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SPEZIAL BAV
_ANBIETERAUSWAHL
spezial bAV 04/16
die auf der Short-List genannten Anbie-
ter versendet. Es empfiehlt sich, die an-
geschriebenen Parteien um umgehende
Rückmeldung darüber zu bitten, ob sie
sich an der Ausschreibung beteiligen. Im
Falle von Absagen kann das Unterneh-
men entscheiden, weitere Anbieter der
ursprünglichen Long-List in den Aus-
wahlprozess einzubeziehen. Damit wird
sichergestellt, dass Angebote von einer
Mindestanzahl von Anbietern einge­
reicht werden und das Unternehmen ei-
nen angemessenen Marktüberblick über
das ausgeschriebene bAV-Produkt erhält.
Nach Erhalt der durch die Anbieter
ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen
beginnt die Auswertung durch Erarbei-
tung eines Rankings. Dabei entscheidet
das Unternehmen, welche Kriterien
stärker und welche schwächer gewichtet
werden sollen. Ergebnis der Erstauswer-
tung ist ein Zwischenbericht, auf dessen
Basis die besten Anbieter zu einer Pro-
dukt- und Unternehmenspräsentation
(„Beauty Contest“) eingeladen werden.
Im Rahmen dieser Präsentation kann
das Unternehmen eigene Belange erneut
adressieren oder auch testen (zum Bei-
spiel das Vorliegen bestimmter Fremd-
sprachenkenntnisse).
Im Zuge der Erstauswertung aufkom-
mende Fragen können entweder per
E-Mail oder im Rahmen der Anbieter-
präsentation mit dem Anbieter geklärt
werden. In jedem Fall bietet es sich an,
komplexe Fragen vor der Präsentation
an den Anbieter zu senden, damit die-
ser zielgerichtet Auskunft erteilen kann.
Dies vermeidet fehlerhafte Aussagen
und verkürzt den gesamten Ausschrei-
bungsprozess. Im Anschluss an den
Beauty-Contest wird die Auswertung
überarbeitet und der Abschlussbericht
erstellt. Auf dieser Basis entscheidet das
Unternehmen, mit welchem Anbieter es
künftig zusammenarbeiten möchte.
Wesentliche Kriterien des Anbieters
Mit der bAV gehen Unternehmen eine
langfristige Verpflichtung gegenüber
ihren Mitarbeitern ein. Dies bedeutet
gleichwohl, dass auch die Geschäfts-
beziehung mit einem externen bAV-
Anbieter von voraussichtlich mittel- bis
langfristiger Dauer sein wird. Bei der
Entscheidung für einen Anbieter sollten
daher folgende wesentliche Kriterien
berücksichtigt werden:
• Nach der Ausschreibung sollten dem
Unternehmen Informationen über alle
anfallenden Kosten vorliegen, das heißt
über die Höhe der Einrichtungskosten
und der laufenden Verwaltungskosten.
Zusätzlich sollte in Erfahrung gebracht
werden, bei welchen außerordentlichen
Geschäftsvorfällen zusätzliche Kosten
anfallen und in welcher Höhe diese er-
hoben werden.
• Insbesondere bei innovativen Lebens-
versicherungs- oder Kapitalanlageproduk-
ten sollten dem Unternehmen alle Risiken
und etwaige Nachschussverpflichtungen
bekannt sein. Im Zuge dessen erscheint
es geboten, die Produktfunktionsweise
und Informationen darüber, welcher Teil
der gezahlten Beiträge für die Finanzie-
rung der späteren Versorgungsleistungen
angespart und welche Beitragsteile für
die Begleichung der Kosten herangezogen
werden, zu erfragen.
• Beim Abschluss von Lebensversiche-
rungsverträgen wird regelmäßig eine
Gesundheitsprüfung erforderlich. Hier
weichen die Regelungen in Abhängigkeit
von Versicherer-individuellen Leistungs-
grenzen mitunter stark ab: Während
einige Versicherer gänzlich auf eine
Prüfung verzichten, verlangen andere
die Bestätigung der Dienstfähigkeit der
Mitarbeiter mittels einer sogenannten
Dienstobliegenheitserklärung. Wieder
andere bestehen auf einer individuellen
Prüfung der Gesundheitsverhältnisse. Je
Einige Unternehmen haben den Weg der Anbieterauswahl bereits beschritten. Die
folgenden Beispiele verdeutlichen deren jeweiliges Vorhaben:
Projekt 1: Auslagerung auf Pensionsfonds
Das Unternehmen hat die bAV für seine Mitarbeiter in der Vergangenheit über eine leis-
tungsorientierte Direktzusage durchgeführt. Zur Finanzierung wurden unternehmensin-
tern Wertpapiere gehalten. Um den Bilanzausweis weitgehend zu verringern, wurden
die bereits erdienten Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds ausgelagert.
Projekt 2: Durchführung der Direktzusage über einen externen Finanzdienstleister
Das Unternehmen hat die bAV in der Vergangenheit über eine mehrschichtige leis-
tungsorientierte Direktzusage durchgeführt. Sowohl die biometrischen als auch die
finanziellen Risiken wurden ausschließlich von dem Unternehmen getragen. Um sich
dieser Risiken weitestgehend zu entledigen, wurde die bisherige Zusage durch eine
wertpapiergebundene beitragsorientierte Direktzusage abgelöst. Gleichzeitig übernahm
der Finanzdienstleister die Administration der Zusage.
Projekt 3: Durchführung der bAV über eine Unterstützungskasse
Das Unternehmen hat die bAV bisher über eine leistungsorientierte Direktzusage durch-
geführt und daher Pensionsrückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Um den Bilanz-
ausweis für künftig neu eintretende Mitarbeiter zu vermeiden, wurde eine rückgedeckte
Unterstützungskassenzusage eingeführt. Die Unterstützungskasse führt seitdem die
Administration der neuen Versorgungszusagen durch.
Anbieterwechsel bei Veränderungen
PRAXIS
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