PM spezial bAV 04/2016 - page 11

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KAY SCHELAUSKE
ist
Diplom-Volkswirt und arbeitet
als Wirtschaftsjournalist und
Buchautor.
Finanzministeriums wurde hinsichtlich
des Fondsmanagements festgestellt,
dass die Kapitalanlage in unabhängi-
ge und professionelle Hände gegeben
werden soll, möglicherweise infolge ei-
ner Ausschreibung. Diese und weitere
Fragestellungen sollen nun fachliche
Gespräche mit unterschiedlichen Inter-
essensvertretern klären. Möglicherwei-
se gegen Ende des Jahres könnte die
„Deutschland-Rente“ dann, nach Anga-
ben des Pressesprechers, als Bundes-
rats-Initiative in den parlamentarischen
Prozess eingebracht werden.
Der Reformstau wächst während der
Suche nach großen Lösungen
In den Schaltzentralen der Landes- und
Bundespolitik schätzt man offensicht-
lich große Lösungen, während der Re-
formstau wächst. Kostbare Zeit vergeht.
Dabei bedarf es nach Einschätzung vieler
Branchenkenner nur weniger Maßnah-
men, um die Großbaustelle bAV zu be-
seitigen. Für die Zielgruppe der Gering-
verdiener wäre eines besonders wichtig:
ihre Betriebsrenten dürfen nicht bezie-
hungsweise nur sehr begrenzt auf die
sogenannte Grundsicherung im Alter
angerechnet werden, sollten sie später
diese staatliche Leistung in Anspruch
nehmen müssen. Zweifellos hindert es
ebenso die Bereitschaft von Arbeitneh-
mern betrieblich vorzusorgen, wenn sie
in der Anspar- und Leistungsphase Bei-
träge zur Kranken- und Pflegeversiche-
rung entrichten müssen.
Dem Mittelstand als zweite Kernziel-
gruppe wäre schon viel geholfen, wenn
er aufgrund von steuerlichen Zwängen
künftig nicht mehrere Durchführungs-
wege imUnternehmen verwaltenmüsste.
„Dieswürde gelingen, wenn den externen
Durchführungswegen (nach § 3 Nr. 63
EStG) Direktversicherung, Pensionskas-
se und -fonds ein erweiterter Förderrah-
men für Arbeitgeber reserviert würde,
sodass sich alle Einkommensklassen in
jedem der Durchführungswege abbilden
ließen“, erläutert Karch. Gleichzeitig
müsste dieser Förderrahmen für Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer gesplittet
werden, damit die Aktivitäten des einen
nicht die Vorsorgebemühungen des an-
deren konterkarieren. Steuertechnisch
sei dies, so der bAV-Experte, leicht um-
zusetzen. Nur politisch gebe es Wider-
stände, da Mitnahmeeffekte befürchtet
würden. Arbeitnehmer, die bereits aus-
reichend vorgesorgt haben, könnten den
erweiterten Förderrahmen für andere
Zwecke nutzen.
Fest steht zumindest so viel: Wie stark
der politische Wille ist, diese zweite
Säule möglichst für alle Beschäftigten
zu etablieren, wird sich letztendlich in
der Bereitschaft zeigen müssen, ob zu-
sätzliches Kapital bereitgestellt bzw. auf
künftige Steuereinnahmen verzichtet
wird. „Eine stärkere bAV-Verbreitung
verursacht zwar zunächst sinkende
Steuereinnahmen“, betont Karch, fügt je-
doch hinzu: „In zehn, zwanzig oder mehr
Jahren wird die Steuer auf die Renten-
zahlungen verzinst zurückfließen.“
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