen gemacht. Seit Janu-
ar soll er als Vorsitzender des DAV-
Arbeitsrechtsausschusses die Lücke
schließen, die Jobst-Hubertus Bauer
hinterlässt. Zudem war er – auch als
Mitglied des Geschäftsführenden
Ausschusses der DAV-Arbeitsge-
meinschaft Arbeitsrecht – maßgeb-
lich an der Organisation des ersten
deutschen Arbeitsrechtstags be-
teiligt. Quasi selbstverständlich ist
Lunk auch ein äußerst kluger Kopf
und sehr renommierter Anwalt.
STEFAN LUNK
DER VORTRAGSKÜNSTLER
Björn Gaul ist weiterhin einer der
bekanntesten und besten deutschen
Arbeitsrechtler. Juristisch konstant
auf höchstem Niveau ist der omni-
präsente und glänzende Vortrags-
künstler das arbeitsrechtliche Aus-
hängeschild bei CMS Hasche Sigle.
BJÖRN GAUL
DIE GESCHICKTE
Qua Amt kommt der Präsidentin des
Bundesarbeitsgerichts bereits eine
maßgebliche Bedeutung im Arbeits-
recht zu. Ein Blick auf andere obers-
te Gerichte zeigt auch, wie geschickt
Ingrid Schmidt das Regiment – im
zugegeben kleineren BAG – führt.
INGRID SCHMIDT
DER VERBANDSVERTRETER
Fachlich ist Roland Wolf über jeden
Zweifel erhaben. Der brillante Jurist
zählt zu den führenden Arbeitsrecht-
lern im Verbandswesen. Der zuwei-
len kritisierte geringe Einfluss in der
BDA könnte sich nach dem Hauptge-
schäftsführerwechsel 2016 ändern.
ROLAND WOLF
DER EINFLUSSREICHE
Gregor Thüsing zählt sicherlich zu den bekann-
testen Arbeitsrechtlern der Republik. Unter-
wegs auf allen Feldern des Rechtsgebiets, war
der exzellente Redner und Jurist zuletzt auch
dem breiten Publikum beim Thema „Tarifein-
heit“ präsent. Und: Zum wiederholten Male
trat der Professor der Universität Bonn dabei als Sachverständiger vor einem Bundestags-
ausschuss auf. Nicht nur im Bundestag gilt: Sein Wort wird gehört und hat Gewicht. Auch
wenn er mit der Kritik in einigen Bereichen des Tarifeinheitsgesetzes nicht zur Mehrheit
der Abgeordneten durchgedrungen ist: An Thüsing führt kein Weg vorbei.
DER GRÜNDER
Mit großem Engagement haben Alexander
Zumkeller und seine Mitstreiter den Verband
für Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU)
gegründet. Zwar ist für Kritiker der BVAU nach
gut zwei Jahren noch zu unbekannt – auch Prä-
sident Zumkeller dürfte mehr erhofft haben.
Es sind jedoch beste Voraussetzungen geschaffen: Eine etablierte Tagung mit hochrangi-
gen Referenten, der Austausch unter Praktikern auf hohem Niveau, eine Verbindung ins
Arbeitsministerium sowie die künftige DGFP-Kooperation. Nun wird sich zeigen, ob sich
der BVAU festsetzt und Einfluss gewinnt. Daran muss sich auch Zumkeller messen lassen.
ALEXANDER ZUMKELLER
GREGOR THÜSING