 
          
            38 SZENE
          
        
        
          Vermarktung & Management
        
        
          
            FORTBILDUNG VON VERWALTERN UND MAKLERN
          
        
        
          
            Entschärfte Verordnung
          
        
        
          Der Bundesrat hat die Rechtsverordnung abgesegnet, in der die ab August
        
        
          geltende Fortbildungspflicht für Verwalter undMakler konkretisiert wird. Ihre
        
        
          Weiterbildungspflicht (20 Stunden in drei Jahren) können sie auf verschiedene
        
        
          Weise erfüllen, etwa über Präsenzseminare, begleitetes Selbststudium sowie
        
        
          betriebsinterneMaßnahmen. Die Inhalte für Verwalter können sein: rechtliche
        
        
          und kaufmännische Grundlagen der Immobilienwirtschaft, Verwaltung von
        
        
          WEG- oder Mietobjekten, technische Grundlagen, Wettbewerbsrecht und
        
        
          Verbraucherschutz. Die Fortbildung von Maklern kann sich auf die Kunden-
        
        
          beratung,Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Grundlagen Immobilien und
        
        
          Steuern sowie Grundlagen der Finanzierung erstrecken. Die Weiterbildungs-
        
        
          pflicht beginnt drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit.
        
        
          
            2010
          
        
        
          
            21
          
        
        
          
            WOHNUNGEN
          
        
        
          je 10.000 Einwohner
        
        
          im Jahr
        
        
          Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/2018-baugenehmigungen
        
        
          Baugenehmigungen 2017:
        
        
          
            Geschosswohnungen
          
        
        
          
            auf dem Vormarsch
          
        
        
          2017 wurden bundesweit rund 348.000 Wohnungen genehmigt.
        
        
          Besonders dynamisch entwickelte sich der Geschosswohnungsbau in
        
        
          den kreisfreien Großstädten zwischen Flensburg und Freiburg. Hier
        
        
          hat sich die Zahl der Baugenehmigungen bezogen auf die Einwoh-
        
        
          nerzahl gegenüber 2010 verdoppelt. Sie stieg von 21 Wohnungen je
        
        
          10.000 Einwohner im Jahr 2010 auf 42 Wohnungen im Jahr 2017.
        
        
          
            42
          
        
        
          
            WOHNUNGEN
          
        
        
          je 10.000 Einwohner
        
        
          im Jahr
        
        
          
            2017
          
        
        
          
            +100%
          
        
        
          
            Geschosswohnungsbau
          
        
        
          in den kreisfreien Großstädten
        
        
          
            IMMOBILIEN-MARKETING-
          
        
        
          
            AWARD 2018
          
        
        
          
            Die heiße Phase der
          
        
        
          
            Bewerbung beginnt
          
        
        
          Je dicker das Marketing-Budget,
        
        
          desto größer der Werbeerfolg?
        
        
          Nein, beweist die Low-Budget-
        
        
          Kategorie des Immobilien-Marke-
        
        
          ting-Awards 2018. Mit den weite-
        
        
          renKategorien „Wohnen“, „Gewer-
        
        
          be“ und „Online-Marketing“ geht
        
        
          dieHochschule fürWirtschaft und
        
        
          Umwelt Nürtingen-Geislingen
        
        
          (HfWU) in die heiße Phase der
        
        
          Awardausschreibung. Auch in
        
        
          diesem Jahr sind Einreichungen
        
        
          vonMaklern, Bauträgern, Verwal-
        
        
          tern undWerbe
        
        
          agenturen gefragt.
        
        
          Einsende
        
        
          schluss ist der 6. Juli
        
        
          2018. Eingereicht werden können
        
        
          Konzepte, die sich in einem fortge-
        
        
          schrittenen Planungsstadiumoder
        
        
          in der Umsetzungsphase befinden.
        
        
          Wurde ein Konzept bereits reali-
        
        
          siert, sollte die Umsetzung 2017
        
        
          oder 2018 begonnen worden sein.
        
        
          Die Immobilie oder Dienstleis
        
        
          tung, für die das Marketingkon-
        
        
          zept erstellt wurde, sollte für den
        
        
          oder auf dem Immobilienmarkt
        
        
          im deutschsprachigen Raum pro-
        
        
          jektiert, entwickelt oder angeboten
        
        
          werden. Fondskonzepte müssen
        
        
          für den Vertrieb an inländische
        
        
          Zeichner entwickelt worden sein.
        
        
          
            Weiterführende Informationen
          
        
        
          
            unter
          
        
        
        
          
            immobilien-marketing-award
          
        
        
          
            Einsendeschluss ist der 6. Juli 2018