Immobilienwirtschaft 6/2018 - page 38

38 SZENE
Vermarktung & Management
FORTBILDUNG VON VERWALTERN UND MAKLERN
Entschärfte Verordnung
Der Bundesrat hat die Rechtsverordnung abgesegnet, in der die ab August
geltende Fortbildungspflicht für Verwalter undMakler konkretisiert wird. Ihre
Weiterbildungspflicht (20 Stunden in drei Jahren) können sie auf verschiedene
Weise erfüllen, etwa über Präsenzseminare, begleitetes Selbststudium sowie
betriebsinterneMaßnahmen. Die Inhalte für Verwalter können sein: rechtliche
und kaufmännische Grundlagen der Immobilienwirtschaft, Verwaltung von
WEG- oder Mietobjekten, technische Grundlagen, Wettbewerbsrecht und
Verbraucherschutz. Die Fortbildung von Maklern kann sich auf die Kunden-
beratung,Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Grundlagen Immobilien und
Steuern sowie Grundlagen der Finanzierung erstrecken. Die Weiterbildungs-
pflicht beginnt drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit.
2010
21
WOHNUNGEN
je 10.000 Einwohner
im Jahr
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/2018-baugenehmigungen
Baugenehmigungen 2017:
Geschosswohnungen
auf dem Vormarsch
2017 wurden bundesweit rund 348.000 Wohnungen genehmigt.
Besonders dynamisch entwickelte sich der Geschosswohnungsbau in
den kreisfreien Großstädten zwischen Flensburg und Freiburg. Hier
hat sich die Zahl der Baugenehmigungen bezogen auf die Einwoh-
nerzahl gegenüber 2010 verdoppelt. Sie stieg von 21 Wohnungen je
10.000 Einwohner im Jahr 2010 auf 42 Wohnungen im Jahr 2017.
42
WOHNUNGEN
je 10.000 Einwohner
im Jahr
2017
+100%
Geschosswohnungsbau
in den kreisfreien Großstädten
IMMOBILIEN-MARKETING-
AWARD 2018
Die heiße Phase der
Bewerbung beginnt
Je dicker das Marketing-Budget,
desto größer der Werbeerfolg?
Nein, beweist die Low-Budget-
Kategorie des Immobilien-Marke-
ting-Awards 2018. Mit den weite-
renKategorien „Wohnen“, „Gewer-
be“ und „Online-Marketing“ geht
dieHochschule fürWirtschaft und
Umwelt Nürtingen-Geislingen
(HfWU) in die heiße Phase der
Awardausschreibung. Auch in
diesem Jahr sind Einreichungen
vonMaklern, Bauträgern, Verwal-
tern undWerbe
agenturen gefragt.
Einsende
schluss ist der 6. Juli
2018. Eingereicht werden können
Konzepte, die sich in einem fortge-
schrittenen Planungsstadiumoder
in der Umsetzungsphase befinden.
Wurde ein Konzept bereits reali-
siert, sollte die Umsetzung 2017
oder 2018 begonnen worden sein.
Die Immobilie oder Dienstleis­
tung, für die das Marketingkon-
zept erstellt wurde, sollte für den
oder auf dem Immobilienmarkt
im deutschsprachigen Raum pro-
jektiert, entwickelt oder angeboten
werden. Fondskonzepte müssen
für den Vertrieb an inländische
Zeichner entwickelt worden sein.
Weiterführende Informationen
unter
immobilien-marketing-award
Einsendeschluss ist der 6. Juli 2018
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