personalmagazin 02/18
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SPEZIAL
_AUSLANDSENTSENDUNG
Grund: Es sei bereits vorgekommen,
dass Mitarbeiter, die in den USA einge-
setzt werden sollten, ihre Position nicht
antreten konnten, weil das erforderliche
Visum von den Behörden nicht bewilligt
wurde. Mehr denn je sollten Personaler
im Vorfeld mit künftigen US-Entsandten
über Chancen und Risiken eines Ein-
satzes in den USA kommunizieren und
diese dabei auf diverse Szenarien vorbe-
reiten.
Verunsicherung besteht derzeit
bei US-Expats vor allem beim The-
ma Krankenversicherung. „Allein die
Vorstellung, dass es möglicherweise
keinen bezahlbaren Krankenversiche-
rungsschutz für Menschen mit Vor-
erkrankungen beziehungsweise mit
chronischen Leiden mehr geben könnte,
führt selbst bei dieser Gruppe zu ernst-
haften Überlegungen, nach Deutschland
zurückzukehren“, weiß Claus-Helge
Groß, Firmenkundenberater für Soziale
Absicherung beim BDAE.
Entsendungen nach UK sind bere-
chenbar, aber aufwändig
Am planbarsten, aber auch aufwändigs-
ten werden sich aller Voraussicht nach
Mitarbeitereinsätze in Großbritannien
gestalten. Klar ist bereits, dass sich mit
dem Vollzug des Brexits Personalver-
antwortliche in neues Recht einarbeiten
werden müssen, da die EG-Verordnung
für Entsendungen keine Anwendung
mehr finden wird und damit in der Re-
gel keine A1-Bescheinigungen mehr
ausgestellt werden. Zudem wird es neue
Genehmigungsverfahren für die Aufent-
haltserlaubnis geben und bestehende
Entsendeverträge für Mitarbeiter in UK
müssen angepasst werden. Aufgrund
starker Wechselkursschwankungen und
weil das Britische Pfund fällt, gestalten
viele Unternehmen derzeit ihre Wech-
selkurs-Policy, die immer dann zum Tra-
gen kommt, wenn eine „Cost of Living-
Allowance (Teuerungszulage) gezahlt
wird. Das bedeutet, dass die Lebenshal-
tungskosten für Expats in Großbritanni-
en mehrmals jährlich überprüft werden
müssen – vor dem Brexit-Referendum
reichte es aus, das etwa einmal im Jahr
zu prüfen. Viele Firmen überarbeiten
daher derzeit das Einkommensmodell
für ihre Entsandten. „Momentan geht
der Trend zu Nettolohnvereinbarungen
ohne Steuerausgleichsmodelle, um gar
nicht erst Kursschwankungen berück-
sichtigen zu müssen“, erläutert Dotou.
ANNE-KATRIN SCHULZ
ist
Leiterin Unternehmenskom-
munikation und Marketing
bei der BDAE Gruppe.
Türkei: 28 Prozent der Expats
befürchten Festnahmen von Deut-
schen, Terroranschläge, Einschrän-
kung der Religionsfreiheit und der
Rechte von Minderheiten.
QUELLE KARTE: ANDREI MINSK / SHUTTERSTOCK.COM; QUELLE DATEN: BAUMANN UNTERNEHMUNGSBERATUNG
NO-GO-LÄNDER
Polen: 17 Prozent meiden Polen
wegen Sprachbarrieren, unklaren
Karriereaussichten, Einschränkung
der Rechte von Minderheiten,
schlechter Gesundheitsversorgung.
Russland: 20 Prozent fürchten
das politische Klima, Rechtsunsi-
cherheit, Korruption, Entführung,
eingeschränkte Minderheitsrechte,
schlechte Gesundheitsversorgung.
USA: Für 22 Prozent No-Go-Area
wegen Unwägbarkeiten der Trump-
Regierung, Einwanderungspolitik,
unsicherer Gesundheitsversorgung,
Einreiseproblemen.
Polen, Russland, USA und Türkei gelten für viele Expatriates als No-Go-Länder.
In einer Umfrage benennen sie die Hinderungsgründe.
Russland: 20 %
USA: 22 %
Polen: 17 %
Türkei: 28 %