personalmagazin 06/2015 - page 62

personalmagazin 06/15
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RECHT
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NEWS
Kirchliches Arbeitsrecht gelockert
D
ie katholische Kirche hat ihre arbeitsrechtlichen Regeln zur Kündi-
gung gelockert. Künftig müssen Mitarbeiter nach einer Scheidung und
erneuten Heirat nur noch in Ausnahmefällen um ihren Job fürchten.
avon betroffen sind zum Beispiel katholische Krankenhäuser, Kindergär-
ten oder auch der Sozialverband Caritas. Lediglich bei einem „erheblichen
Ärgernis für die Dienstgemeinschaft“, das die Glaubwürdigkeit der Kirche
beeinträchtigt, soll künftig eine Kündigung bei Wiederheirat infrage kommen.
Damit gehören Meldungen, wie jene des wiederverheirateten und deshalb
entlassenen Chefarzts eines katholischen Krankenhauses der Vergangenheit
an. Zwar erklärte das BAG die Kündigung für unwirksam. Das Bundesverfas-
sungsgericht hob das BAG-Urteil jedoch auf, da es die verfassungsrechtlich
geschützte Sonderstellung der Kirche nicht ausreichend berücksichtige.
Studentenbeschäftigung
In vielen Bundesländern sind die Studenten ins neue Semester gestartet und suchen oft noch einen Ne-
benjob. Die Art der Beschäftigung entscheidet dabei über die Höhe der Abgabenlast. Die flexibelste und für Arbeitgeber günstigste Variante
ist die Beschäftigung eines Werkstudenten.
Mindestlohn
Trotz hoher Erwartungen ist der Koalitionsgipfel zu Fragen des Mindestlohns ergebnislos verlaufen. Die SPD feiert es als
Erfolg, dass sich vorerst nichts ändert, die Union pocht dagegen auf weitere Gespräche. Es bleibt beispielsweise bei der Gehaltsschwelle von
2.958 Euro, bis zu der ein Arbeitgeber einen Nachweis über die Arbeitszeit der Mitarbeiter erbringen muss.
Bußgeld
Mehr als 90.000 Raser hat die Polizei beim bundesweiten Blitzmarathon Mitte April erwischt. Wenn nun die Strafzettel eintru-
deln, übernehmen einige Arbeitgeber die Kosten für Vielfahrer oder bei Firmenwagen. Dabei handelt es sich um Arbeitslohn. Übernommene
Bußgelder sind damit generell steuerpflichtig. Auch beitragsrechtlich liegt Arbeitsentgelt vor.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Bosmann als Vorbild
NACHGELESEN
Erst der Arbeitsvertrag über drei, im An-
schluss einer über zwei Jahre – jeweils
ohne Sachgrund: Dass diese Befristung
normalerweise unwirksam ist, scheint
klar. Daher dürfte die erfolgreiche Klage
am Arbeitsgericht Mainz keine Überra-
schung sein. Dennoch taumelt die Stim-
mung im Profifußball zwischen Hoffen
und Bangen, seit dieser Streit zwischen
Torhüter Heinz Müller und seinem
Arbeitgeber Mainz 05 publik ist. Denn
bei Kickern sind befristete Verträge
alltäglich. Ohne Sachgrund klappt dies
bekanntermaßen nur bedingt. Die „Ei-
genart der Leistung“ könnte ein solcher
Grund sein, auch ein Verschleiß durch
längere Zusammenarbeit oder sogar das
Abwechslungsbedürfnis des Publikums
rechtfertigte bereits eine Befristung.
Und: Bei unbefristeten Verträgen wäre
eine ordentliche Kündigung wohl kaum
nachzuweisen. All dies hat das Gericht
nicht überzeugt. Daher darf man ge-
spannt sein auf die weiteren Instanzen.
Ernsthaft glaubt es keiner, dass Müller
auch dort gewinnt und künftig in einem
Atemzug mit Jean-Marc Bosmann ge-
nannt wird. Beim belgischen Profikicker
dürfte dies ähnlich gewesen sein.
Die katholische Kirche
lockert ihr Kündigungs-
recht zugunsten von
Wiederverheirateten.
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