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Er sammelt die Beiträge ein und reicht
die angesparten Vermögenswerte ledig-
lich weiter. Das muss nicht zum Nachteil
der Arbeitnehmer sein. Bei einem guten
Management der Vermögenstitel, kann er
davon auch profitieren. Mit der nicht-ver-
sicherungsförmigen Option für den Pen-
sionsfonds könnte der Paradigmenwech-
sel in der betrieblichen Altersversorgung
noch einmal beschleunigt werden: Weg
vom Leistungsversprechen, hin zur rei-
nen Beitragszusage.
Arbeitgeber ist dies eine interessante
Option, um sich von den Belastungen
durch ansonsten steigende Pensionsver-
pflichtungen zu befreien.
Arbeitgeber am Scheideweg
Die klassische Betriebsrente ist ur-
sprünglich aus dem Fürsorgegedanken
entstanden. Die freiwillige arbeitgeber-
finanzierte Sozialleistung wurde als
Belohnung für das Engagement und die
langfristige Treue der Mitarbeiter gese-
hen. Die Finanzierung fester Rentenzu-
sagen erschien angesichts zuverlässigen
Wachstums und hoher Zinsen lange Zeit
unproblematisch. Der für die Bewertung
der Pensionsrückstellungen maßgebliche
HGB-Rechnungszins wird voraussichtlich
bis Ende 2019 von heute vier auf unter
2,5 Prozent fallen. Und für jeden Pro-
zentpunkt, den der Rechnungszins sinkt,
müssen die Pensionsrückstellungen um
bis zu 15 Prozent aufgestockt werden. Da-
mit stehen viele Arbeitgeber vor einem
Dilemma. Einerseits werden die Betriebs-
renten teurer, trotzdem bleiben sie ein
Trumpf im Wettbewerb um qualifizierte
Mitarbeiter. Es wird in Zukunft also ver-
stärkt darauf ankommen, die finanziellen
Risiken der bAV mit den sozialpolitischen
Chancen auszutarieren. Der Trend geht
dabei zu Modellen wie den sogenann-
ten fondsgebundenen Pensionszusagen.
Hier tritt der Arbeitgeber praktisch nur
noch als Organisator für die betriebliche
Altersversorgung seiner Mitarbeiter auf.
DR. RICHARD HERMANN
ist Vorsitzender des Vorstands
der Heubeck AG.