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SPEZIAL
_AUSLANDSENTSENDUNG
personalmagazin 02/18
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mmer mehr Arbeitnehmer sind im-
mer internationaler unterwegs. Was
viele Unternehmen jedoch als bloße
Geschäftsreise abtun, kennt das Ge-
setz eigentlich nicht. Genau genommen
handelt es sich schon ab dem ersten Tag
mit einem Geschäftsessen oder Präsen-
tationstermin um eine Entsendung – mit
klaren Pflichten für Unternehmen, de-
ren Verletzung teuer werden kann. Die
zunehmenden Anforderungen an Risi-
komanagement und Compliance haben
viele Unternehmen jedoch nicht auf der
Agenda oder ignorieren sie. Dabei bilden
diese Kurzaufenthalte die absolute Mehr-
heit unternehmerischer Reisetätigkeit.
Freiräume der Entsenderichtlinie
Selbst international agierenden Organi-
sationen ist oft nicht bewusst, dass un-
abhängig davon, ob sich ein Mitarbeiter
nur drei Tage oder mehrere Monate au-
ßerhalb des Heimatlands aufhält, damit
bereits Verpflichtungen – etwa zum Auf-
enthaltsstatus – einhergehen können.
Auf den ersten Blick mag dies für Reisen
ins EU-Ausland nicht gelten, schließlich
teilen wir alle europäische Errungen-
schaften, wie die Arbeitnehmerfreizü-
gigkeit oder die Dienstleistungsfreiheit.
Allerdings haben viele EU-Staaten zum
Beispiel Meldeverpflichtungen und ande-
re Vehikel etabliert, um die einheimische
Wirtschaft vor Lohn- und Sozialdumping
zu schützen. Die EU-Entsenderichtlinie
räumt diesen Spielraum auch ein.
In der Breite scheinen viele Unterneh-
men diesen Umstand noch nicht wahr-
Von
Axel Boysen
Kurzfristig unterwegs in Europa
ÜBERBLICK.
Bei langfristigen Entsendungen sind Unternehmen meist gut aufgestellt.
Anders bei Kurztrips ins EU-Ausland: Die jeweiligen Pflichten werden häufig ignoriert.
Schon bei kurzen dienstlichen
Reisen ins europäische Ausland
sind zum Beispiel verschiedene
Meldepflichten zu beachten.
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