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SPEZIAL BAV
_ANBIETERAUSWAHL
spezial bAV 04/16
Auf Partnersuche
ENTSCHEIDUNGSHILFE.
Nicht nur die Vielzahl der Anbieter erschwert die Wahl des
bAV-Partners. Unternehmen müssen sich zunächst selbst klar sein, was sie wollen.
Von
Marlene Johanna Mirtschink,
Susanne Jungblut
und
Tobias Schmitz
W
ie bei vielen Dingen im
Leben, ist es auch bei der
Auswahl eines Anbieters
für die betriebliche Alters-
versorgung (bAV) wichtig, eindeutig „Ja“
oder „Nein“ zu einemProdukt und einem
Provider sagen zu können. Dies liegt
nicht zuletzt auch an der Langfristigkeit
betrieblicher Versorgungszusagen. Ein
Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer
eine Versorgungszusage erteilt, ist nicht
selten mehr als 50 Jahre an diese Zusage
und dessen Abwicklung gebunden.
Warum hat die Suche nach einem
Anbieter für bAV-Produkte und Dienst-
leistungen in den vergangenen Jahren
überhaupt an Bedeutung gewonnen?
Ende des Jahres 2013 beliefen sich die
Deckungsmittel der bAV auf eine Sum-
me von insgesamt rund 538,5 Milliarden
Euro. Der größte Anteil der Deckungs-
mittel entfällt auf die Direktzusage und
lag bei etwa 51,8 Prozent (J. Schwind,
in Betriebliche Altersversorgung, Heft
5, S. 436f). Bei ungedeckten Direktzu-
sagen müssen die bei Rentenbeginn
an die Leistungsberechtigten zu zah-
lenden Betriebsrenten direkt aus dem
Unternehmens-Cashflow beglichen
werden. Zur bilanziellen Abbildung der
künftigen Auszahlungsverpflichtungen
ist eine Pensionsrückstellung auf der
Passivseite der Bilanz auszuweisen. Die
Höhe dieser Rückstellung wird neben
Art und Umfang der Pensionszusage
sowie den persönlichen Daten der be-
rechtigten Personen maßgeblich durch
die jeweiligen Diskontierungszinssätze
bestimmt, mit welchen die künftigen
Zahlungsverpflichtungen auf den jewei-
ligen Bilanzstichtag abgezinst werden.
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld be-
einflusst die Höhe der Diskontierungs-
zinssätze und hat dazu geführt, dass
insbesondere für die Zwecke der deut-
schen Handelsbilanz die Zinssätze in
den letzten Monaten erheblich gesunken
sind. Eine einprozentige Zinssenkung
bewirkt dabei einen etwa 15-20-prozen-
tigen Anstieg der Pensionsrückstellung.
Dies bringt Unternehmen zunehmend
in Bedrängnis. Zwar hat der Gesetzge-
ber nun den Zeitraum für die Ermittlung
des durchschnittlichen Marktzinssatzes
von bisher sieben auf künftig zehn Jah-
re verlängert, um die Unternehmen zu
entlasten. Diese Maßnahme führt jedoch
nur zu einer zeitlichen Entschärfung
der Zinsproblematik. Das Problem des
steigenden Bilanzausweises wird damit
nicht behoben, sondern zeitlich gestreckt
in die Zukunft verlagert, sollte das Zins-
niveau weiterhin niedrig bleiben.
Mit der Separierung von zweckge-
bundenen Vermögenswerten können
Unternehmen diese Bilanzthematik
grundsätzlich entschärfen, da sich hier-
durch die ansonsten auszuweisende
Pensionsverpflichtung reduziert oder
der Ausweis vollständig entfällt. Zweck-
gebundenes Vermögen kann durch den
Abschluss von Rückdeckungsversiche-
rungen oder durch die Investition in
Aktien und Fonds, gegebenenfalls kom-
biniert mit der Einbringung in einen
Treuhandvertrag („Contractual Trust
Arrangement“), aber auch durch die
Auslagerung der bAV auf eine externe
Versorgungseinrichtung (zum Beispiel
Pensionsfonds oder Unterstützungskas-
se) geschaffen werden. Hierbei gilt es, ei-
nengeeignetenAnbieterzuidentifizieren.
Je nach Ausgestaltung der bisherigen
bAV bietet es sich an, diese Überle-
gungen mit einer Neuordnung der etab-
lierten bAV zu verbinden. Insbesondere
Biometrie- und Zinsrisiken können in
diesem Zusammenhang beim Arbeit-
geber reduziert werden. Hierbei sollten
unternehmensindividuelle Zielvorstel-
lungen sowie die Zusammensetzung
der betroffenen Belegschaft Berücksich-
tigung finden. Unter Beachtung dieser
Prämissen ist die bAV zielgerichtet mit
einem geeigneten Finanzierungsinstru-
ment in Einklang zu bringen. Grundsätz-
lich stehen hierfür ebenfalls die oben
genannten Alternativen zur Verfügung
– die wiederum die Einschaltung eines
externen Anbieters erforderlich machen.
Ablauf einer Anbieterauswahl
Als bAV-Anbieter stehen Kapitalanlage-
gesellschaften, Finanzdienstleister, Ver-
sicherungsgesellschaften, eigenständi-
ge Pensionskassen, Pensionsfonds und
Unterstützungskassen zur Verfügung,
die mitunter auch zusätzliche Adminis-
trationsdienstleistungen übernehmen.
Das Produktangebot der einzelnen An-
bieter ist zum Teil zwar vergleichbar
mit dem ihrer Konkurrenz, allerdings
nicht zwingend gleichwertig. Insbeson-
dere die Komplexität der neuen inno-
vativen Lebensversicherungsprodukte
erschwert den Vergleich unterschiedli-
cher Alternativen. Der Teufel steckt hier
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