personalmagazin 2/2016 - page 58

personalmagazin 02/16
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RECHT
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NEWS
Meldeverfahren
Ab Januar 2016 sollten Meldungen, AAG-Anträge und Beitragsnachweise abgewiesen werden, sofern sie nicht mit
dem Bestand der Krankenkasse übereinstimmen. Diese Bestandsprüfungen hat nun jedoch das Bundesarbeitsministerium gestoppt. Auf-
grund anhaltender Kritik hat das BMAS nun die „Gemeinsamen Grundsätze für die Bestandsprüfungen“ nicht genehmigt.
Scheinselbstständigkeit
Ein Großteil der Selbstständigen in Deutschland müsste eigentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt
werden. Das zeigt eine Studie der Wirtschaftsberatung Ernst & Young. In die Gruppe mit einem hohen Risiko der Scheinselbstständigkeit
fallen deutschlandweit über 1,2 Millionen Externe. Für die Analyse wurden 400 Unternehmen und rund 2.500 Einzelpersonen befragt.
Reisekosten
Die Finanzverwaltung hat die Auslandsspesen für Reisen ab dem Jahr 2016 bekannt gemacht. In dem BMF-Schreiben sind
auch neue Einzelheiten zur Mahlzeitenkürzung im Ausland enthalten. Eine solche Kürzung der Verpflegungspauschale ist bei der Gestellung
von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten tagesbezogen vorzunehmen.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Gefragte BAG-Präsidentin
NACHGELESEN
Der Jahreswechsel bietet Anlass zum Aus-
und Rückblick. Im Januar hat sich auch die
Präsidentin des BAG zu Themen geäußert,
die uns 2016 wohl begleiten. Beispiel
„Digitaler Wandel“: „Die Arbeitswelt 4.0 ist
schon längst im Arbeitsrecht angekommen.
Es hat schon immer mit technischem und
wirtschaftlichem Wandel Schritt halten
müssen“, sagte Ingrid Schmidt der dpa.
Natürlich müsse jedoch analysiert werden,
ob es für neue Risiken auch neue Vorschrif-
ten benötige. Beispiel „Flüchtlinge“: Für
Ausnahmen beim Mindestlohn sieht die
oberste deutsche Arbeitsrichterin hohe
rechtliche Hürden. „Man kann nicht beliebig
sagen, diese Arbeitnehmer bekommen es,
und jene bekommen es nicht.“ Zur „Tarif­
einheit“ prognostiziert die Arbeitsrichterin
bei NWZ-Online, dass die Feststellung der
Mehrheitsverhältnisse im Betrieb für die
Rechtsprechung schwierig werde. Zunächst
warte die Arbeitsgerichtsbarkeit jedoch auf
eine Entscheidung aus Karlsruhe. Etliche Un-
ternehmen warten da wohl gespannt mit.
Entwurf zur Lohngerechtigkeit
M
indestgehalt in Stellenanzeigen, Auskunftsanspruch zum Lohn
der Kollegen oder betriebliche Prüfverfahren zur Herstellung
der Entgeltgleichheit: Die Vorhaben der Bundesfamilienministe-
rin in einem Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern
– es soll noch 2016 beschlossen werden – lassen aufhorchen. Ende des ver-
gangenen Jahres hat Manuela Schwesig nun einen Referentenentwurf vor-
gestellt, den viele Arbeitgeber jedoch kritisierten. Sie fürchten zusätzliche
Bürokratie, zumal – so ein häufiges Argument – Lohnunterschiede nicht
auf Diskriminierung, sondern vor allem auf unterschiedliche Erwerbsver-
halten zurückzuführen seien. Daneben lässt der Entwurf inhaltlich einige
Fragen offen, zum Beispiel jene, nach welchen Kriterien vergleichbare
Beschäftigtengruppen für die Prüfverfahren gebildet werden. Es dürfte
also noch einiges diskutiert werden, bevor ein Gesetz umgesetzt wird.
© LCULIG - FOTOLIA
Gleicher Lohn für Frauen wie Männer: Ein Gesetz soll dies künftig sicherstellen.
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