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-8.2017
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MARKTKONSOLIDIERUNG UND DIGITALISIERUNG PRÄGEN FACILITY-SERVICE-BRANCHE
Die 25 führenden deutschen Facility-Service-Anbieter haben ihre Inlandsumsätze verglichen mit 2015 im Schnitt noch einmal
um 5,2 Prozent gesteigert.
Damit war das Wachstum zwar etwas geringer als im Vorjahr mit plus acht Prozent, die eigene Prognose für
2016 wurde dennoch um 0,8 Prozentpunkte übertroffen. Das sind Ergebnisse der Lünendonk-Studie 2017 (die Top Ten siehe Tabelle auf Seite
40). Geprägt war das Geschäftsjahr 2016 auch von Übernahmen und den Herausforderungen der Digitalisierung.
GESETZGEBUNG
Berufszulassung für Verwalter – ohne Sachkundenachweis
Zwei Jahre sind seit dem ersten Gesetzentwurf vergangen, nun ist es beschlossene Sache:
Für Immobilienverwalter werden erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraus-
setzungen eingeführt. Auf Immobilienmakler kommt eine Fortbildungspflicht zu. Das
Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung wurde mit den Stimmen von
Union und SPD beschlossen.
Für gewerbliche Verwalter vonWohnimmobilienwird erstmals eine Erlaubnispflicht in §
34c Gewerbeordnung eingeführt. Bislangmüssen sie die Aufnahme ihrer Tätigkeit ledig-
lich anzeigen. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich aufWEG-Verwalter undMietverwalter
vonWohnraum. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter
seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Be-
rufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. Verwalter und Makler müssen künftig
regelmäßige Weiterbildungen nachweisen, und zwar 20 Stunden innerhalb von drei
Jahren. Diese Fortbildungspflicht wird anstelle des im ursprünglichen Gesetzentwurf
vorgesehenen Sachkundenachweises eingeführt. Dieser wurde im Zuge der Ausschuss-
beratungen auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Mit der Pflicht zur regelmäßigenWeiterbildung werde sichergestellt, dass Verwalter und
Makler über die für die Berufsausübung erforderliche Sachkenntnis verfügen.
IVD-Präsident Schick
lehnt die Ausweitung
des Bestellerprinzips
auf Kaufimmobilien
strikt ab.
DEUTSCHER IMMOBILIENTAG
Äußerst unterhaltend
Es war ein anderthalbtägiges Happening,
gewürzt mit viel Aufmunterung seitens des
IVD-Präsidenten. Die war sicher nötig an-
gesichts diverser Herausforderungen für
die Makler (siehe auch Kommentar Seite
40). Heraus kam ein Verbandstreffen der
besseren Art, das allerdings unter den
vielen Absagen der Politiker litt. Zypries,
Hendricks und Lindner hätten kommen
sollen – aber keiner kam. Vielleicht auch,
weil zumindest Vertreter der Regierungs-
koalition nicht mit der Absage an den
Sachkundenachweis konfrontiert werden
wollten.
Die politischen Botschaften, die der Ver-
band nach außen trug, waren die altbe-
kannten: Die Makler lehnen vor allem
die Ausweitung des Bestellerprinzips auf
Kaufmmobilien strikt ab. Andere The-
men, an denen sich IVD-Präsident Schick
abarbeitete, fnden sich im Mietrecht: Da
ist zunächst die drohende Herabsetzung
der Modernisierungsmieterhöhung von
elf auf acht Prozent. Die im Bundesjustiz-
ministerium kursierende Idee, bei einer
Mieterhöhung den maßgeblichen Zeit-
raumder Vergleichsmiete von vier auf acht
Jahre anzuheben, nannte IVD-Präsident
Schick „Mietspiegelmanipulation“.
Bei allem, was es zur Zukunft des Makler-
berufs kritisch anzumerken gibt: Am Ver-
band kann es kaum liegen. Der IVD packt
– den Eindruckmacht es – seine Probleme
an. Ergebnis: einDigitalkompass, der Mit-
gliedern bei der Digitalisierung ihres Be-
triebes helfen soll. Das scheint auch nötig:
Rund 400 der 1.600 Anmeldungen sollen
per Fax eingegangen sein. (La)