personalmagazin 4/2015 - page 39

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04/15 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
liegt es in der Natur des Mitmach-Web,
dass sich die Bewertungsinhalte nicht
eindeutig überprüfen lassen.
„Dissoziale Personalentscheidungen“:
Was tun bei negativen Bewertungen?
Dass diese Inhalte jedoch von vielen Be-
werbern beachtet werden, steht außer
Frage. Dies bestätigt etwa die Google-
Trendanalyse des Suchbegriffs „Kunu-
nu“ im deutschsprachigen Raum (siehe
Bildergalerie in der Personalmagazin-
App), bei der seit 2013 ein starker An-
stieg zu erkennen ist. Da Bewertungs-
plattformen also für Bewerber eine
relevante Informationsquelle darstellen,
müssen sich die Verantwortlichen in
den Unternehmen fragen, wie sie zu die-
sen Informationen stehen und mit ihnen
umgehen. Dabei können die Plattformen
aus Sicht der Arbeitgeber durchaus eine
Herausforderung darstellen: Die darauf
geposteten Bewertungen entziehen sich
ihrer Kontrolle – denn verbieten oder
gar zu etwas zwingen können und dür-
fen sie ihre Mitarbeiter nicht. Sie sollten
sich vielmehr die Frage stellen, wie sie
zufriedene Mitarbeiter zu einer Evalua-
tion motivieren können, ohne dass der
Verdacht einer gezielten Manipulation
entsteht.
Handlungsbedarf für den Arbeitgeber
entsteht jedoch spätestens dann, wenn
er die Gefahr sieht, dass die Arbeitge-
bermarke mit negativen Beurteilungen
beschädigt wird – etwa durch Aussagen
wie „Entlohnung, Arbeitszeiten und
Wertschätzung gegenüber Mitarbei-
tern sind mangelhaft“ oder „Dissoziale
Personalentscheidungen, mangelhafte
Führung durch die Teamleiter, Mob-
bing durch Kollegen“ – und dies sich
auf seine Wettbewerbsfähigkeit am
Bewerbermarkt auswirkt. Dazu sollten
Arbeitgeber beobachten, inwieweit die
veröffentlichten Bewertungen potenziel-
le Bewerber beeinflussen und inwieweit
sie gegebenenfalls selbst entgegen-
steuern müssen. Zur Gegensteuerung
haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die
Evaluationen zu kommentieren und zu
Das Interview führte
Andrea Sattler.
zungsbedingungen oder unserem Ver-
haltenskodex entspricht, können sie
diesen an uns melden. Unser Modera-
torenteam prüft dann den Kommentar.
Mit einem Arbeitgeberzugang haben
Unternehmensvertreter außerdem die
Möglichkeit, auf Bewertungen zu ant-
worten. Ein weiterer Ansatzpunkt ist es,
die Mitarbeiter gezielt dazu zu ermuti-
gen, das Unternehmen zu bewerten, um
eine ehrliche Feedbackkultur im Unter-
nehmen zu schaffen.
SONJA PERRY
ist
Produktmanagerin
für den deutschen
Markt bei Glassdoor
in San Francisco.
Perry:
Wir können die Identität ano-
nymer Nutzer nicht vollständig über-
prüfen. Aber wir verlangen von jedem
Nutzer, dass er seinen Mitarbeiterstatus
beim jeweiligen Unternehmen angibt
und seine E-Mail-Adresse validiert, be-
vor wir seine Posts veröffentlichen. Die-
ser Prozess erlaubt es uns, verdächtige
Nutzer und Posts zu identifizieren. Wir
greifen zudem als Moderatoren in die
Diskussion ein, wenn unser Verhaltens-
kodex verletzt wird.
personalmagazin:
Inwiefern können denn
die Arbeitgeber bei Glassdoor selbst in
die Diskussion eingreifen – etwa, wenn
sie sich ungerecht bewertet fühlen?
Perry:
Wenn Arbeitgeber glauben, dass
ein Kommentar nicht unseren Nut-
Auf Portalen wie Glassdoor oder
Kununu posten Bewerber und
Mitarbeiter oft nicht das, was der
Personalmarketer sich erträumt.
© GLASSDOOR.DE
© KUNUNU.COM
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