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keit steht, kann frei entscheiden, welches
Modell besser zu ihm passt.
EU-weite bAV-Konten sind möglich
Dass solche Vorsorgekonten in Europa
keine Utopie sind, beweisen erfolgreiche
Beispiele aus Frankreich, den Nieder-
landen und Großbritannien, aber auch
von deutschen Unternehmen. Dort exis-
tieren bereits bAV-Konten, die auf Basis
gesetzlicher oder betrieblicher Regelun-
gen entwickelt wurden. Diese Modelle
weisen viele Gemeinsamkeiten auf – sie
basieren auf einem Auto-Enrolment, set-
zen auf eine renditestarke Kapitalanla-
ge über Lebenszyklusfonds und bieten
Arbeitnehmern die Möglichkeit, die
Entwicklung ihres Vorsorgevermögens
transparent nachzuvollziehen. Nun
wäre es nur noch ein kleiner Schritt, da-
raus ein europäisches Kontenmodell zu
entwickeln, das EU-weite Umsetzbarkeit
und Vereinbarkeit mit bestehenden na-
tionalen Rechtssystemen kombiniert.
CHRISTOF QUIRING
ist
Leiter Investment- und
Pensionslösungen, Fidelity
International.
Ansprüchen der modernen Arbeitswelt
auch in der bAV gerecht zu werden.
Vorbild USA: Die 401k-Konten
Wie das in der Praxis funktionieren
kann, zeigt das Beispiel USA. Dort sind
die sogenannten 401k-Sparpläne, be-
nannt nach einem Absatz des Einkom-
mensteuergesetzes, weit verbreitet. Bei
401k-Konten handelt es sich um bei-
tragsorientierte Zusagen, die auf einem
Auto-Enrolment basieren. Wer nicht teil-
nehmen will, muss sich aktiv dagegen
entscheiden. Arbeitnehmer können bis
zu 15 Prozent ihres Gehalts steuerfrei in
ihr 401k-Konto einzahlen. Arbeitgeber
können eigene Beiträge dazugeben.
Die Vorteile des amerikanischen Kon-
tenmodells: Zum einen setzen dortige
Vorsorgesparer häufig auf renditestarke
Anlagemöglichkeiten, wie zum Beispiel
Investmentfonds oder Belegschaftsak-
tien, was sicherlich in der stärker aus-
geprägten Aktienkultur in den USA
begründet liegt. Darüber hinaus lässt
sich die Portabilität des angesparten
Vorsorgevermögens besonders einfach
sicherstellen. In den USA kann ein Ar-
beitnehmer beim Jobwechsel selbst
wählen, ob er sein Vermögen auf dem
401k-Konto, das er bei seinem bishe-
rigen Arbeitgeber führt, stehen lassen,
auf das 401k-Konto des neuen Arbeitge-
bers übertragen oder auf einen privaten
Individual Retirement Account (IRA)
übertragen will. Wie auch immer er sich
entscheidet, die Übertragung kostet ihn
keine Verwaltungskosten und das Konto
bleibt weiterhin steuergeschützt.
Europäischer Rahmen, nationale
Umsetzung
Ähnlich kann das auch in Deutschland
funktionieren, wenn spezielle Vorsorge-
konten geschaffen würden, auf denen
Arbeitnehmer für die private wie auch
betriebliche Altersvorsorge geeigne-
te Produkte verwahren können. Diese
Konten können bis zu den gesetzlich de-
finierten Höchstgrenzen aus dem Brut-
togehalt steuer- und sozialabgabenfrei
bespart und untereinander umgeschich-
tet werden. Die Besteuerung würde wie
heute nachgelagert erfolgen, also bei
Entnahme der angesparten Mittel ab
Rentenbeginn (siehe Grafik „Europäi-
sches bAV-Konto“ links).
Mit Blick auf die wachsende Mobilität
gerade der jüngeren Generation müssen
diese Vorsorgekonten auf europäischer
Ebene etabliert werden. Das kann auf
Basis einer EU-Richtlinie geschehen, die
das grenzüberschreitende Angebot der
Konten erleichtert und die Zuständig-
keiten der Aufsichtsbehörden regelt. Die
Gestaltung der Details – beispielsweise
der Beginn der Auszahlung, die Flexi-
bilität in der Auszahlungsphase oder
die steuerliche Behandlung – ist Aufga-
be der einzelnen Mitgliedsstaaten. Sie
kann entsprechend der bestehenden na-
tionalen Gesetzgebung gestaltet werden.
Das EU-weite Vorsorgekonto sollte
parallel zu den bestehenden nationalen
bAV-Regelungen eingeführt werden. Ar-
beitgeber können dann frei entscheiden,
nach welchem System sie ihre Altersvor-
sorge umsetzenwollen. Wer bereits einen
bAV-Vertrag abgeschlossen hat, kann
diesen ohne Änderungen weiterführen.
Wer gerade am Beginn der Erwerbstätig-
Profitieren könnten von einem bAV-Kontenmodell Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die
kapitalgedeckte Vorsorge kann flexibel aufgebaut und mitgenommen werden.
MERKMALE VON BAV-KONTEN
Einfach
Auto-Enrolment – Ein Automatismus in der Entgeltumwandlung mit Aus-
stiegsoption macht die Teilnahme an der bAV zum Normalfall.
Beitragsorientiert – Arbeitgeber garantieren für den Erhalt des eingezahlten
Kapitals. Von darüber hinausgehenden Risiken (Zinsrisiko, Langlebigkeitsrisiko)
werden sie befreit.
Transparent – Arbeitnehmer können jederzeit nachvollziehen, wie sich ihr
Vorsorgevermögen entwickelt.
Renditestark
Vermögensaufbau – Durch gezielte und langfristige Investments in Pro-
duktivkapital baut die bAV Vermögen auf und bietet auch Kleinanlegern
Teilhabe am globalen Wirtschaftswachstum.
Lebenszyklusfonds – Die Kapitalanlage über Lebenszyklusfonds richtet sich
nach dem Alter des Anlegers. Für Jüngere, die Vermögen aufbauen wollen,
wählt sie mehrheitlich Aktien. Für Ältere steht der Vermögenserhalt im
Fokus. Das Kapital wird in weniger schwankungsanfällige Anlagen (festver-
zinsliche Wertpapiere, Geldmarktprodukte) umgeschichtet.
Flexibel
Auszahlung – In der Auszahlungsphase haben Sparer die Möglichkeit, indi-
viduell zu entscheiden, wie sie das angesparte Vermögen nutzen möchten:
als Einmalzahlung, Ratenzahlung oder Rente.
Portabilität – Dank Vorsorgekonto haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihr in
der bAV angespartes Kapital bei einem Jobwechsel problemlos mitzunehmen.
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