Immobilienwirtschaft 4/2019 - page 58

58 SZENE
NEUES ZERTIFIKAT
Finanzierung nachhaltiger Bauvorhaben
Banken können ihr Bewertungssystem für die Finanzierung
von nachhaltigen Bauvorhaben ab sofort von der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen abgleichen lassen. Bei po-
sitiver Plausibilitätsprüfung wird der Titel „DGNB anerkanntes
Nachhaltigkeitsrating“ vergeben. Der DGNB zufolge nimmt die
Bau- und Immobilienwirtschaft bei der Umsetzung der globalen
Klimaschutzziele eine zentrale Rolle ein. Private Bauherren, die
gezielt und in großemUmfang in den Neubau und die Sanierung
nachhaltiger Gebäude investieren, benötigen entsprechende Kre-
ditmittel.
Banken, die nachhaltiges Bauen fördern, greifen bei der Entschei-
dung über die Kreditvergabe bislang auf eigene Systematiken zur
Bewertung der Bauvorhaben zurück. Diese Bewertungen sind
inhaltlich häufig losgelöst von den Anforderungen des DGNB-
Systems zur Gebäudezertifizierung.
Technologie, IT & Energie
Die Hauptinteressen
der etablierten Immobilienunternehmen:
37
%
DIGITALE
NUTZERSCHNITTSTELLEN
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: „How top real estate players are seeking new revenue sources“ Studie PwC
Immobilienfirmen nehmen im Bereich Technologie
neue Ertragsquellen ins Visier
Immobilienunternehmen erschließen zunehmend neue Branchen und Zielgruppen, um zusätzliche Erträge zu generieren.
In den vergangenen sechs Jahren stiegen die branchenübergreifenden Aktivitäten der führenden internationalen und
deutschen Immobilienunternehmen um mehr als das Fünffache. Zu diesem Ergebnis kommt eine PwC-Studie. Dafür wurden
die fünf größten internationalen Fondsmanager nach Assets under Management sowie 40 der umsatzstärksten deutschen
Immobilienunternehmen analysiert. PropTechs, die als neue Marktteilnehmer für einen verstärkten Wettbewerb in der
Branche sorgen, stellen für etablierte Unternehmen häufig Kooperationspartner oder Akquisitionsziele dar.
16
%
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
11
%
CLOUD-DIENSTE
11
%
INTERNET DER DINGE
In diesem Jahr laufen die ersten Energieausweise
von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger ab.
Diese wurden seit Anfang 2009 ausgestellt und haben
nur eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Darauf
weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin – und
empfiehlt bei der Neuausstellung Bedarfsausweise statt
Verbrauchsausweisen. Auch die ersten Energieausweise
von Nichtwohngebäu-
den laufen ab dem
1. Juli 2019 ab, hier
gilt ebenfalls eine
Gültigkeitsdauer
von zehn Jahren.
Bei Verkauf,
Vermietung und
Verpachtung von
Immobilien ist
ein aktueller
Energieausweis
Pflicht.
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