Immobilienwirtschaft 2/2019 - page 39

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2.2019
Dienstleistungen rund um Teilungsversteigerungen sind für Makler ein
noch großenteils unentdecktes Betätigungsfeld. Eigentümer wissen oft gar nicht,
dass sie sich Hilfe holen können.
Infoabende für Kunden mit demThe­
ma Teilungsversteigerung, Einladung
entsprechender Referenten,
alle Arten von Öffentlichkeitsarbeit,
Wahrnehmung der Teilungsversteige­
rung als Verkaufsprozess attraktiver
Immobilien.
Häufig sind die Auftraggeber in einer
menschlich schwierigen Situation, der
Makler wird dann oft auch als Coach
angesehen.
Für ein optimales Ergebnis ist eine
Vermarktungsstrategie notwendig, wel­
che die Immobilie in denMittelpunkt stellt
und die Bieter anspricht. Hierzu benötigt
der Makler jedoch eine genaue Kenntnis
über den Ablauf und die Besonderheiten
der Teilungsversteigerung. Literatur und
Seminarangebote sollten daraufhin über­
prüft werden, ob sie der Problematik der
bestehen bleibenden Grundschulden ge­
nügend Raum geben und nicht nur das
Problem benennen, sondern auch Lö­
sungen anbieten.
Normalfall sind dies die Gerichtskosten
und die Ablöseforderung der Bank aus
dem Darlehensverhältnis als meist größte
Position. Aufgrund einer gängigen Fehl­
interpretation des Gesetzes bleiben die
Grundschulden jedoch ohne Rücksicht
auf die Valuta bestehen und erzeugen da­
mit komplexe Probleme mit erheblichen
Auswirkungen auf die Bietbereitschaft.
Anders als bei der
Zwangsversteigerung
geht es meist um
attraktive Immobilien
Bestehen bleibende Grundschulden
können relativ einfach vermieden werden;
die Argumentation wurde rechtsdogma­
tischbishernichtwiderlegt.Teilungsverstei­
gerungen resultierenmeist aus Ehestreitig­
keiten oder uneinigen Erbengemeinschaf­
ten. Da hier zumindest zu Beginn keine
finanziellen Probleme im Hintergrund
stehen, werden im Gegensatz zu Zwangs­
versteigerungen wegen notleidender Kre­
dite meist attraktive Immobilien angebo­
ten. Häufig macht der Antragsteller vor
dem Termin noch einen Rückzieher. Da­
her werden viele Immobilien erst gar nicht
in der Teilungsversteigerung angeboten.
Es ist sicher kein Selbstläufer für einen
Makler, sich in die Teilungsversteigerung
einzubringen. Hier einige Ideen und Bei­
spiele, wie der Makler Wissen und Auf­
merksamkeit erlangen kann:
Besuch von Teilungsversteigerungen,
Besuch von Seminaren zumThema
Teilungsversteigerung,
Hinzuziehung von Fachliteratur,
Einbringen der Thematik in die Ver­
bandsarbeit,
infrage kommende Kunden direkt
ansprechen,
Begleitung und Beratung von Biet­
interessenten,
Teilungsversteigerung
Die Teilungsversteigerung wird durchge-
führt, um eine Gemeinschaft an einem
Grundstück zu beenden. Eheleute, die
ein Grundstück gemeinsam kaufen,
lassen sich zu Bruchteilen meist als
Miteigentümer im Grundbuch eintra-
gen. Sie haben jeweils einen ideellen
Anteil an dem Grundstück. Eine solche
Gemeinschaft wird, sofern keine andere
Vereinbarung zwischen den Beteiligten
getroffen wird (§ 1010 BGB), durch die-
ses besondere Zwangsversteigerungs-
verfahren aufgelöst. Dabei wird das
unteilbare Vermögen Immobilie in Geld
als teilbares Vermögen umgewandelt.
Quelle: Wikipedia
GLOSSAR
«
Johannes Hartenstein, Mainz
Meist geht einer Tei-
lungsversteigerung eine
Ehescheidung voraus –
oder auch Streit in einer
Erbengemeinschaft.
Johannes Harten-
stein
ist seit 1980
Dipl.-Rechtspfleger
(FH), leitete an
verschiedenen Amts-
gerichten Zwangs-
versteigerungen und
vertrat ab 1984 eine
große Immobilienbank in Zwangsver-
steigerungsterminen. Er ist Autor von
Büchern und Fachartikeln zu der The-
matik und hat in zahlreichen Seminaren
vor verschiedenen Teilnehmerkreisen
referiert.
AUTOR
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