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            TITEL
          
        
        
          _DIE 40 FÜHRENDEN KÖPFE
        
        
          personalmagazin  09/15
        
        
          
            DIE JURISTEN.
          
        
        
          Sie prägen durch Vorträge, Publika-
        
        
          tionen, Fachkompetenz. Sie arbeiten an der Rechts-
        
        
          fortbildung oder beraten die Top-Unternehmen.
        
        
          
            DIE PRÄSENTE
          
        
        
          Darin dürfte sich die Fachwelt einig sein:
        
        
          Barbara Reinhard kann nicht, sie muss
        
        
          zu den führenden Köpfen zählen. Gerade
        
        
          seit ihrem Wechsel von Beiten Burkhardt
        
        
          zu Kliemt & Vollstädt vor gut drei Jah-
        
        
          ren ist die exzellente Arbeitsrechtlerin in
        
        
          der Öffentlichkeit noch präsenter. Über
        
        
          den Weg des öffentlichen Diensts, als
        
        
          Arbeitsrichterin in Nordrhein-Westfalen,
        
        
          als wissenschaftliche Mitarbeiterin am
        
        
          Bundesarbeitsgericht und als Referentin
        
        
          
            DER MACHTFAKTOR
          
        
        
          Zu dem Kölner Professor gibt es unter Experten
        
        
          keine Diskussion: Toll, brillant, außergewöhn-
        
        
          lich sind nur einige Attribute, die Ulrich Preis
        
        
          seit vielen Jahren auszeichnen. Ja, verglichen
        
        
          mit den vergangenen Jahren ist es ruhiger
        
        
          geworden um ihn. Ja, er äußert sich tenden-
        
        
          ziell arbeitnehmerfreundlich. Aber: Der Jurist
        
        
          ist zweifellos ein Machtfaktor. Erhebt er – wie
        
        
          zum Mindestlohn – die Stimme, hören alle hin.
        
        
          
            ULRICH PREIS
          
        
        
          
            DER BESTÄNDIGE
          
        
        
          Einer der großen Arbeitsrechtler – obwohl oder
        
        
          gerade weil er sich mit den Schnittstellen zu
        
        
          anderen Rechtsgebieten beschäftigt. Immer
        
        
          wieder aktiv ist Professor Martin Henssler auch
        
        
          auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen, zum
        
        
          Beispiel als Vorsitzender der Abteilung Ar-
        
        
          beitsrecht des Deutschen Juristentags, oder bei
        
        
          rechtspolitischen Fragen, etwa bei der Debatte
        
        
          zur geplanten Regulierung von Werkverträgen.
        
        
          
            MARTIN HENSSLER
          
        
        
          
            DAS BINDEGLIED
          
        
        
          Vielleicht kommt sein ausgeprägter
        
        
          Blick für die Praxis aus seiner Zeit im
        
        
          Personalbereich bei Siemens. Jeden-
        
        
          falls schätzen Unternehmensvertreter
        
        
          die Praxisnähe von Frank Maschmann –
        
        
          nicht erst seit den von ihm organisierten
        
        
          Praktikerkreisen oder Arbeitsrechtsta-
        
        
          gen an der Universität Mannheim. Wie
        
        
          kaum ein anderer steht der engagierte
        
        
          Professor – mittlerweile an der Univer-
        
        
          sität Regensburg – für den Transfer ar-
        
        
          beitsrechtlicher Themen von der Wissen-
        
        
          schaft in die Praxis. Hilfestellungen für
        
        
          Praktiker, das steht für Maschmann auch
        
        
          als Vorstandsvorsitzender der Stiftung
        
        
          Theorie und Praxis des Arbeitsrechts
        
        
          (Wolfgang-Hromadka-Stiftung), die jähr-
        
        
          lich das Passauer Arbeitsrechtssymposi-
        
        
          um veranstaltet, im Vordergrund. Wenig
        
        
          verwunderlich daher: Maschmann wies
        
        
          als einer der ersten auf die praktischen
        
        
          Probleme des Mindestlohngesetzes  hin.
        
        
          
            FRANK MASCHMANN
          
        
        
          im Bundesministerium für Arbeit und
        
        
          Soziales hat Reinhard über die Jahre ihr
        
        
          Profil geschärft sowie ein entsprechen-
        
        
          des Netzwerk aufgebaut. Bei Kliemt lei-
        
        
          tet die Spezialistin für kollektivrechtliche
        
        
          Themen, Datenschutz und Compliance
        
        
          nun die Praxisgruppe Tarif- und Arbeits-
        
        
          kampfrecht. Zusätzlich zu lukrativen, in-
        
        
          teressanten und komplexen Mandaten
        
        
          ist die renommierte Juristin häufig als
        
        
          Referentin unterwegs – zuletzt beispiels-
        
        
          
            BARBARA REINHARD
          
        
        
          weise auch zum Mindestlohngesetz
        
        
          – und zudem aktiv beim Deutschen An-
        
        
          waltsverein in der Arbeitsgemeinschaft
        
        
          Arbeitsrecht.