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02/18 personalmagazin
verantwortliche Zentralbehörde lässt sich
zudem innerhalb der Führungsebene ei-
nen konkreten Ansprechpartner benen-
nen, der immer kontaktiert wird, wenn
Verpflichtungen nicht eingehalten wer-
den. Gerade mit diesen Aufforderungen
an die Geschäftsleitung gehen hohe Com-
pliance-Anforderungen einher. Letztlich
ist das Management verpflichtet, einen
organisatorischen Unterbau zu schaffen,
um den Behörden glaubhaft darzustellen,
dass man den Bedingungen gerecht wird.
Um die höchst unterschiedlichen Re-
geln allein innerhalb der EU zu bewäl-
tigen, müssen Unternehmen Strukturen
vorhalten. Die Welt, in der sich Mitarbei-
ter einfach kurzfristig ins Auto oder Flug-
zeug setzen, um zum Kunden zu reisen,
gibt es schlicht nicht. Gefragt ist daher
ein „Business Travel Management“ ein-
schließlich der Compliance. Doch leider
hat dies in Unternehmen nirgendwo ein
festes Zuhause. Bei kleinen und mittleren
Unternehmen mag dies nachvollziehbar
sein. Aufgrund geringerer Kapazitäten
fahren diese meist auf Sicht und agieren
erst, wenn sie es tatsächlich müssen.
Struktur und Verantwortlichkeit fehlen
Großunternehmen sind dagegen meist
nur im Bereich der Langfrist-Entsen-
dungen gut aufgestellt. Hier sind die
Planungsvorläufe recht groß und es be-
steht langjährige Erfahrung. Das Ent-
sendewesen mit seinen längerfristigen
Mitarbeitereinsätzen wird dort oft aus
zunehmen. Zumindest tun sich viele
Organisationen schwer, vernünftige Lö-
sungen zu finden. Allerdings wird ihnen
ein regelkonformes Verhalten auch nicht
leicht gemacht. Schließlich haben eini-
ge nationale Gesetzgeber überbordende
Vorstellungen bezogen auf die Verpflich-
tungen für Unternehmen, die Mitarbeiter
zur Diensterbringung woanders hinschi-
cken. Neben den bereits angesprochenen
Meldepflichten reicht das Spektrum von
der Ermittlung der Gehaltsdaten über die
Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten
sowie Urlaubsansprüchen, die Vorhal-
tung bestimmter Dokumente, bis hin zur
Festlegung eines Verantwortlichen vor
Ort, der – wie im Fall Frankreichs – dann
entsprechende Nachweise und Daten in
französischer Sprache bereithält. Das
Ganze ist sehr sperrig. Viele Unterneh-
men bleiben auch deshalb untätig, weil
sie sich schlichtweg überfordert fühlen.
Flickenteppich verschiedener Regeln
Zudem fallen die Regelungen von Staat
zu Staat höchst unterschiedlich aus. So
lässt sich Österreich – über Meldever-
pflichtungen an die Zentrale Koordinati-
onsstelle des Bundesministeriums für Fi-
nanzen (ZKO) – für die Entsendung und
Arbeitnehmerüberlassung umfangreiche
Daten online liefern. Zwar sind für die
Arbeitnehmerentsendung Ausnahmetat-
bestände definiert, wie der Besuch von
Geschäftsbesprechungen, bei denen Un-
ternehmen von einer Meldung absehen
dürfen. Sobald aber eine Dienstleistung
erbracht wird, greifen die Regeln – unab-
hängig von der Aufenthaltsdauer.
Auch in Frankreich gibt es ein Melde-
verfahren – in französischer Sprache. Die
Bei den Vorgaben der Entsendungs-
länder handelt es sich keinesfalls um
Papiertiger. Es drohen hohe Strafen.
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