personalmagazin 2/2018 - page 62

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RECHT
_LOHNOPTIMIERUNG
personalmagazin 02/18
N
ach der Mitarbeiter-Card und
dem Fahrtkostenzuschuss
widmet sich dieser Teil der
Serie zur Nettoentgeltop-
timierung den wohl umfangreichsten
Ansätzen: Jobrad und Firmenwagen.
Beide sind teils umstritten, gleichzeitig
aber auch aufgrund ihrer Wirkung und
ihres großen Nutzens ein wichtiges In­
strument zur Mitarbeiterbindung.
Der Begriff „Jobrad“ stammt aus
einem Unternehmen, welches diese
Bezeichnung für die Überlassung von
Fahrrädern an ihre Mitarbeiter wählte.
Mittlerweile gibt es dazu einige An-
bieter in Deutschland, der Name der
„Gründungsväter“ hat sich aber als Be-
Von
Birgit Ennemoser
Fahrzeug- und Fahrradleasing
SERIE.
Ob Jobrad oder Firmenwagen: In Verbindung mit der Bruttoentgeltumwandlung
sind beide Instrumente attraktive Formen zur Mitarbeiterbindung.
zeichnung für das Modell etabliert. Der
Firmenwagen ist dagegen schon lange
bekannt, dieser war jedoch meist Füh-
rungskräften vorbehalten. Ein Firmen-
wagen galt innerhalb des Unternehmens
auch als eine Art Statussymbol. Wer
diesen erhielt, war „etwas Besonderes“.
Dieses Bild verschwimmt immer mehr,
da die Überlassung eines Firmenwagens
in ganz besonderer Weise dazu geeignet
ist, Mitarbeiter zu binden.
Das Jobrad setzt im Prinzip an der glei-
chen Überlegung an: Das Unternehmen
stellt dem Mitarbeiter ein Fahrrad zur
Verfügung, das dieser über einen Rah-
menvertrag des Arbeitgebers günstig
erwerben – in der Regel leasen – kann.
Die Nutzung eines Fahrrads als reines
Dienstrad stellt dagegen eher eine Sel-
tenheit dar. Meist werden sie vielmehr
– gerade in Großstädten – zur privaten
Nutzung angeschafft, auch für die Fahrt
von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
Grundsätze zum Jobrad
Grundsätzlich sind diese Jobräder wie
Firmenwagen zu behandeln: Der mo-
natliche Durchschnittswert der Privat-
nutzung bei einem Fahrrad wird ins-
gesamt mit einem Prozent der auf volle
100 Euro abgerundeten unverbindlichen
Preisempfehlung (brutto) des Herstel-
lers festgesetzt. Zur Bemessungsgrund-
lage – die unverbindliche Preisempfeh-
lung des Herstellers – gehören alle fest
an- oder eingebauten Zubehörstücke,
wie Ersatzakkus, Klickpedale oder Ge-
päckträger.
Ein Beispiel dazu: Der Arbeitgeber
überlässt seinem Arbeitnehmer zur
dienstlichen und privaten Nutzung ein
E-Bike mit einem Basispreis von 2.490
Euro inklusive Umsatzsteuer (USt). Das
Rad ist zusätzlich ausgestattet mit einem
Ersatzakku im Wert von 230 Euro. Es
wird zu je 50 Prozent dienstlich und pri-
vat genutzt. Für die Lohnsteuer gilt: Der
monatliche Vorteil aus der gesamten Pri-
vatnutzung des Fahrrads – das heißt in-
klusive Fahrten zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte – beträgt 27 Euro
(Ein Prozent von 2.700 Euro, inkl. Ersatz-
akku). Für die Umsatzsteuer gilt: Die als
Bemessungsgrundlage maßgeblichen
Anschaffungskosten betragen bei zuläs-
sigem Vorsteuerabzug 2.286 Euro (2.720
Euro brutto abzüglich der enthaltenen
Umsatzsteuer von 434 Euro). Bei einer für
Elektrofahrräder maßgeblichen betriebs-
gewöhnlichen Nutzungsdauer von sieben
Jahren belaufen sich die jährlichen Kosten
der Privatnutzung damit auf 163 Euro
(2.286 Euro : 7 x 50 Prozent). Die Umsatz-
steuer hierauf beträgt jährlich 30,97 Euro
oder monatlich 2,58 Euro.
Wichtig: Die Sachbezugsfreigrenze
von 44 Euro monatlich ist auf Dienst-
fahrräder – laut Erlass der Obersten
Finanzbehörden der Länder vom 23.No-
vember 2012 – nicht anwendbar. Gehört
die Überlassung von Fahrrädern aber
zur Angebotspalette des Arbeitgebers
(zumBeispiel bei einem Fahrradgeschäft
mit Verleih), ist der Rabattfreibetrag von
jährlich 1.080 Euro anwendbar.
Für die weiteren Schritte ist die Un-
terscheidung wichtig, ob es sich um ein
Elektrofahrrad oder ein durch Muskel-
kraft betriebenes Rad handelt. Bei Letz-
terem sind die Privatfahrten sowie die
Ausgabe 01/18 Mitarbeiterkarte und
Fahrtkostenzuschuss
Ausgabe 02/18 Jobrad und Bruttoent-
geltumwandlung für
Leasing-Autos
Ausgabe 03/18 PKW-Werbefläche und
Internetpauschale
Ausgabe 04/18 Betriebliche Gesundheits-
förderung und Erholungs-
beihilfe
Ausgabe 05/18 Betriebliche Altersversor-
gung und Unterstützungs-
leistungen für Kinder
Ausgabe 06/18 Überblick über weitere
Nettoentgeltoptionen und
internationaler Vergleich
ÜBERSICHT
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