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-8.2017
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
DARMSTADT VORN
Darmstadt ist Gewinner des Wettbewerbs „Digitale Stadt“, den der Digitalverband Bitkom in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte-
und Gemeindebund (DStGB) initiiert hat.
Mit mehr als 20 Partnerunternehmen wird Darmstadt nun zu einer digitalen Modellstadt. Ab Anfang 2018
werden Bereiche wie der Verkehrssektor, die Energieversorgung, Schulen und das Gesundheitswesen mit neuesten digitalen Technologien ausgerüstet.
Künftig soll die öffentliche Verwaltung innovative Online-Anwendungen und der Handel intelligente Lieferdienste anbieten können. Darmstadt setzte sich
in einem engen Finale gegen Heidelberg, Kaiserslautern, Paderborn und Wolfsburg durch. (Quelle:
GRENZÜBERSCHREITENDE DÄMMUNG
BGH verneint Anspruch auf Grund-
stücksgrenze überschreitende Wärme-
dämmung im Neubaubereich
BGH, Urteil vom 02.06.2017 –
Az. V ZR 196/16 zu § 16a I NachbG Bln
Im Streit stand die Frage, ob unter Beach-
tung landesrechtlicher Vorschriften in Berlin
ein Grundstückseigentümer für einen Neu-
bau seines Nachbarn eine grenzüberschrei-
tende Wärmedämmung dulden muss. Der
BGH bestätigt die Entscheidung des Land-
gerichts und verpflichtet den Betroffenen
nicht zur Duldung. An ein bestehendes
Reihenendhaus im Bundesland Berlin wur-
de ein Mehrfamilienhaus angebaut, wobei
sich die Giebelwände nicht vollständig
decken. An der Grundstücksgrenze wurde
der größere Giebel des Neubaus mit einer
Wärmedämmung versehen, die um 7 cm
in das Grundstück des Bestandsgebäudes
hineinragt. Acht Jahre später wollten die
Eigentümer diese Dämmung mit Putz und
Anstrich in einer Stärke bis 0,5 cm versehen.
Der Nachbar wollte diesen weiteren Eingriff
nicht hinnehmen.
PRAXIS:
Unmittelbar betrifft die Entschei-
dung Neubauten im Anwendungsbereich
des Nachbarschaftsrechts in Berlin und
kann daher nicht ungeprüft auf das gesamte
Bundesgebiet übertragen werden. Gleich-
wohl enthält sie wichtige Argumentations-
linien für Konfliktfälle dieser Art. Für einen
Neubau können die Anforderungen an die
energetische Qualität der Gebäudehülle in
aller Regel bei der Planung des Gebäudes
angemessen berücksichtigt werden. Im
Unterschied zur energetischen Sanierung
von Altbauten sollen diese Anforderungen
im Ergebnis nicht dazu führen, dass ein
betroffener Nachbar durch Dämmmaßnah-
men Einschränkungen an seinem Eigentum
– durch Grenzüberschreitung – hinnehmen
muss. Der Erfüllung der EnEV kommt somit
gegenüber dem Nachbarschaftsrecht kein
grundsätzlicher Vorrang zu.
TIPP:
Im Neubaubereich sollten die Min-
destanforderungen der jeweils gültigen
EnEV rechtzeitig in der Planungsphase und
somit vor dem Bauantrag Berücksichtigung
finden. Gegebenenfalls kann bei proble-
matischen Fällen die Dämmstärke durch
Verwendung hochwertiger Materialien ver-
ringert werden.
RECHT
SMART GLASSES
Immobilienbewertung mit der Datenbrille
Mit einem Lidschlag ein Foto vom Gebäude machen oder über
Handgesten Informationen zumObjekt bekommen? Das soll mit
Smart Glassesmöglichwerden –Datenbrillen, die derzeit auch für
den Immobilienbereich entwickelt werden. Einen Prototyp gibt
es von der Firma Sprengnetter bereits, allerdings müssen noch
etliche Details geklärt werden.
Bis zurMarktreife der „Property Glasses“ müssten in SachenNut-
zerführung undUX-Design nochOptimierungen erfolgen.Wann
die Smart Glasses für die Bewertung von Immobilien tatsächlich
zu kaufen seien, hänge von vielen Faktoren ab, erklärt Holger
Zimmer, Marketingleiter bei Sprengnetter: „Usibility, Nutzwert
versus Invest und letztendlich auch von der Nachfrage.“ Nach
Aussagen des Marketingleiters gibt es derzeit kein anderes Un-
ternehmen, das ebenfalls an einer Smart-Glasses-Lösung für den
Immobilienbereich arbeitet. Es gebe zwar eine Vielzahl von Apps
für Immobiliendienstleister, „aber unseres Wissens nach keine,
die speziell für Smart Glasses entwickelt wurde“. Andere Firmen,
etwa Epson Europe, hätten Interesse an der Entwicklung von
Sprengnetter, sagt Zimmer. Das zeigt seiner Meinung nach, wie
innovativ der Ansatz ist. Was wären die Funktionen der Property
Glasses? Bereits möglich sei das Aufrufen eines Besichtigungs
formulars, erklärt Zimmer, dieses könne über Handgesten gesteu-
ert werden. Mit einigen Funktionen arbeite Sprengnetter bereits
in seinen Apps ImmoInspect und ImmoWert2Go.
Smart Glasses liefern
über Gesten Objekt-
Informationen.