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          09/15  personalmagazin
        
        
          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
        
        
        
          
            DER ANWALTSVERTRETER
          
        
        
          Gerade im Deutschen Anwaltsverein
        
        
          (DAV) hat sich Stefan Lunk zuletzt
        
        
          einen Namen gemacht. Seit Janu-
        
        
          ar soll er als Vorsitzender des DAV-
        
        
          Arbeitsrechtsausschusses die Lücke
        
        
          schließen, die Jobst-Hubertus Bauer
        
        
          hinterlässt. Zudem war er – auch als
        
        
          Mitglied des Geschäftsführenden
        
        
          Ausschusses der DAV-Arbeitsge-
        
        
          meinschaft Arbeitsrecht – maßgeb-
        
        
          lich an der Organisation des ersten
        
        
          deutschen Arbeitsrechtstags be-
        
        
          teiligt. Quasi selbstverständlich ist
        
        
          Lunk auch ein äußerst kluger Kopf
        
        
          und sehr renommierter Anwalt.
        
        
          
            STEFAN LUNK
          
        
        
          
            DER VORTRAGSKÜNSTLER
          
        
        
          Björn Gaul ist weiterhin einer der
        
        
          bekanntesten und besten deutschen
        
        
          Arbeitsrechtler. Juristisch konstant
        
        
          auf höchstem Niveau ist der omni-
        
        
          präsente und glänzende Vortrags-
        
        
          künstler das arbeitsrechtliche Aus-
        
        
          hängeschild bei CMS Hasche Sigle.
        
        
          
            BJÖRN GAUL
          
        
        
          
            DIE GESCHICKTE
          
        
        
          Qua Amt kommt der Präsidentin des
        
        
          Bundesarbeitsgerichts bereits eine
        
        
          maßgebliche Bedeutung im Arbeits-
        
        
          recht zu. Ein Blick auf andere obers-
        
        
          te Gerichte zeigt auch, wie geschickt
        
        
          Ingrid Schmidt das Regiment – im
        
        
          zugegeben kleineren BAG – führt.
        
        
          
            INGRID SCHMIDT
          
        
        
          
            DER VERBANDSVERTRETER
          
        
        
          Fachlich ist Roland Wolf über jeden
        
        
          Zweifel erhaben. Der brillante Jurist
        
        
          zählt zu den führenden Arbeitsrecht-
        
        
          lern im Verbandswesen. Der zuwei-
        
        
          len kritisierte geringe Einfluss in der
        
        
          BDA könnte sich nach dem Hauptge-
        
        
          schäftsführerwechsel 2016 ändern.
        
        
          
            ROLAND WOLF
          
        
        
          
            DER EINFLUSSREICHE
          
        
        
          Gregor Thüsing zählt sicherlich zu den bekann-
        
        
          testen Arbeitsrechtlern der Republik. Unter-
        
        
          wegs auf allen Feldern des Rechtsgebiets, war
        
        
          der exzellente Redner und Jurist zuletzt auch
        
        
          dem breiten Publikum beim Thema „Tarifein-
        
        
          heit“ präsent. Und: Zum wiederholten Male
        
        
          trat der Professor der Universität Bonn dabei als Sachverständiger vor einem Bundestags-
        
        
          ausschuss auf. Nicht nur im Bundestag gilt: Sein Wort wird gehört und hat Gewicht. Auch
        
        
          wenn er mit der Kritik in einigen Bereichen des Tarifeinheitsgesetzes nicht zur Mehrheit
        
        
          der Abgeordneten durchgedrungen ist: An Thüsing führt kein Weg vorbei.
        
        
          
            DER GRÜNDER
          
        
        
          Mit großem Engagement haben Alexander
        
        
          Zumkeller und seine Mitstreiter den Verband
        
        
          für Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU)
        
        
          gegründet. Zwar ist für Kritiker der BVAU nach
        
        
          gut zwei Jahren noch zu unbekannt – auch Prä-
        
        
          sident Zumkeller dürfte mehr erhofft haben.
        
        
          Es sind jedoch beste Voraussetzungen geschaffen: Eine etablierte Tagung mit hochrangi-
        
        
          gen Referenten, der Austausch unter Praktikern auf hohem Niveau, eine Verbindung ins
        
        
          Arbeitsministerium sowie die künftige DGFP-Kooperation. Nun wird sich zeigen, ob sich
        
        
          der BVAU festsetzt und Einfluss gewinnt. Daran muss sich auch Zumkeller messen lassen.
        
        
          
            ALEXANDER ZUMKELLER
          
        
        
          
            GREGOR THÜSING