Immobilienwirtschaft 6/2018 - page 39

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6.2018
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DEUTSCHER IMMOBILIENTAG
Am 14. und 15. Juni 2018 findet mit dem Deutschen Immobilientag (DIT) Deutschlands größter Immobilien-Fachkongress im „Schuppen
52“ in Hamburg statt.
Im Fokus stehen dabei die Zukunftsthemen der Immobilienbranche. 60 Fachexperten werden in zehn Panels und insgesamt
50 Vorträgen zu Automatisierung, Prozessoptimierung, digitaler Intelligenz, Best-Practice-Beispielen und den neuen Trends in Vertrieb und Positionierung
informieren. Es werden 2.000 Besucher aus allen Bereichen der Immobilienwirtschaft, Projektentwickler, Verwalter, Makler und Sachverständige zum
Wissensaustausch und Netzwerken erwartet.
Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten unter
Aktuelle Urteile
RECHT
MAKLERRECHT
S.46
46
Haftungsausschluss bei Sachmän-
geln: Achtung bei möglicherweise
irreführenden Angaben im Exposé
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
S.47
47
Urteil des Monats: Der ausgeschie-
dene Verwalter und die Jahresabrech-
nung Gleichlautender Beschluss: Ge-
richtliche Beschlusssetzung trotzdem
verbindlich
48
Ordnungsgemäße Verwaltung: Um-
zugspauschale zu hoch Instandset-
zung: Unterschiedliche Rabattierung
bei Auftragsmehrung schadet nicht
Umlagemöglichkeit: Das Problem
der zweifelhaften Kosten
49
Unterlassungsansprüche: Keine
Verwirkung bei bloßer Untätigkeit
Selbständiges Beweisverfahren:
Vorbefassung der Gemeinschaft nicht
erforderlich Leitungswasserversi-
cherung: Übertragung der Selbstbe-
teiligung auf einen Eigentümer (und
weitere Urteile)
MIETRECHT
S.50
50
Urteil des Monats: Umfang des
Rechts zur Belegeinsicht Wasserschä-
den in Geschäftsräumen: Minde-
rungsquote und Beweislast
51
Grundsatzentscheidung: Schadens­
ersatz für den Vermieter bei Beschädi-
gungen (und weitere Urteile)
DEUTSCHER IMMOBILIEN-VERWALTER-KONGRESS DES BVI
Irgendwie verjüngt
Nach 35 Jahren Existenz und 20 Jahren
Kongressjubiläum hat sich der Bundes-
fachverband der Immobilienverwalter
BVI in diesem Jahr neu erfunden: Er wirkt
seltsam verjüngt. Was nicht am Vorstand
liegen kann (fünf mittelalteMänner), viel-
leicht an der Art der Präsentation seiner
Themen und Thesen: Die Vorstände re-
ferierten wechselseitig über das, was sie
bewegt, und das, was jedes einzelne Vor-
standsmitglied in seinem Bereich für die
Mitglieder tut. Mit Verve. Kam gut.
Die Themen verstehen sich von selbst:
verstaubtes Berufsbild, das tödlich ist mit
Hinblick auf den ohnehin schon existie-
renden Fachkräftemangel, Datenschutz-
grundverordnung mit vielen Fallstricken,
Unternehmensnachfolge, Marketing. Es
wurde die neue Website Imeigentum.de
präsentiert, mithilfe der sich BVI-Mitglie-
der einen eigenen Newsletter generieren
können.
Die Fortbildungsverpflichtung (20 Stun-
den innerhalb von drei Jahren, siehe
Meldung auf Seite 38) war Thema. Sie
wurde als nicht ausreichend kritisiert, 40
Stunden werden für realistisch gehalten.
Als politische Forderungen wurden un-
ter anderem postuliert eine einheitliche
Vergütungsregelung für Verwalter, ein Ei-
genkapitalnachweis für Gemeinschaften,
eine weitere Harmonisierung von Woh-
nungseigentums- und Mietrecht sowie
eine Änderung der Beschlusskompetenz
hin zu mehr Handlungsfähigkeit für den
Verwalter. Davon abgesehen gab es viele
interessanteThemen. Aber das ist ja selbst-
verständlich … (La)
20
Stunden Weiterbildung
innerhalb eines Zeitraums
von drei Jahren müssen
Wohnimmobilienverwalter
und Immobilienmakler ab
August 2018 absolvieren.
1...,29,30,31,32,33,34,35,36,37,38 40,41,42,43,44,45,46,47,48,49,...76
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