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02/18 personalmagazin
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Tarifeinheit vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
D
er Beamtenbund DBB hat in Sachen Tarifeinheitsgesetz erneut den Kla-
geweg beschritten. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat die Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte
im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungssektor eine Klage gegen
das Tarifeinheitsgesetz – in seiner vom Bundesverfassungsgericht im Sommer
2017 veränderten Form – eingereicht. Begründet wurde der Schritt damit, dass
das Gesetz weder sinnvoll noch praktikabel sei. Zudem benachteilige es kleine-
re Gewerkschaften und sei somit undemokratisch und speziell im Bereich des
öffentlichen Dienstes noch weniger anwendbar als in der Privatwirtschaft. Es
behindere die freie gewerkschaftliche Betätigung. Der DBB hat sich bei seiner
Klage eng mit der ebenfalls in Straßburg klagenden Gewerkschaft deutscher
Lokomotivführer (GDL) abgestimmt.
Zahlstellennummer seit Januar
elektronisch zu beantragen
M
it dem 6. SGB IV-Änderungsge-
setz ist die Beantragung einer
Zahlstellennummer – diese ist
zur Durchführung des Zahlstellen-Mel-
deverfahrens erforderlich – neu gere-
gelt worden. Ab 1. Januar 2018 hat ein
solcher Antrag nicht mehr per Vordruck
bei der Krankenkasse, sondern auf elek­
tronischem Weg zu erfolgen. Aufgrund
der schrittweisen Umsetzung des Ge-
setzes blieb es 2017 zunächst dabei, den
Papierantrag an die Krankenkasse zu
senden. Dieses Vorgehen ist künftig un-
zulässig. Stattdessen ist der Antrag über
ein Abrechnungsprogramm oder eine
maschinelle Ausfüllhilfe zu stellen.
Dafür ist die maschinelle Ausfüllhilfe
„sv.net“ um die Möglichkeit der elektro-
nischen Beantragung einer Zahlstellen-
nummer erweitert worden. Wird eine
Zahlstellennummer benötigt, ist eine ein-
malige kostenlose Registrierung bei sv.net
Ausblick im Arbeitsrecht
VORAUSGESCHAUT
Zum Redaktionsschluss ist noch immer
unklar, wer künftig die Bundesregierung
bilden wird. Dennoch sei ein Ausblick
auf neue arbeitsrechtliche Themen im
Jahr 2018 gewagt. Die befristete Teilzeit
etwa. Der aktuelle Metall-Tarifkon-
flikt zeigt auch Nichtpropheten, dass
dies bei einer SPD-Beteiligung auf die
Regierungsagenda rücken wird. Zudem
rechnen Beobachter – gerade bei einer
Groko – mit Vorstößen zum Werkvertrag
(als Konkurrenz zur abhängigen Beschäf-
tigung) und zur Abschaffung der sach-
grundlosen Befristung. Auch Alexander
Zumkeller blickt in seiner Kolumne auf
ch vorn. Er
prognostiziert: Die Wahlarbeitszeit wird
kommen. Und das Ende der sachgrundlo-
sen Befristung? Gut denkbar. Flexibilisie-
rung von Arbeitszeit und -ort? Zumindest
ein Reförmchen. Mehr Tarifbindung?
Schwierig. Bürokratie? Sicher mehr. War-
ten wir also einen Koalitionsvertrag ab.
erforderlich. Andere Anbieter von Aus-
füllhilfen können die elektronische Bean-
tragung gleichermaßen in ihre Systeme
integrieren. Ferner haben auch Anbieter
von (Zahlstellen-) Abrechnungsprogram-
men die Möglichkeit, das elektronische
Antragsverfahren aufzunehmen.
Wie bislang vergibt die Informati-
onstechnische Servicestelle der Gesetz-
lichen Krankenversicherung (ITSG) die
Zahlstellennummer und informiert die
Zahlstelle. Diese Information erfolgt wei-
terhin in Papierform. Zusätzlich erfolgt
bei sv.net auf den elektronischen Antrag
auch eine elektronische Rückantwort.
© ELLEN WUIBAUX, COUNCIL OF EUROPE 2018
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