Immobilienwirtschaft 12/2018 - page 51

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2-01.2019
ENERGIEMONITORING
Union Investment will ein flächendeckendes Energiemonitoring für die eigenen Gewerbeimmobilien einführen und hat mit Apleona ein
Pilotprojekt gestartet. Für ein Teilportfolio mit zehn deutschen Immobilien, darunter das Chilehaus in Hamburg und das Dom Aquarée in
Berlin, werden Verbrauchsdaten von Strom, Wärme, Kälte und Wasser erfasst und über eine webbasierte Software zentral gemonitort.
Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung fordert auch die Immobilienwirtschaft auf, den Energiebedarf mit Energiemanagement im Gebäudebe-
stand bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 50 Prozent zu senken. Das einheitliche Monitoring von Union Investment und Apleona
soll konkrete Energieeinsparpotenziale ermitteln und diese in Zusammenarbeit mit Property Managern und Mietern nutzen.
Aktuelle Urteile
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
NACHBESSERUNG
Verjährung bei langlaufenden
Contracting-Verträgen
OLG Zweibrücken, Urteil v. 23.05.2018 – 5 U 1/18;
§§ 280, 631, 634a BGB
Auf Basis eines Contracting-Vertrages wur-
de eine Lüftungs- und Klimaanlage in ein
Fitness-Studio eingebaut, mit Energie ver-
sorgt und betrieben. Im praktischen Betrieb
zeigte sich später aus Sicht der Klägerin
eine unzureichende Leistung, da nach ihrer
Auffassung die Anlage hätte deutlich größer
dimensioniert werden müssen. Die Parteien
stritten darüber, ob und gegebenenfalls in
welchem Umfang ein Contractor während
einer 15-jährigen Vertragslaufzeit zur Nach-
besserung verpflichtet ist und welche Ver-
jährungszeiten Gültigkeit haben. Das OLG
betont zunächst den besonderen Status von
Contracting-Verträgen als typengemischte
Verträge, die nebeneinander werk-, kauf-,
miet- und dienstvertragliche Komponenten
enthalten. Bei Planungsmängeln, die zu
einer Unterdimensionierung von Anlagen
führen, finden nach dieser Entscheidung,
unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
des BGH, die werkvertraglichen Verjäh-
rungsvorschriften mit einer fünfjährigen
Gewährleistungsfrist Anwendung. In der
Folge konnte die Klägerin keinen Austausch
der unterdimensionierten Anlage während
der Contracting-Laufzeit mehr verlangen, da
diese möglichen Ansprüche bereits verjährt
waren.
PRAXIS:
Im Regelfall haben Contracting-
Verträge Laufzeiten von deutlich über zehn
Jahren, sodass die vorliegende Konstella-
tion – Verjährungsproblematik innerhalb
der Contracting-Laufzeit – in der Praxis
regelmäßig auftritt. Das Urteil gibt erneut
Anlass, vorhandene Anlagen zeitnah zur
Inbetriebnahme sorgfältig zu prüfen und
in den ersten zwei bis drei Jahren einem
Anlagenmonitoring zu unterziehen. Unter-
oder Überdimensionierungen, bei ansons
ten unveränderten Rahmenbedingungen,
sollten sich bei sachkundiger Beobachtung
innerhalb der Gewährleistungsfristen erken-
nen lassen.
RECHT
Foto: Andrey_Popov/shutterstock.com
NEUE INITIATIVE
Digitaler Türzugang
Der Wohnungskonzern Deutsche
WohnenunddieImmobiliendienstleis­
ter Kiwi, Schindler Deutschland, Ge-
genbauer, Greenberg Traurig, Prüm,
Garant, Immobilien Service Deutsch-
land, Abus und Hager Group haben
die „Initiative Digitaler Türzugang“
(IDiT) gegründet. In einem Konzept-
papier sind unter anderemdie Einsatz-
möglichkeiten der Technik aufgeführt,
aber auch einheitliche rechtliche Stan-
dards festgehalten.
Die Initiative will über digitale Tür­
zugangssysteme aufklären, Ge-
schäftsmodelle aus wirtschaftlicher,
technischer und rechtlicher Sicht
untersuchen und sich für einheitliche
technische und rechtliche Standards
für digitale Türzugangssysteme einset-
zen. Die Gründungsunternehmen se-
hen im digitalen Zutritt großes Poten-
zial. Dem flächendeckenden Einsatz
stehen jedoch Hemmnisse entgegen,
für die die Unternehmen gemeinsam
Lösungen erarbeiten wollen.
„Türzugang spielt bei sehr vielen Kern-
prozessen der Wohnungswirtschaft
eine wichtige Rolle, insbesondere bei
der Steuerung von Handwerksdienst-
leistungen oder Mieterwechseln“, so
Holger Rentel, Director der Deutsche
Wohnen SE. Entsprechend wichtig sei
es, dass zwischen verschiedenen Syste-
men offene und sichere Schnittstellen
für reibungslos funktionierende Pro-
zesse bestehen.
Türzugang ist bei vielen Kernprozessen der Woh-
nungswirtschaft wichtig, etwa bei der Steuerung von
Handwerksdienstleistungen oder Mieterwechseln.
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