personalmagazin 11/2015 - page 72

personalmagazin 11/15
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Erleichterung im Steuerrecht
D
as Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf
für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfah-
rens vorgelegt. Geplant sind Erleichterungen bei verschiede-
nen Lohnarten. So soll unter anderem die bisher als Übergangslösung
eingeführte Regelung zur Anwendung der elektronischen Lohnsteu-
erabzugsmerkmale (ELStAM) in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber
für einen Arbeitnehmer verschiedenartige Bezüge abrechnet, Gesetz
werden. Die Möglichkeit der unterjährig getrennten Abrechnung wird
also bleiben. Voraussetzung ist, dass durch den Arbeitgeber zum Jah-
resende oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein Ausgleich der
durch die getrennte Abrechnung entstandenen steuerlichen Vor- oder
Nachteile erfolgt.
Krankenversicherung
Seit Oktober 2015 gilt für Arbeitnehmer, die nach der Freistellung von der Arbeit nicht aus dem Erwerbsleben
ausscheiden, der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung, soweit während der Freistellung die Beiträge weiterbezahlt wurden.
Arbeitnehmer, die nach der bezahlten Freistellung nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden, haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Ar-
beitsunfähigkeit über das Ende der Beschäftigung hinaus andauert. Darauf verständigten sich Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
Arbeitsschutz
Viele Geschäftsführer kennen die Arbeitsschutzvorschriften nicht. Nach einer Umfrage der Bundesanstalt für Arbeits-
schutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kannten 53 Prozent der Befragten keinen Gesetzestext zum betrieblichen Arbeitsschutz. Nahezu alle
(96 Prozent) kannten das Arbeitszeitgesetz nicht. Fast ebenso vielen waren das Mutterschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und das
Arbeitsschutzgesetz nicht bekannt.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Pleiten, Pech und
zu viele Pannen
A
uf einen erneuten Fehler in der
ELStAM-Datenbank hat die Ober-
finanzdirektion Karlsruhe hinge-
wiesen. Bei einzelnen Arbeitnehmern
wurde die Steuerklasse drei fehlerhaft au-
tomatisch auf Steuerklasse vier geändert
und den Arbeitgebern Anfang September
elektronisch gemeldet. Da die Finanzäm-
ter die betroffenen Fälle nicht selbstän-
dig erkennen und aufgreifen, müssen zur
Fehlerberichtigung Arbeitnehmer, deren
Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse
zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei
ihrem Finanzamt selbst formlos beantra-
gen. Zur Korrektur des Fehlers will sich
die Steuerbehörde sicherheitshalber wie-
der auf Papier verlassen: Arbeitnehmer,
bei denen eine falsche Lohnsteuerklasse
abgerechnet wurde, erhalten zusätzlich
eine Papierbescheinigung mit der zutref-
fenden Steuerklasse. Diese Bescheinigung
tritt für den Arbeitgeber vorübergehend
an die Stelle der elektronischen „Elstam“.
Erst kürzlich hatte es bei „Elstam“ tech-
nische Probleme gegeben, in deren Folge
es teilweise zu „negativen Arbeitslöhnen“
gekommen war, weil Arbeitnehmer ver-
sehentlich in die Steuerklasse I (statt III)
eingestuft worden waren.
Die Modernisierungspläne im Finanzministerium könnten Lohnabrechnern das
Leben leichter machen.
© BMFHENDE
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