PM spezial bAV 04/2016 - page 13

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04/16 spezial bAV
Dennoch wird der Spruch des BMF-
Orakels mit Spannung erwartet. Das wich-
tigste politische Ziel ist die Schaffung von
Anreizen, um die Zusatzvorsorge spür-
bar dort voranzubringen, wo sie bisher
nicht vertreten ist: bei Arbeitnehmern in
KMU, bei der zunehmenden Anzahl von
Freelancern und bei Geringverdienern.
Das alles, um ein Schreckgespenst zu
vermeiden, das sonst der Staat am Ende
auszubaden hätte: Altersarmut. Die Ar-
beitsministerin ist nicht zu beneiden um
die selbst entwickelte Ambition, durch
mutige Reformen der bAV einen Präven-
tiv-Schlag gegen zukünftige Altersarmut
zu führen. Hoffen wir, dass der Bundesfi-
nanzminister für sie in Würzburg fündig
wird und dass die Ergebnisse des Gut-
achtens schnell zu einer Symbiose mit
dem Sozialpartnermodell Betriebsrente
gebracht werden können.
DR. PAULGERD KOLVENBACH
ist Mitglied
und Sprecher der Geschäftsführung Longial.
Zweifellos freuen sich Arbeitgeber,
wenn sie keine Haftungsgarantien über-
nehmen müssen. Aber steigern sie des-
halb die Anzahl ihrer bAV-Verträge? Und
freuen sie sich immer noch, wenn sie
dafür zur Teilnahme an gemeinsamen
Einrichtungen genötigt werden? Ein
wichtiger Punkt des neuen Modells ist
die reine Beitragszusage mit externer
Mindestgarantie. Doch diese wirft neue
Fragen auf: Wie soll die Garantie gesi-
chert werden? Käme dafür etwa der Pen-
sionssicherungsverein infrage? Und ist
ein Festhalten an der Mindestgarantie
in Höhe der Beitragssumme angesichts
siechender Kapitalmärkte sinnvoll?
Das Kollektiv als Allheilmittel könnte
an der Realität vorbeigehen
Die vielfach beschworenen Vorteile
für Arbeitnehmer aus der kollektiven
Durchführung (wie bei dem vom Ar-
beitsministerium vorgeschlagenen Mo-
dell) bedürfen einer Entmystifizierung.
Natürlich: Je größer, obligatorischer, ho-
mogener, geschlossener, standardisier-
ter, nicht gewinnorientierter – sprich:
kollektiver – eine bAV organisiert wer-
den kann, desto mehr messbare Vorteile
für die Versorgungsberechtigten im Sin-
ne der Relation Leistung zu Beitrag wird
sie haben. Zulässige und geförderte bAV
allerdings hierauf zu reduzieren, geht
an der Realität vorbei. KMU haben nicht
die Möglichkeit, ihre bAV kollektiv zu
organisieren. Sie müssten dazu gezwun-
gen werden.
Und die Arbeitnehmer? In einer Zeit
zunehmender Individualisierung in allen
Lebensbereichen dürfte Flexibilität, An-
passbarkeit an die eigenen Bedürfnisse
ein hoch geschätztes „Kaufkriterium“ für
eine bAV sein, auch wenn dafür Leistung
erbracht werden muss. Kollektiv organi-
siert bedeutet daher nicht automatisch
heißbegehrt oder weit verbreitet.
auf Entgeltumwandlung nicht bekannt.
Wirkungsvolle Reformen müssten daher,
so das Fazit des Gutachters, vor allem
Anreize für klein- und mittelständische
Unternehmen schaffen, Gering- und
Niedrigverdiener finanziell unterstützen
sowie auf beiden Seiten den schlechten
Informationsstand verbessern.
Darüber hinaus machte Kiesewetter
deutlich, dass sich die volle Anrechnung
der bAV-Leistungen auf die staatliche
Grundsicherung tendenziell negativ
auf die Abschlussbereitschaft von
Geringverdienern auswirke. Denn viele
der Betroffenen hielten es für wahr-
scheinlich, dass sie im Alter auf genau
diese Mindestabsicherung angewie-
sen sein werden. In den externen
Durchführungswegen bemängelte der
Wissenschaftler gerade bei Brüchen in
den Erwerbsbiografien unattraktive,
teilweise negative Renditen aufgrund
zu hoher Kosten. Überhöhte Provisionen
bei zeitweiligen Beitragsfreistellungen,
eine nicht finanzierbare private Weiter-
führung von Direktversicherungen bei
der Übertragung von Pensionsansprü-
chen und Verluste bei der Übertragung
auf den neuen Arbeitgeber veranlass-
ten ihn zu folgenden Empfehlungen:
Provisionen nur auf laufende Beiträge
erheben und Übertragungsabkommen
überarbeiten!
(Kay Schelauske)
Prof. Dr. Dirk Kiesewetter gab in
Berlin einen ersten Einblick in das
von ihm erstellte Gutachten.
© MCC
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