 
          
            39
          
        
        
        
        
          6.2018
        
        
          ANZEIGE
        
        
          
            DEUTSCHER IMMOBILIENTAG
          
        
        
          
            Am 14. und 15. Juni 2018 findet mit dem Deutschen Immobilientag (DIT) Deutschlands größter Immobilien-Fachkongress im „Schuppen
          
        
        
          
            52“ in Hamburg statt.
          
        
        
          Im Fokus stehen dabei die Zukunftsthemen der Immobilienbranche. 60 Fachexperten werden in zehn Panels und insgesamt
        
        
          50 Vorträgen zu Automatisierung, Prozessoptimierung, digitaler Intelligenz, Best-Practice-Beispielen und den neuen Trends in Vertrieb und Positionierung
        
        
          informieren. Es werden 2.000 Besucher aus allen Bereichen der Immobilienwirtschaft, Projektentwickler, Verwalter, Makler und Sachverständige zum
        
        
          Wissensaustausch und Netzwerken erwartet.
        
        
          
            Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten unter
          
        
        
        
          Aktuelle Urteile
        
        
          
            RECHT
          
        
        
          MAKLERRECHT
        
        
          
            S.46
          
        
        
          
            46
          
        
        
          Haftungsausschluss bei Sachmän-
        
        
          geln: Achtung bei möglicherweise
        
        
          irreführenden Angaben im Exposé
        
        
          WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
        
        
          
            S.47
          
        
        
          
            47
          
        
        
          Urteil des Monats: Der ausgeschie-
        
        
          dene Verwalter und die Jahresabrech-
        
        
          nung Gleichlautender Beschluss: Ge-
        
        
          richtliche Beschlusssetzung trotzdem
        
        
          verbindlich
        
        
          
            48
          
        
        
          Ordnungsgemäße Verwaltung: Um-
        
        
          zugspauschale zu hoch Instandset-
        
        
          zung: Unterschiedliche Rabattierung
        
        
          bei Auftragsmehrung schadet nicht
        
        
          Umlagemöglichkeit: Das Problem
        
        
          der zweifelhaften Kosten
        
        
          
            49
          
        
        
          Unterlassungsansprüche: Keine
        
        
          Verwirkung bei bloßer Untätigkeit
        
        
          Selbständiges Beweisverfahren:
        
        
          Vorbefassung der Gemeinschaft nicht
        
        
          erforderlich Leitungswasserversi-
        
        
          cherung: Übertragung der Selbstbe-
        
        
          teiligung auf einen Eigentümer (und
        
        
          weitere Urteile)
        
        
          MIETRECHT
        
        
          
            S.50
          
        
        
          
            50
          
        
        
          Urteil des Monats: Umfang des
        
        
          Rechts zur Belegeinsicht Wasserschä-
        
        
          den in Geschäftsräumen: Minde-
        
        
          rungsquote und Beweislast
        
        
          
            51
          
        
        
          Grundsatzentscheidung: Schadens
        
        
          ersatz für den Vermieter bei Beschädi-
        
        
          gungen (und weitere Urteile)
        
        
          
            DEUTSCHER IMMOBILIEN-VERWALTER-KONGRESS DES BVI
          
        
        
          
            Irgendwie verjüngt
          
        
        
          Nach 35 Jahren Existenz und 20 Jahren
        
        
          Kongressjubiläum hat sich der Bundes-
        
        
          fachverband der Immobilienverwalter
        
        
          BVI in diesem Jahr neu erfunden: Er wirkt
        
        
          seltsam verjüngt. Was nicht am Vorstand
        
        
          liegen kann (fünf mittelalteMänner), viel-
        
        
          leicht an der Art der Präsentation seiner
        
        
          Themen und Thesen: Die Vorstände re-
        
        
          ferierten wechselseitig über das, was sie
        
        
          bewegt, und das, was jedes einzelne Vor-
        
        
          standsmitglied in seinem Bereich für die
        
        
          Mitglieder tut. Mit Verve. Kam gut.
        
        
          Die Themen verstehen sich von selbst:
        
        
          verstaubtes Berufsbild, das tödlich ist mit
        
        
          Hinblick auf den ohnehin schon existie-
        
        
          renden Fachkräftemangel, Datenschutz-
        
        
          grundverordnung mit vielen Fallstricken,
        
        
          Unternehmensnachfolge, Marketing. Es
        
        
          wurde die neue Website Imeigentum.de
        
        
          präsentiert, mithilfe der sich BVI-Mitglie-
        
        
          der einen eigenen Newsletter generieren
        
        
          können.
        
        
          Die Fortbildungsverpflichtung (20 Stun-
        
        
          den innerhalb von drei Jahren, siehe
        
        
          Meldung auf Seite 38) war Thema. Sie
        
        
          wurde als nicht ausreichend kritisiert, 40
        
        
          Stunden werden für realistisch gehalten.
        
        
          Als politische Forderungen wurden un-
        
        
          ter anderem postuliert eine einheitliche
        
        
          Vergütungsregelung für Verwalter, ein Ei-
        
        
          genkapitalnachweis für Gemeinschaften,
        
        
          eine weitere Harmonisierung von Woh-
        
        
          nungseigentums- und Mietrecht sowie
        
        
          eine Änderung der Beschlusskompetenz
        
        
          hin zu mehr Handlungsfähigkeit für den
        
        
          Verwalter. Davon abgesehen gab es viele
        
        
          interessanteThemen. Aber das ist ja selbst-
        
        
          verständlich … (La)
        
        
          
            20
          
        
        
          
            Stunden Weiterbildung
          
        
        
          
            innerhalb eines Zeitraums
          
        
        
          
            von drei Jahren müssen
          
        
        
          
            Wohnimmobilienverwalter
          
        
        
          
            und Immobilienmakler ab
          
        
        
          
            August 2018 absolvieren.