75
          
        
        
          fen zu einer Einigung zwischen zwei Parteien,
        
        
          eine bestimmte Rohstoffmenge zu einem defi-
        
        
          nierten, zukünftigen Zeitpunkt zu kaufen oder
        
        
          zu verkaufen. Die Geschäfte werden zum Ter-
        
        
          minpreis abgerechnet. Der Verkäufer erhält am
        
        
          Abrechnungstag den vereinbarten Terminpreis,
        
        
          unabhängig von den zwischenzeitlichen
        
        
          Schwankungen des Marktpreises. Bei Futures-
        
        
          Geschäften erhält der Käufer einen finanziellen
        
        
          Ausgleich zwischen festgelegtem Terminpreis
        
        
          und dem bei Fälligkeit des Kontraktes gelten-
        
        
          den Kassapreis. Bei außerbörslich, individuell
        
        
          vereinbarten Forward-Kontrakten erfolgt typi-
        
        
          scherweise die physische Erfüllung, d. h. die
        
        
          Lieferung, des Rohstoffs.
        
        
          13
        
        
          Es besteht somit für
        
        
          beide Vertragspartner eine Verpflichtung.
        
        
          14
        
        
          Die-
        
        
          se beidseitige Bindung hat zur Folge, dass
        
        
          Chancen und Risiken des unbedingten Termin-
        
        
          geschäftes symmetrisch auf beide Parteien
        
        
          verteilt sind und deshalb keine Prämienleistun-
        
        
          gen erfolgen.
        
        
          Bedingte Termingeschäfte, auch Optionen ge-
        
        
          nannt, sind hingegen dadurch gekennzeichnet,
        
        
          dass nur ein Vertragspartner eine Verpflich-
        
        
          tung eingeht, während die andere Partei ein
        
        
          Recht, aber keine Pflicht, besitzt. Dadurch er-
        
        
          gibt sich bei bedingten Termingeschäften ein
        
        
          einseitiges Wahlrecht auf Erfüllung des Ge-
        
        
          schäftes, welches sich der Käufer der Option
        
        
          durch die Begleichung einer Optionsprämie er-
        
        
          kauft.
        
        
          15
        
        
          Optionen ermöglichen dem Käufer
        
        
          durch Zahlung einer Prämie eine Absicherung
        
        
          des Rohstoffpreises, ohne dabei auf ein mög-
        
        
          liches Gewinnpotenzial aufgrund einer günsti-
        
        
          gen Preisentwicklung zu verzichten. Es wird
        
        
          zwischen Kaufoptionen und Verkaufsoptionen
        
        
          unterschieden (vgl. Abbildung 3).
        
        
          16
        
        
          Besonderheiten bei Rohstoffderivaten
        
        
          Im Energie- und Rohstoffbereich besteht aus-
        
        
          reichende Liquidität lediglich für Forwards und
        
        
          Futures, sodass diese Instrumente den über-
        
        
          wiegenden Teil der gehandelten Produkte dar-
        
        
          stellen. Darüber hinaus sind die Prämien für
        
        
          Optionen aufgrund der an Rohstoffmärkten ty-
        
        
          pischerweise sehr hohen Volatilitäten von 30%
        
        
          p. a. und mehr prohibitiv teuer und scheiden
        
        
          daher für Sicherungszwecke aus. Die Ergeb-
        
        
          nisse der Unternehmensbefragung von KPMG
        
        
          ergab, dass konkrete Rohstoffpreis-Absiche-
        
        
          rungen hauptsächlich durch OTC-Kontrakte
        
        
          erfolgen (73%), seltener durch standardisierte
        
        
          Produkte. Forwards werden am häufigsten ge-
        
        
          nutzt.
        
        
          18
        
        
          Die vergleichsweise geringe Nutzung
        
        
          von börsengehandelten Rohstoffderivaten er-
        
        
          gibt sich auch aus der Vielzahl an unterschied-
        
        
          lichen Spezifikationen, die im Energie- und
        
        
          Rohstoffbereich benötigt werden. Mit den an
        
        
          Börsen gehandelten Produkten kann folglich
        
        
          nur eine teilweise oder näherungsweise Absi-
        
        
          cherung umgesetzt werden.
        
        
          19
        
        
          Eine weitere Be-
        
        
          sonderheit ergibt sich bei Termingeschäften
        
        
          mit Rohstoffen zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
        
        
          Es
        
        
          wird unterschieden, ob eine physische Lie-
        
        
          ferung erfolgt oder durch Ausgleichszah-
        
        
          
            Abb. 3: Rechte und Pflichten von Optionskäufern und -verkäufern
          
        
        
          
            17
          
        
        
          
            Abb. 4: Darstellung reguläre Marktsituation Future-Kurs (Contango)
          
        
        
          
            21
          
        
        
          
            CM Januar / Februar 2016