Immobilienwirtschaft 2/2017 - page 31

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2.2017
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AUS LÜNENDONK GMBH WIRD LÜNENDONK & HOSSENFELDER GMBH
Zum 01.01.2017 hat sich der Name der Lünendonk GmbH in „Lünendonk & Hossenfelder GmbH“ geändert. Geschäftsführer sind Jörg
Hossenfelder und Jonas Lünendonk. Die Marke Lünendonk für Listen und Studien bleibt bestehen.
Lünendonk wurde im Herbst 1983
gegründet. Seit rund zehn Jahren ist Jörg Hossenfelder Geschäftsführer des Unternehmens. Jonas Lünendonk betreut als geschäftsführender Gesell-
schafter die Märkte Managementberatung und IT-Services. Überschneidende Service-Märkte werden von Lünendonk und Hossenfelder gemeinsam
analysiert. Die Lünendonk®-Listen und -Studien, die das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen seit 1983 herausgibt, bleiben bestehen.
Aktuelle Urteile
RECHT
MAKLERRECHT
S.38
38
Notargebühren: Keine Haftung
des Maklers für Notargebühren bei
gescheitertem Verkauf.
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
S.39
39
Urteil des Monats: Problematische
Unterbrechung der Eigentümerversamm-
lung durch Mandantengespräch Eigentü-
merversammlung: Verlassen muss nicht
rechtswidrig sein
40
Versicherung auf fremde Rechnung:
Gebäudeversicherung und Sondereigen-
tum Mangelnde Belschusskompetenz:
Beschluss zur Änderung der Teilungser-
klärung ist nichtig Jahresabrechnung:
Individualanspruch und Verwalterwechsel
41
Flächenabweichung: Tei-
lungserklärung ist maßgeblich
(und weitere Urteile)
MIETRECHT
S.42
42
Urteil des Monats: Mietzahlung trotz
nicht erfolgter Öffnung des Einkaufs-
zentrums Beleidigung des Vermie-
ters durch Betreuer: Kündigung einer
hochbetagten Mieterin
43
Kündigung wegen Eigenbedarfs:
Unzulässigkeit der „Vorratskündigung“
Veräußerung der Mietsache: Welche
Rechte und Pflichten gehen auf den
Käufer über? Aus Betriebskosten-
abrechnung: Ist das Mieterguthaben
pfändbar?
BVI-JAHRESAUFTAKT
Münsteraner Verwalterkonferenz: Recht ist spannend
Der Präsident des Bundesfachverbands der Immobilien-
verwalter BVI, Thomas Meier, betonte in seiner Begrü-
ßungsansprache, Verwalten werde in zehn Jahren wohl
kaumnoch etwas mit der Tätigkeit zu tun haben, wieman
sie jetzt kenne. Das in Teilen beängstigende, weil gänzlich
neueThema Digitalisierung schwebte denn auch über vie-
len Gesprächen draußen im Foyer. Aber die Branche tut
sich schwer damit, und manch ein Verwalter fragt sich,
ob er –mit dem absolut Notwendigen digitalisiert – nicht
doch noch bis zur Rente durchhält: Auch die „Second
Mover“ sind hier stark in der Minderheit.
So wundert es nicht, dass das Jahresauftaktevent des BVI
–mit knapp 400 Teilnehmern wurde laut Veranstalter ein
neuer Rekord erreicht – so gut besucht ist: Es geht um
praxisrelevante Rechtsfragen jedweder Couleur. Deren Lösung ist dem Verwalter ein
Anliegen im Hier und Jetzt. Dem Verband gelingt es, führende WEG- und Mietrechts-
Referenten an sich zu binden, die auch im Vortragsstil Praxisrelevanz groß schreiben.
Fazit: eine grandiose Netzwerk-Veranstaltung zu Jahresbeginn, auf der deutlich wird:
Mietrecht ist spannend. Wohnungseigentumsrecht auch. (La)
Trug interessante
Fälle vor: Oliver
Elzer, Richter am
Kammergericht
Berlin
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