70
          
        
        
          de Gleichungen ableiten, wobei Formel 3 für
        
        
          den Anstieg und Formel 4 für den Rückgang
        
        
          des betreffenden Zinssatzes verwendet wird.
        
        
          (3)
        
        
          (4)
        
        
          S
        
        
          0
        
        
          = Aktueller Zinssatz
        
        
          Z = Z-Wert des Konfidenzintervalls
        
        
          = Jährliche Standardabweichung
        
        
          √T = Wurzel aus der Zeitspanne zwischen aktu-
        
        
          ellem Zinssatz und erwartetem Zinssatz
        
        
          Bei den meisten variablen Finanzierungen wird
        
        
          der 3-Monats-EURIBOR als Referenzzinssatz
        
        
          herangezogen. Je nachdem wie sich dieser
        
        
          Zinssatz entwickelt, verändert sich auch der
        
        
          Zinssatz der Finanzierung, welcher als Refe-
        
        
          renzzinssatz plus Kreditaufschlag definiert ist.
        
        
          5
        
        
          Grundsätzlich verbleibt der Kreditaufschlag
        
        
          gleich, kann sich jedoch je nach Risiko- und
        
        
          Preispolitik der finanzierenden Bank ändern. In
        
        
          der Praxis ist häufig zu beobachten,
        
        
          dass bei
        
        
          einer Ratingverschlechterung nicht sofort
        
        
          eine Erhöhung des Kreditaufschlages er-
        
        
          folgt.
        
        
          Dasselbe ist aber auch bei einer Rating-
        
        
          verbesserung zu beobachten, welche grund-
        
        
          sätzlich auf Grund einer risikoadjustierten
        
        
          Preispolitik eine Reduktion des Kreditauf-
        
        
          schlags bedingen müsste. Der Aufschlag kann
        
        
          somit allgemein als „statische“ Größe angese-
        
        
          hen werden, welche sich nur in extremen Be-
        
        
          dingungen verändert. Daher reicht es für die
        
        
          Abschätzung der Finanzierungskosten aus, nur
        
        
          die Veränderung des Referenzzinssatzes zu
        
        
          taxieren. In Abbildung 3 ist der Verlauf des
        
        
          3-Monats-EURIBOR für den Zeitraum 2010-
        
        
          2013 dargestellt.
        
        
          Ausgehend von diesen Daten kann berechnet
        
        
          werden, dass der Mittelwert für diesen Zeit-
        
        
          raum bei 0,75% lag, wobei eine Standardab-
        
        
          weichung von 0,475% gege-
        
        
          ben war. Der Wert des 3-Mo-
        
        
          nats-EURIBOR per 31.12.2013
        
        
          lag bei 0,288%. Ausgehend
        
        
          von diesen Daten lässt sich
        
        
          nun berechnen, wie sich der
        
        
          3-Monats-EURIBOR innerhalb
        
        
          einer bestimmten Bandbreite
        
        
          entwickeln kann (vgl. Formeln
        
        
          5 und 6).
        
        
          Ein Beispiel für eine Anwendungsmöglichkeit ist
        
        
          in Abbildung 2 zu sehen. VaR sagt in diesem
        
        
          Fall aus, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von
        
        
          99% über einen Zeitraum von 6 Monaten der
        
        
          Verlust aus dem Investment den Wert von
        
        
          82.377,94 EUR nicht übersteigen wird.
        
        
          (2)
        
        
          Nutzung von VaR zur Abschätzung
        
        
          von Zinsentwicklungen
        
        
          Diese grundsätzlichen Überlegungen zum VaR
        
        
          können auch für die Abschätzung von Zinsent-
        
        
          wicklungen genutzt werden. Es ist dadurch
        
        
          möglich, dass man Prognosen zur Entwicklung
        
        
          von bestimmten Zinsindikatoren mit gewissen
        
        
          Bandbreiten basierend auf den definierten Kon-
        
        
          fidenzintervallen tätigen kann. Die Basis für
        
        
          diese Berechnungen bietet VaR, wobei hier auf
        
        
          eine lognormal verteilte Verteilung übergegan-
        
        
          gen wird. Ausgehend davon lassen sich folgen-
        
        
          über einen bestimmten Zeitraum mit einer be-
        
        
          stimmten Wahrscheinlichkeit geben.
        
        
          3
        
        
          Bei der
        
        
          Berechnung von VaR wird davon ausgegan-
        
        
          gen, dass die Entwicklung der betrachteten
        
        
          Parameter einer Normalverteilung folgt. Das
        
        
          bedeutet somit, dass man für die Konfidenz-
        
        
          intervalle die Z-Werte der Normalverteilung
        
        
          verwenden kann. Bei einem Konfidenzintervall
        
        
          von 95% ist dies 1,65 und für 99% 2,33. Die
        
        
          Schwankungsbreite des Risikos ist über die
        
        
          Standardabweichung einer Messreihe be-
        
        
          stimmbar. In Abbildung 1 ist das Wesen von
        
        
          VaR dargestellt.
        
        
          Die Abbildung zeigt eine Dichtefunktion der
        
        
          Normalverteilung und die Konfidenzintervalle
        
        
          des VaR für 95 und 99%. Wenn man bspw. den
        
        
          VaR von 99% berechnet, dann bedeutet dies,
        
        
          dass man den schlechtmöglichsten Ausgang
        
        
          für dieses Konfidenzintervall berechnen kann.
        
        
          Wichtig ist hierbei zu wissen, dass dies nicht
        
        
          das „schlimmste Szenario“ darstellt. Es ist sehr
        
        
          wohl zu 1% möglich, dass der effektive Verlust
        
        
          höher ausfallen kann. Mit VaR lässt sich zumin-
        
        
          dest eine Aussage treffen, dass der berechnete
        
        
          Verlust zu 99% dem „schlimmsten Szenario“
        
        
          entspricht. Die Gleichung für die Berechnung
        
        
          von VaR ist in Formel 1 dargestellt.
        
        
          (1)
        
        
          
            Abb. 1: VaR und Normalverteilung
          
        
        
          
            4
          
        
        
          
            Abb. 2: Beispiel zur Berechnung von VaR
          
        
        
          
            Planungssicherheit bei Finanzierungskosten