personalmagazin 11/15
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ORGANISATION
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NEWS
Anstieg
Die Gehälter in Deutschland werden im kommenden Jahr im Schnitt um etwa drei Prozent steigen. Zu diesem Ergebnis kommen
unabhängig voneinander erstellte Studien der beiden Beratungshäuser Kienbaum und Towers Watson. Als Gründe werden die gute geschäft-
lichen Entwicklung der Unternehmen genannt, aber auch das hohe Beschäftigungsniveau, das die Position der Arbeitnehmer stärke.
Kluft
Große Diskrepanzen zeigt die die Studie „Deutschland führt?!“, in der Führungsqualitäten sowohl von Mitarbeitern als auch von den
Führungskräften selbst bewertet wurden: Während nur 43 Prozent der Mitarbeiter die Zusammenarbeit mit ihren Vorgesetzten als wirkungs-
voll empfinden, sprechen 90 Prozent der Führungskräfte von einer effektiven Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern.
Gefälle
Die meisten Frauen in Führungspositionen sind in Brandenburg zu finden (26 Prozent), dicht gefolgt von Mecklenburg-Vorpom-
mern. Das Schlusslicht bildet Bayern mit 20,9 Prozent. Das zeigt eine Untersuchung des Bundesfamilienministeriums zur Frauenförderung.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Kulturwandel bei HR
NACHHALL
Als Reaktion auf den Abgasskandal
bei VW mahnte dessen Betriebsrats-
chef Bernd Osterloh einen grund-
legenden Kulturwandel im Unter-
nehmen an. In seiner Kolumne auf
terpretiert
Oliver Maassen dies als Aufruf an
die HR-Funktion: Werde in einem
Unternehmen die Frage nach Schuld
und Verantwortung gestellt, könne
HR sich nicht einfach wegducken.
Besonders in der Personalauswahl
und –entwicklung käme es deshalb
darauf an, Mechanismen zu entwi-
ckeln, die despotischen und patho-
logisch narzisstischen Menschen den
Weg in die Top-Etagen verbauen.
Als Voraussetzungen dafür nennt
Maassen einen transparenten
Besetzungsprozess, den Einsatz
der entsprechenden eignungsdiag-
nostischen Instrumente und einen
sauberen Entwicklungsprozess,
der von der Unternehmensleitung
ausdrücklich unterstützt wird.
D
er Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil das Safe-Harbor-Abkom-
men, das die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die
USA erlaubte, für ungültig erklärt, weil die Daten dort nicht ausreichend
vor dem Zugriff durch US-Behörden geschützt sind. Für Unternehmen, die als
Tochterunternehmen amerikanischer Konzerne oder aus anderen Gründen Daten
in den USA gespeichert haben, gilt nun dringender Handlungsbedarf, denn der
EuGH hat keine Umsetzungsfrist eingeräumt. Das Verbot der Übermittlung gilt
nicht nur für Mitarbeiterdaten im engeren Sinne, sondern beispielsweise auch
für E-Mails, personenbezogene Protokollierungen und Log-Dateien. Werden die
Daten, die bei der Nutzung eines konzernweiten IT-Systems erhoben und verar-
beitet werden, in den USA gespeichert, ist dies derzeit rechtswidrig – es sei denn,
die Daten wurden und werden auf der Grundlage von Standardvertragsklauseln
oder Binding Corporate Rules übertragen. Auch bei der Abgabe der Daten an
Outsourcing-Anbieter, beispielsweise zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss
der Arbeitgeber für die datenschutzkonforme Speicherung einstehen, soweit eine
reine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt, also nicht der gesamte Aufgaben- oder
Geschäftsbereich an den Dritten übertragen ist.
Die USA sind kein sicherer Hafen
mehr für Mitarbeiterdaten.
Keine Mitarbeiterdaten in die USA