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4.2017
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GELDWÄSCHEGESETZ: IDENTIFIKATION DES MAKLERKUNDEN SOLL SPÄTER ERFOLGEN
Das Geldwäschegesetz soll sich ändern: Nach einem Gesetzentwurf muss die Identifikation eines Kaufinteressenten zukünftig erst
dann erfolgen, wenn ein ernsthaftes Interesse des Maklerkunden an der Immobilie besteht.
Der IVD-Mitte setzt sich seit Jahren dafür ein,
den Zeitpunkt zur Identifikation des Maklerkunden so zu verlagern, dass nicht jeder beim Makler anfragende Interessent sofort nach seinem Ausweis
gefragt werden muss. Dies hatte in der Vergangenheit zu großem Unmut von Immobilieninteressenten geführt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen
musste der Makler bislang spätestens beim ersten Besichtigungstermin die Daten aus dem Personalausweis des Anfragers aufnehmen.
Aktuelle Urteile
RECHT
MAKLERRECHT
S.43
43
Anzeigen ohne Angaben zum
Energieverbrauch: Dann sind sie
wettbewerbswidrig
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
S.44
44
Urteil des Monats: Wann ist es keine
Modernisierung? Veräußerungszu-
stimmung: Hausgeldrückstände des
Geschäftsführers der Erwerberin
45
Beschlussfassung: Ein Grundsatzbe-
schluss darf unbestimmt sein
Baurechtswidriger Balkon: Entfer-
nung auf Kosten der Gemeinschaft
Jahresabrechnung: Fehlende
Darstellung der Hausgeldeinnahmen
46
Instandhaltung durch Eigentümer:
Kostenerstattung nur nach zweistu-
figem Verfahren Bauliche Verände-
rung: Tausch des Verstärkermoduls
einer Kabelempfangsanlage
Verwalterabberufungsklage: Vorbe-
fassung der Eigentümerversammlung
nötig (und weitere Urteile)
MIETRECHT
S.47
47
Urteil des Monats: Verspäteter
Auszug – Anspruch des Vermieters auf
Marktmiete Kündigung eines Miet-
vertrags: Belastung von Büroräumen
mit DDT
48
Gewerbemietvertrag: Wirksamkeit
einer doppelten Schriftformklausel
(und weitere Urteile)
NEUER DIGITAL-KOMPASS
„Immobilienwirtschaft“ mittendrin
Laut einer aktuellen Umfrage des Immo-
bilienverbands Deutschland IVD nutzen
knapp 20 Prozent der Makler und Sach-
verständigen sowie sechs Prozent der
Verwalter keine berufsunterstützende
Software. Nicht zuletzt dieses Ergebnis
war der Grund, dass der IVD das Thema
Digitalisierung in den oben genannten
Zielgruppen voranbringen will. Dafür
holte er sich den Bundesverband der Im-
mobilienverwalter BVI ins Boot. So trafen
sich Makler, Verwalter, Sachverständigen
sowie Spezialisten aus Softwareunterneh-
men und Start-ups zu einem ganztägigen
Workshop Anfang März in Berlin.
Wer die entsprechenden Instrumente
nutze, erlangeHoheit über seineDaten, op-
timiere seine Prozesse und gehe so gestärkt
auf den Markt, so Jürgen Michael Schick,
Präsident des IVD. Ziel ist es deshalb, ei-
nen Digital-Kompass zu entwickeln, der
Leitfaden und interaktiver Ratgeber sein
soll. Er soll mittelständische Unternehmen
in der Immobilienwirtschaft Schritt für
Schritt bei der Digitalisierung begleiten.
Es ist ein ambitionierter Anspruch bei-
der Verbände: Sämtliche oft eher lästige
Prozesse, die standardisiert werden kön-
nen, sollen auf die Maschine oder externe
Dienstleister übertragen werden. Prop-
Techs spielen bei diesem Prozess eine
wichtige Rolle. Und fast alle Teilnehmer
waren sich einig: Die Konsolidierung wird
sich branchenweit künftig verstärken.
Der Digital-Kompass soll am1. und 2. Juni
2017 auf dem Deutschen Immobilientag
im Berlin Congress Center vorgestellt
werden.
Moderierten am 2.3. beim IVD-Workshop jeweils eine
Arbeitsgruppe, um digitalisierungswürdige Prozesse
zu identifizieren: Peter Graf (DIA), Klaus Saloch (freier
Berater) und Dirk Labusch (Immobilienwirtschaft, v.l.)