PM spezial bAV 04/2016 - page 23

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
04/16 spezial bAV
MARLENE JOHANNA
MIRTSCHINK
ist Assistant
Manager Deal Advisory,
Pensions, KPMG AG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft.
SUSANNE JUNGBLUT,
ist
Director Deal Advisory,
Pensions, KPMG AG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft.
TOBIAS SCHMITZ
ist Senior
Manager Deal Advisory,
Pensions, KPMG AG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft.
Exemplarischer Fragebogen (Auszug)
Antwort
1. Allgemeine Anbieterinformationen
Welche Rendite haben Sie mit dem angebotenen Produkt in den
vergangenen Jahren erzielt?
...
2. Kostenbeurteilung
Wie hoch sind die einmaligen Einrichtungskosten?
...
3. Administration
Existiert eine kostenlose Mitarbeiter-Hotline? Sofern ja, bitte nennen
Sie die Service-Zeiten.
...
ja
nein
4. Qualitätssicherung
Bitte beschreiben Sie den Qualitätssicherungsprozess zur Fehlerver-
meidung.
...
AUSWAHLKRITERIEN
QUELLE: KPMG AG
Ein genauer Fragenkatalog an die potenziellen Anbieter gibt einen ersten Überblick,
inwieweit Kompetenz und Angebot zu den Bedürfnissen des Unternehmens passen.
Exemplarisches Provider-Ranking (Auszug)
Auswertungskategorie
Provider 1
Provider 2
Punkte
Gewich-
tung
gewichte-
te Punkte
Punkte
Gewich-
tung
gewichte-
te Punkte
Kosten
3
30 % 0,9
4
30 % 1,2
Administration
3
40 % 1,2
5
40 % 2,0
Qualitätssicherung
2
10 % 0,2
2
10 % 0,2
Gesamt
3,2083
2,3
2,8125
3,4
Ranking
2
1
ANBIETERVERGLEICH
QUELLE: KPMG AG
Welche Kriterien im Ranking stärker oder schwächer gewichtet werden, entscheidet das
Unternehmen selbst. Auf Basis des Rankings werden einzelne Anbieter eingeladen.
...
komplexer die Prüfung ist, desto höher
ist der Administrationsaufwand für das
Unternehmen. Es lohnt sich daher, nach-
zufragen und nachzuverhandeln.
• Der bAV-Anbieter sollte eine lang-
jährige Erfahrung im Bereich der bAV
vorweisen können. Hiervon profitieren
Unternehmen insofern, als der Anbieter
auf bereits erprobte und gelebte Prozesse
aufsetzen kann. Dies führt insgesamt zu
einer geringeren Fehleranfälligkeit. Die
Praxis hat gezeigt, dass Anbieter, die zwar
langjährige Erfahrung im Privatkunden-
bereich haben, nicht automatisch für die
Betreuung von Firmenkunden mit bAV-
Fragestellungen prädestiniert sind. Dies
liegt nicht zuletzt an den umfassenden
arbeits-, steuer- und sozialversicherungs-
rechtlichen Regelungen der bAV.
• Schließlich sollte darauf geachtet
werden, dass im Unternehmen bereits
existierende Schnittstellen von dem bAV-
Anbieter bedient werden können (zum
Beispiel SAP-Schnittstelle zur Übermitt-
lung von Personaldaten).
Ein fachlich kompetenter Berater kann
helfen, den Auswahlprozess zu struktu-
rieren und insbesondere die häufig nur
auf den ersten Blick miteinander ver-
gleichbaren Angebote zu ordnen und
die wesentlichen Unterscheidungsmerk-
male herauszuarbeiten. Bei Beauftra-
gung eines Beraters sollte sichergestellt
werden, dass dieser unabhängig und frei
von Interessenskonflikten agiert. Dies ist
meist nur dann gewährleistet, wenn der
Berater nicht wirtschaftlich oder gesell-
schaftsrechtlich mit einem bAV-Anbieter
verbunden ist. Folgerichtig wird er für
seine Beratungsdienstleistungen in aller
Regel ausschließlich durch ein Honorar
und nicht auf Provisionsbasis vergütet.
Fazit: Personalressourcen klären
Die Komplexität der verschiedenartigen
Produkte und die Vielzahl der am Markt
agierenden Anbieter zwingen das aus-
schreibende Unternehmen, zusätzliche
Personalressourcen zur Begleitung des
Ausschreibungsprozesses bereitzustel-
len. Sofern keine fachspezifische Exper-
tise im Unternehmen vorhanden ist und
auch eine gezielte Einarbeitung in die
Themen nicht möglich ist, erscheint es
sinnvoll, einen sachverständigen unab-
hängigen Berater in die Anbieterauswahl
zu involvieren.
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