personalmagazin 11/2015 - page 62

personalmagazin 11/15
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G
erade die Personalabteilun-
gen mittelständischer Unter-
nehmen werden seit Jahren
mit immer komplizierter wer-
denden Abläufen und Veränderungen
der technischen und organisatorischen
Rahmenbedingungen konfrontiert. Sie
stoßen mit diesen Aufgaben schnell an
die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das
gilt nicht nur für die klassischen The-
men wie zum Beispiel Meldeverfahren
im Rahmen der Entgeltabrechnung,
sondern auch für die Einhaltung der
aktuellen Datenschutzrichtlinien und
für die neuen Dokumentations- und
Nachweispflichten bei Prüfungen. Um
Von
Christine Lötters
Die hohe Kunst des Outsourcens
ÜBERBLICK.
Vieles spricht dafür, Personalverwaltung und -abrechnung nach außen
abzugeben. Doch nicht jedes Angebot passt zu jedem Unternehmen.
SPEZIAL
_OUTSOURCING
diesen Anforderungen gerecht zu wer-
den, müssten die Unternehmen nicht
nur in die technische Infrastruktur, wie
beispielsweise die Entgeltabrechnungs-
software investieren, sondern auch die
Mitarbeiter der Personalabteilung weit-
aus intensiver fortbilden als dies norma-
lerweise im hektischen Tagesgeschäft
möglich ist. Zudem wächst der Kosten-
und damit der Restrukturierungsdruck
auf die Abteilungen.
Besondere Abrechnungsfälle
erfordern Spezialistenwissen
Vor diesem Hintergrund denken immer
mehr mittelständische Unternehmen
über ein Outsourcing ihrer Entgeltab-
rechnung oder sogar weiterer HR-Funk-
tionen nach. Für diese Entscheidung
spricht einiges: Denn mit dem Business
Process Outsourcing (BPO), also der
Auslagerung der Entgeltabrechnung
oder bestimmter Teilaufgaben, wird
die Personalabteilung nicht nur von
Routineaufgaben entlastet. Vor allem
kauft sie damit das Spezialwissen des
Outsourcing-Dienstleisters ein, der sich
nicht nur gemäß den gesetzlichen Auf-
lagen und Bestimmungen um die kor-
rekten Abrechnung kümmern, sondern
auch beraten und informieren kann.
Gerade bei besonderen Abrechnungs-
fällen, die nicht zum Tagesgeschäft ge-
hören, profitiert das Unternehmen vom
Spezialistenwissen des Outsourcing-
Dienstleisters – aufgrund der zuneh-
Wer kann auf welche Daten zugreifen? – Die Gewährleistung des Datenschutzes ist eine der wichtigsten Aufgaben des Dienstleisters.
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